LEADER-Förderperiode
31.07.2023
Start der neuen Förderperiode 2023 - 2027:
In der vergangenen LEADER-Förderperiode sind rund 3,4 Mio. Euro Fördermittel in den Landkreis Oberallgäu und die Stadt Kempten geflossen. Spruchreife Ideen können deshalb ab sofort eingereicht werden.
Die Regionalentwicklung Oberallgäu sowie 69 weitere Lokale Aktionsgruppen haben im Mai dieses Jahres grünes Licht für die EU-Leader-Förderperiode 2023-27 bekommen. Insgesamt stehen in Bayern rund 90 Mio. Euro EU-Mittel zur Verfügung. Für die LAG Regionalentwicklung Oberallgäu entfallen in einem ersten Schritt gut 2 Mio. Euro, die im Laufe der Förderperiode aufgestockt werden können.
Die Anerkennung als LEADER-Förderregion ist für die LAG Regionalentwicklung Oberallgäu bereits die vierte erfolgreiche Bewerbung. „Wir freuen uns sehr, dass unsere Arbeit der vergangenen Jahre geschätzt wird, dass die in der LES erarbeitete Ausrichtung für die Zukunft positiv bewertet wurde und dass wir nun wieder als LAG anerkannt worden sind. Wir können es kaum erwarten, nach einer nun verhältnismäßig langen Pause wieder mit Projektanträgen loslegen zu können.“, so Geschäftsleiterin Eva Osterrieder.
Zwar sind noch nicht alle Förderrichtlinien vollständig vom Obersten Gerichtshof bewilligt, dennoch kann bereits mit Projekteinreichungen begonnen werden.
Ab sofort kann sich wieder jeder mit einer spruchreifen Idee an die Geschäftsstelle wenden. Bei der Ausgestaltung steht die Regionalentwicklung Oberallgäu gerne zur Seite. Die Abgabefrist für Projektideen endet am 4. September 2023. Alle förderfähigen, bis dahin bearbeiteten, Projekte kommen anschließend ins Entscheidungsgremium am 5. Oktober 2023, wo über ihre Förderfähigkeit abgestimmt wird.
Optimistisch zeigen sich die Verantwortlichen am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auch in Bezug auf die Fortführung der Maßnahme „Unterstützung Bürgerengagement“. Ab wann und mit welchen Bedingungen die beliebten Kleinprojekte in der Förderperiode 2023-27 gestartet werden können, steht noch nicht fest.
Wer allerdings eine konkrete Maßnahme mit schneller Umsetzungsmöglichkeit hat, kann in einer finalen Runde bis zum Jahresende, dieses niederschwellige Angebot kurzfristig in Anspruch nehmen. Es hat sich gezeigt, dass die Fördermittel der letzten Periode nicht vollständig ausgeschöpft wurden und deshalb noch Restmittel vergeben werden können.
Bitte beachten Sie: Unsere Durchwahlen haben sich seit 23.10.2020 geändert.