Neubaugebiet Halde - Freie Vergabe von Wohnbaugrundstücken
Sehr geehrte Kaufinteressentinnen und Kaufinteressenten,
ausschließlich auf der Webseite der Stadt Kempten (Allgäu) www.kempten.de/halde erfolgt eine freie Vergabe von Wohnbaugrundstücken des vierten Vergabeabschnitts auf dem Neubaugebiet Halde.
Teilnahmezeitraum
vom Mittwoch, den 15.10.2025
bis Mittwoch, den 19.11.2025
Für eine optimale Darstellung wird die Nutzung eines Laptops oder Desktop-PCs empfohlen.
Bei einer beabsichtigten Teilnahme an der freien Vergabe, lesen Sie bitte den nachfolgenden "Verfahrensablauf und Informationen zur freien Vergabe" vollständig und aufmerksam durch. Bei einer Teilnahme müssen Sie im dafür bereitgestellten Formular bestätigen, die Punkte 1 bis 8 gelesen und verstanden zu haben und akzeptieren diese.
Verfahrensablauf und Informationen zur freien Vergabe:
____________________________________________________________________________________
1. Freie Vergabe
In der freien Vergabe werden die letzten Baugrundstücke der Stadt Kempten (Allgäu) auf dem Neubaugebiet Halde zum Verkauf angeboten. Beachten Sie bitte, dass es in absehbarer Zeit zu keinem weiteren Verkauf von Wohnhausgrundstücke durch die Stadt Kempten (Allgäu) kommen wird.
Sollte es mehr als einen Kaufinteressenten für ein Baugrundstück geben, wird die Zuweisung nach Ablauf der Teilnahmefrist unter notarieller Aufsicht ausgelost.
Kaufpreis- und Grundstücksübersichten der betreffenden Baugrundstücke finden Sie HIER.
Für die Baugrundstücke gelten
- die Veräußerungsbedingungen der Stadt Kempten (Allgäu)
- der festgesetzte Bebauungsplan 622 des Neubaugebiets Halde
Zur Teilnahme wird während des Teilnahmezeitraums ein Formular bereitgestellt. Das Teilnahmeformular finden Sie im angegebenen Zeitraum unter Online Formulare (Am Desktop rechts; am Handy etwas weiter unten verlinkt).
Öffnet sich der Teilnahmebogen nicht direkt, aktualisieren Sie bitte die Seite oder drücken Sie erneut auf den Link. Erst wenn "Senden abgeschlossen" angezeigt wird und Sie eine Bestätigung per E-Mail erhalten haben, war Ihre Teilnahme erfolgreich.
____________________________________________________________________________________
2. Energetische und weitere Bauverpflichtungen
Bei einem Grundstückserwerb gehen Sie die verbindliche Verpflichtung ein, mindestens die Bebauung im energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 gemäß KfW (oder höher) umzusetzen. Ausgeschlossen ist ein niedrigerer energetischer Standard; z.B. Effizienzhaus 55 gemäß KfW. Die Verpflichtung zur energetischen Bauweise wird im Kaufvertrag mit aufgenommen und ist nach Abschluss der Bebauung verpflichtend nachzuweisen. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung besteht für die Stadt Kempten (Allgäu) ein Rückkaufsrecht.
Zu beachten für Parzelle 85:
Auf Parzelle 85 kann gemäß Bebauungsplanfestsetzung ein Einzelhaus oder ein Doppelhaus errichtet werden. Damit durch die Errichtung kein Wohnraum verloren geht, besteht die Verpflichtung, mind. zwei abgeschlossene Wohneinheiten zu errichten. Dies ist mit Einreichung des Bauantrags nachzuweisen. Sollten zwei Familien beabsichtigen gemeinsam ein Baugrundstück zu erwerben, ist dies ausschließlich für diese Parzelle zulässig. Nehmen Sie hierzu bitte vor Ihrer Teilnahme mit Herrn Stolpe Kontakt auf.
____________________________________________________________________________________
3. Zur Teilnahme zugelassener und ausgeschlossener Personenkreis
An der Teilnahme zur freien Vergabe sind ausschließlich Privatpersonen zugelassen.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind
- Personen, welche innerhalb der vergangenen zehn Jahre ab Beginn der freien Vergabe bereits ein Wohnbaugrundstück von der Stadt Kempten (Allgäu) erworben haben.
- Geschäftsunfähige, Bauträger, Immobiliengesellschaften, Juristische Personen, Unternehmen (die Gebäude für Dritte erstellen), sowie Makler (für nicht private Zwecke) und dergleichen.
