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Neubaugebiet Halde - Sondervergabe von Wohnbaugrundstücken

 

Sehr geehrte Kaufinteressentinnen und Kaufinteressenten,

ausschließlich auf der Webseite der Stadt Kempten (Allgäu) www.kempten.de/halde erfolgt eine

   

            Sondervergabe von Baugrundstücken des ersten Vergabeabschnitts - Neubaugebiet Halde

 

            Teilnahmezeitraum

            von   Montag, den 26.05.2025  (Beginn: 16:00 Uhr)

            bis    Montag, den 16.06.2025  (Ende:    16:00 Uhr)         

        

             

                         

Kaufpreis- und Grundstücksübersicht sowie Informationen zum Teilnahmeformular finden Sie weiter unten.

Für eine optimale Darstellung wird die Nutzung eines Laptops oder Desktop-PCs empfohlen.

Bitte lesen Sie nachfolgende Punkte aufmerksam und vollständig durch. Im Teilnahmeformular müssen Sie bestätigen, diese „gelesen, verstanden und akzeptiert“ zu haben.

 

 

 

                                  Verfahrensablauf und Informationen zur Sondervergabe:

 

 

1. Sondervergabe

In einer Sondervergabe ermittelt die Stadt Kempten (Allgäu) neue Erwerber der weiter unten aufgeführten Baugrundstücke. Der Kaufvertrag wird unter Einbezug der Stadt Kempten (Allgäu) zwischen Ihnen und den aktuellen Grundstückseigentümern abgeschlossen. Sämtliche Kosten und Nebenkosten des Grundstückserwerbs sind durch die neuen Eigentümer zu tragen. Die Vertragsbedingungen werden von der Stadt Kempten (Allgäu) bestimmt.

Für die Baugrundstücke gelten

 

2. Teilnahmeformular und Verfahrensablauf

Im Teilnahmeformular haben Sie die Möglichkeit Ihr konkretes Kaufinteresse anzumelden. Die Vergabekriterien sowie der vom Liegenschaftsausschuss der Stadt Kempten (Allgäu) beschlossene Punktekatalog kommen nicht zur Anwendung. Sollte es mehr als einen Kaufinteressenten für ein Baugrundstück geben, wird die Zuweisung nach Ablauf der Teilnahmefrist unter notarieller Aufsicht ausgelost. Sofern das Kaufinteresse an mehr als einem der Baugrundstücke besteht, können Sie eine Rangfolge angeben. Nach dieser erfolgt die Auslosung und Vergabe. Sollten Sie nicht direkt ausgelost werden, bleiben Sie als Nachrücker vermerkt. Bei der Angabe einer Rangfolge wird das Warten auf ein bestimmtes Baugrundstück ausgeschlossen. Geben Sie deswegen nur Baugrundstücke an, welche Sie im Fall einer Zuweisung auch verbindlich erwerben wollen.

 

3. Zeitlicher Ablauf und Fristen

Nehmen Sie bitte nur an der Sondervergabe teil, wenn Sie die finanziellen Mittel zum Grundstückserwerb gemäß den in Punkten 7 und 8 beschriebenen Abläufen bereitstellen können. Damit der Weiterverkauf zeitnah erfolgt, werden Fristverlängerungen ausgeschlossen. Bei Nichteinhaltung gilt die Teilnahme an der Sondervergabe als zurückgenommen und das Baugrundstück wird einem Nachrücker zum Kauf angeboten.

 

4. Energetische Bauverpflichtung

Bei einem Erwerb besteht die Verpflichtung, bei der Bebauung mindestens den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 gemäß KfW (oder höher) umzusetzen. Ausgeschlossen ist ein niedrigerer energetischer Standard; z.B. Effizienzhaus 55 gemäß KfW. Die Verpflichtung der energetischen Bauweise wird im Kaufvertrag mit aufgenommen und ist nach Abschluss der Bebauung verpflichtend nachzuweisen. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung besteht für die Stadt Kempten (Allgäu) ein Rückkaufsrecht.

 

5. (Gemeinsame) Erwerber und Umgang mit mehrfacher Teilnahme

Im Teilnahmeformular haben Sie die Möglichkeit Erwerber als auch Miterwerber (Haken setzen) anzugeben. 

