Zulassung
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Kurzzeitkennzeichen bei der Stadt Kempten (Allgäu)

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Ein Kurzzeitkennzeichen ist für Probe- oder Überführungsfahrten von Fahrzeugen bzw. Anhängern gedacht, die aktuell nicht zugelassen sind. Die Gültigkeit beträgt maximal 6 Tage und läuft ab dem Tag der Beantragung. Hierfür gilt das Standortprinzip, es kann entweder dort beantragt werden, wo das Fahrzeug steht oder der Fahrzeugführer seinen Hauptwohnsitz hat.
Hinweis: Hat das Auto / der Anhänger keine gültige Hauptuntersuchung kann das Kurzzeitkennzeichen für die Fahrt zur Prüfstelle oder zur Werkstatt beantragt werden.

Notwendige allgemeine Unterlagen für die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- bzw. Vereinsregisterauszug, ggf. Gewerbeanmeldung (Ausweiskopie(n) vom/n Unterschriftsberechtigten; nicht älter als ein Jahr)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Kurzzeitkennzeichen
  • Vollmacht, wenn die Zulassung im Auftrag erledigt wird (Ausweis des Bevollmächtigten)
  • Bei Zulassung auf eine minderjährige Person ist die Einwilligung beider Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten, die Vorlage beider Ausweise und die Benennung eines Zustellbevollmächtigten erforderlich.

Fahrzeugunterlagen

  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und/oder Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (TÜV-Bericht; sollte im Original vorliegen)

Gebühren:      13,70 Euro

 

 

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87435 Kempten (Allgäu)

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