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Mietspiegel

Der nun vorliegende qualifizierte Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt in Kempten. Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern. Er schafft Rechtssicherheit und dient etwa als anerkanntes Begründungsmittel bei Mieterhöhungsverlangen.

Der Mietspiegel tritt zum 01.06.2023 in Kraft und gilt bis zum 31.05.2025, also 2 Jahre. Ein Mietspiegel ist gemäß §§ 558c und 558d BGB eine Übersicht über die gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit (= ortsübliche Vergleichsmiete). Die ortsübliche Vergleichsmiete setzt sich aus Mieten zusammen, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder, von Betriebskostenerhöhungen abgesehen, geändert worden sind.

 

>> Kostenloser Mietspiegel zum Blättern als E-Paper

 

Gedruckte Exemplare des Mietspiegels können ab 01.06.2023 bei folgenden Stellen abgeholt bzw. bezogen werden

  • Stadt Kempten (Allgäu), Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Kronenstraße 8, 7. Stock
  • Stadt Kempten (Allgäu), Amt für Ausbildungsförderung, Senioren- und Wohnungsfragen. Wohnungsstelle, Gerberstraße 2
  • Mieterverein Kempten und Umgebung e.V., Bodmanstraße 44
  • Haus und Grund Kempten e.V., Bahnhofstraße 23

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