____________________________________________________________________________________
4. Teilnahmeformular und Verfahrensablauf
Sollten (Ehe-)Partner beabsichtigen den Grundstückskauf gemeinsam durchzuführen, wird dazu angehalten zusammen als Erwerber u. Miterwerber (im Teilnahmeformular Haken setzen) teilzunehmen. Die Beurkundung des Kaufvertrags und Eintragung ins Grundbuch erfolgt ausschließlich mit den Personen, welche auf Grundlage des Teilnahmeformulars im schriftlichen Kaufangebot aufgeführt sind. Nachträglich andere/weitere Personen mit aufzunehmen oder getrennte Teilnahmen zusammenzuführen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Mehr als zwei Grundstückserwerber werden ausschließlich für Parzelle 85 zugelassen; beachten Sie hierzu bitte Punkt „2. Energetische und weitere Bauverpflichtungen“.
Sofern das Kaufinteresse an mehr als einem der Baugrundstücke besteht, können Sie eine Rangfolge angeben. Nach dieser erfolgt die in Punkt „1. Freie Vergabe“ genannte Auslosung und anschließende Vergabe.
Sollten Sie nicht direkt ausgelost werden, bleiben Sie als Nachrücker vermerkt. Bei der Angabe einer Rangfolge wird für Nachrücker das Warten auf ein bestimmtes Baugrundstück ausgeschlossen. Geben Sie deswegen nur Baugrundstücke an, welche Sie im Fall einer Zuweisung auch verbindlich erwerben wollen.
____________________________________________________________________________________
5. Ausschluss der mehrfachen Teilnahme
- Jede Person darf nur einmal an der freien Vergabe teilnehmen. Unabhängig davon, ob diese Person als Erwerber oder Mitbewerber benannt ist.
- Sollte von denselben Personen mehr als ein Teilnahmeformular eingereicht worden sein, wird das zuletzt eingereichte berücksichtigt und das ältere gelöscht.
- Sollten mehrere bzw. weitere Teilnahmen eingereicht worden sein, in welcher Erwerber und Miterwerber den Status wechseln (Erwerber wird zu Miterwerber; Miterwerber wird zu Erwerber), wird das zuletzt eingereichte Teilnahmeformular berücksichtigt und das ältere gelöscht.
- Sollte der Miterwerber während der Teilnahmefrist separat als Erwerber teilnehmen, wird dieser bei dem zuvor als Miterwerber eingereichte Teilnahmeformular gestrichen.
____________________________________________________________________________________
6. Zeitlicher Ablauf und Fristen
Bei der freien Vergabe handelt es sich um ein beschleunigtes Vergabeverfahren. Nehmen Sie deswegen bitte nur daran teil, wenn Sie die finanziellen Mittel zum Grundstückserwerb gemäß den in Punkten 7 und 8 beschriebenen zeitlichen Abläufen bereitstellen können.
Bei Nichteinhaltung der Punkte 7 und 8 gilt die Teilnahme an der freien Vergabe als zurückgenommen und das Baugrundstück wird einem Nachrücker zum Kauf angeboten.
In Ausnahmefällen behält sich die Stadt Kempten (Allgäu) das Recht vor, von diesen Fristen abzuweichen.
____________________________________________________________________________________
7. Kaufangebot
Sollte Ihnen nach Ablauf der Teilnahmefrist ein Baugrundstück zugewiesen werden, wird Ihnen dies umgehend an die in Ihrem Teilnahmeformular angegebenen E-Mail-Adresse mitgeteilt.
Innerhalb von 2 Wochen nach Mitteilung der Zuweisung sind eine unterschriebene Erklärung der Annahme des Kaufangebots im Original sowie die im Kaufangebot aufgeführten Angaben und Informationen zur Erstellung des notariellen Kaufvertrags fristgerecht bei der Stadt Kempten (Allgäu) Amt für Wirtschaft- und Stadtentwicklung - Abteilung Liegenschaften, Kronenstraße 8, 87435 Kempten (Allgäu) einzureichen; z.B. durch persönliche Abgabe; Postbrief [Postlaufzeit bedenken].
Mit der fristgerechten Zusage erteilen Sie der Stadt Kempten (Allgäu) den Auftrag, den notariellen Kaufvertrag erstellen zu lassen und bestätigen, den Grundstückskauf verbindlich abschließen zu wollen.
____________________________________________________________________________________
8. Abschluss des Kaufvertrags
Die mit Annahme des Kaufangebots einzureichenden Angaben und Informationen sowie persönliche Daten aus Ihrem Teilnahmeformular, werden an das Notariat zur Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs weitergeleitet.
Wurde der Entwurf an Sie zugestellt, gilt eine 14-tägige Wartefrist, vor deren Ablauf keine notarielle Beurkundung stattfinden kann.
Während dieser Frist vereinbart die Stadt Kempten (Allgäu) einen verbindlichen Termin zur notariellen Beurkundung. Wir bemühen uns, den Termin gemeinsam mit Ihnen zu vereinbaren; verweisen aber darauf, dass sich die Erwerber an die Terminlage der Stadt Kempten (Allgäu) zu richten haben, sollte andernfalls keine zeitnahe Beurkundung durchzuführen sein.