  • Jede Person darf nur einmal an der Sondervergabe teilnehmen. Unabhängig davon, ob diese Person als Erwerber oder Mitbewerber benannt ist.
  • Sollte von denselben Personen mehr als ein Teilnahmeformular eingereicht worden sein, wird das zuletzt eingereichte berücksichtigt und das ältere gelöscht.
  • Sollten mehrere bzw. weitere Teilnahmen eingereicht worden sein, in welcher Erwerber und Miterwerber den Status wechseln (Erwerber wird zu Miterwerber; Miterwerber wird zu Erwerber), wird das zuletzt eingereichte Teilnahmeformular berücksichtigt und das ältere gelöscht.
  • Sollte der Miterwerber während der Teilnahmefrist separat als Erwerber teilnehmen, wird dieser bei der früher als Miterwerber eingereichte Teilnahmeformular gestrichen.

Achtung:

Sollten (Ehe-)Partner beabsichtigen den Grundstückskauf gemeinsam durchzuführen, wird dazu angehalten zusammen als Erwerber u. Miterwerber teilzunehmen. Die Beurkundung des Kaufvertrags und Eintragung ins Grundbuch erfolgt ausschließlich mit den Personen, welche auf Grundlage des Teilnahmeformulars im schriftlichen Kaufangebot aufgeführt sind. Nachträglich andere/weitere Personen mit aufzunehmen oder getrennte Teilnahmen zusammenzuführen wird ausdrücklich ausgeschlossen

 

6. Zur Teilnahme zugelassener und ausgeschlossener Personenkreis

An der Teilnahme zur Sondervergabe sind ausschließlich Privatpersonen zugelassen.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind

  • Personen, welche innerhalb der vergangenen zehn Jahre ab Beginn der Sondervergabe bereits ein Baugrundstück von der Stadt Kempten (Allgäu) erworben haben
  • Geschäftsunfähige, Bauträger, Immobiliengesellschaften, Juristische Personen, Unternehmen (die Gebäude für Dritte erstellen), sowie Makler (für nicht private Zwecke) und dergleichen

 

7. Kaufangebot

Sollte Ihnen nach Ablauf der Teilnahmefrist ein Baugrundstück zugewiesen werden, wird Ihnen dies umgehend an die in Ihrem Teilnahmeformular angegebenen E-Mail-Adresse mitgeteilt. Innerhalb von 2 Wochen nach Mitteilung der Zuweisung ist eine unterschriebene Erklärung der Annahme des Kaufangebots fristgerecht bei der Stadt Kempten (Allgäu) Abteilung Liegenschaften, Kronenstraße 8, 87435 Kempten (Allgäu) einzureichen z.B. durch persönliche Abgabe; Postbrief [Postlaufzeit bedenken]. 

 

8. Abschluss des Kaufvertrags

Mit der fristgerechten Zusage erteilen Sie der Stadt Kempten den Auftrag, den notariellen Kaufvertrag erstellen zu lassen und bestätigen, den Grundstückskauf verbindlich und zeitnah abschließen zu wollen. Das Notariat erstellt nach Mitteilung der Daten einen Entwurf des Kaufvertrags. Wurde der Entwurf an Sie zugestellt, gilt eine 14-tägige Wartefrist. Während dieser Frist ist ein verbindlicher Termin zur notariellen Beurkundung zu vereinbaren, welcher spätestens 2 Wochen nach Ablauf der genannten Wartefrist durchzuführen ist.

 

Das Teilnahmeformular finden Sie im angegebenen Zeitraum unter Online Formulare (Am Desktop rechts; am Handy etwas weiter unten verlinkt).

Öffnet sich der Teilnahmebogen nicht direkt, aktualisieren Sie bitte die Seite oder drücken Sie erneut auf den Link. Wenn "Senden abgeschlossen" angezeigt wird und Sie eine Bestätigung per E-Mail erhalten haben, war Ihre Teilnahme erfolgreich.

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Grundstücks- und Kaufpreisübersicht der Sondervergabe

Vergleichen Sie bitte die Parzellennummern der Kaufpreisübersicht mit der nachfolgenden Grundstücksübersicht. 

Darstellungen von geplanten Bäumen, Verteilerkästen, Straßenbeleuchtung und Hydranten stellen nicht maßstabsgetreue Hinweise dar. Abweichungen von den tatsächlichen Errichtungen sind möglich.

Die Lage des Vilsweg können Sie HIER sowie eine Computeranimation des Neubaugebiets Halde (Stand 2020) HIER aufrufen.

 

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Adresse:

Amt für Wirtschaft- und Stadtentwicklung - Abteilung Liegenschaften
Kronenstraße 8
87435 Kempten (Allgäu)

Behördennummer (0831) 115:

alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr


Termine nur nach Vereinbarung:



Weitere Informationen erhalten Sie von:

Stolpe
Tel. 0831 2525-1833