Melderegisterauskunft
Allgemeines
Wenn Sie eine Person suchen (z.B. frühere Bekannte, Schulfreunde) so besteht die Möglichkeit, beim Einwohnermeldeamt der Stadt Kempten (Allgäu) oder auch online eine Melderegisterauskunft zu beantragen.
Wichtig hierfür ist jeodch , dass die gesuchte Person in Kempten wohnt oder gewohnt hat.
Zum Online-Antrag gelangen Sie auf der Seitenliste -->
Details
Einfache Melderegisterauskunft
Können Sie über diese Person genügend Angaben machen (mind. 2 personenbezogene Daten), erhalten Sie eine entsprechende Auskunft über
- Vor- und Familienname,
- Doktorgrad,
- derzeitige Anschriften und – sofern die Person verstorben ist – diese Tatsache
Eine solche Auskunftserteilung ist nur möglich, wenn die Identität der Person eindeutig festgestellt werden kann und Sie erklären/bestätigen, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden.
Sollten auf Grund Ihrer Angaben (z. B. nur Vor- und Nachname) mehrere Personen die Suchkriterien erfüllen, ist eine Auskunft nicht möglich/zulässig.
Eine Auskunft wird nur über aktuelle Namen und derzeitige Anschriften erteilt. Das bedeutet, wenn Sie nach der Wohnung einer von Ihnen gesuchten Person bei einer früher zuständigen Meldebehörde nachfragen, dass diese Ihnen auch eine Auskunft über die Wegzugsadresse gibt. Die Meldebehörde muss vor der Auskunftserteilung nicht bei der neuen Meldebehörde (Wegzugsadresse) nachfragen, ob die gesuchte Person dort noch wohnt. Bei mehreren Umzügen können deshalb im schriftlichen Verfahren mehrere Auskunftsersuchen notwendig sein, ehe Sie die aktuelle Anschrift einer Person erfahren.
Keine Auskunft erhalten Sie über den Geburtsnamen, frühere Namen oder das Geburtsdatum.
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Erweiterte Melderegisterauskunft
Sofern Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, kann Ihnen zusätzlich zu
- Familiennamen,
- Vornamen,
- Doktorgrad,
- derzeitige Anschriften und ggf. Tod
auch eine erweiterte Melderegisterauskunft zu einzelnen Personen erteilt werden.
Hierüber können Sie Daten zu
- früheren Namen,
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie
- bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- Familienstand,
- derzeitige Staatsangehörigkeit(en),
- frühere Anschriften,
- Ein- und Auszugsdatum,
- Familienname und Vornamen sowie
- Anschrift des gesetzlichen Vertreters, des Ehegatten oder des Lebenspartners und
- Sterbedatum und Sterbeort
- sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat erhalten
Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
Die betroffene Person wird von der Meldebehörde über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des Datenempfängers unverzüglich unterrichtet, außer der Datenempfänger macht ein rechtliches Interesse glaubhaft, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen.
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Gruppenauskunft
Eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen darf nur erteilt werden, wenn sie im öffentlichen Interesse liegt.
Unter öffentlichem Interesse ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist. Es muss sich um ein innerstaatliches öffentliches Interesse handeln.
Für die Zusammensetzung der Personengruppe dürfen nur
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- derzeitige Staatsangehörigkeit,
- derzeitige Anschriften,
- Ein- und Auszugsdatum und
- Familienstand
als Daten herangezogen werden. Außer der Tatsache der Zugehörigkeit zu der Gruppe dürfen Daten zu Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Familienname und Vornamen sowie Anschrift mitgeteilt werden.
Beantragungsarten
- persönlich vor Ort im Einwohnermeldeamt
- schriftlich (per Post, E-Mail, Fax)
- online (siehe Link)
Gebühren
- online Abfrage --> 8,00 Euro
- persönliche oder schriftliche Beantragung --> 10,00 Euro
Zahlungsarten
- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
Bearbeitungsdauer
- sofort bei persönlicher Anfrage
- bis zu 1 Woche bei schriftlicher Beantragung