Mutterschaftsanerkennung
Haben ein oder beide Elternteile zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit oder ausschließlich die italienische Staatsangehörigkeit, so ist eine zusätzliche Mutterschaftsanerkennung notwendig.
Die Anerkennung der Mutterschaft muss öffentlich beurkundet werden.
Eine persönliche Vorsprache der Mutter ist hierzu zwingend erforderlich.
Ist die Mutter noch minderjährig, muss/müssen der/die gesetzl. Vertreter zusätzlich zustimmen.
Der Zeitpunkt der Mutterschaftsanerkennung hat unter Umständen Auswirkungen auf den Nachnamen des Kindes.
Unsere Urkundspersonen geben Ihnen hierzu gerne genauere Informationen.
Die Mutterschaft für ein Kind kann anerkannt werden
- vor der Geburt des Kindes
- nach der Geburt des Kindes
Hierzu stehen Ihnen folgende Stellen zur Verfügung
- Standesamt
- Jugendamt
HINWEIS: Sie können die Beurkundung auch bei Ihrem örtlichen Standesamt oder Jugendamt vornehmen lassen. So sparen Sie evtl. unnötige Anfahrtswege und Wartezeiten.
Notwendige Unterlagen
- Gültiges Ausweisdokument
Beurkundungen im Jugendamt finden im Verwaltungsgebäude Gerberstraße 2, 87435 Kempten (Allgäu) statt.
Um ausreichend Zeit für eine persönliche Beratung zur Verfügung zu haben, bitten wir um rechtzeitige Vereinbarung eines Termins.