Kurzzeitkennzeichen bei der Stadt Kempten (Allgäu)
Ein Kurzzeitkennzeichen, oder auch 5-Tage-Kennzeichen genannt, ist für Probe- oder Überführungsfahrten von Fahrzeugen bzw. Anhängern gedacht, die aktuell nicht zugelassen sind. Die Gültigkeit beträgt 5 Tage und läuft ab dem Tag der Beantragung. Hierfür gilt das Standortprinzip, es kann entweder dort beantragt werden, wo das Fahrzeug steht oder der Fahrzeugführer seinen Hauptwohnsitz hat.
Hinweis: Hat das Auto / der Anhänger keine gültige Hauptuntersuchung kann das Kurzzeitkennzeichen für die Fahrt zur Prüfstelle oder zur Werkstatt beantragt werden.
Notwendige allgemeine Unterlagen für die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
- gültigen Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- bzw. Vereinsregisterauszug, ggf. Gewerbeanmeldung (Ausweiskopie(n) vom/n Unterschriftsberechtigten; nicht älter als ein Jahr)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Kurzzeitkennzeichen
- Vollmacht, wenn die Zulassung im Auftrag erledigt wird (Ausweis des Bevollmächtigten)
- Bei Zulassung auf eine minderjährige Person ist die Einwilligung beider Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten, die Vorlage beider Ausweise und die Benennung eines Zustellbevollmächtigten erforderlich.
Fahrzeugunterlagen
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und/oder Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (TÜV-Bericht; sollte im Original vorliegen)
Gebühren: 13,10 Euro