Sondergenehmigungen Baustelleneinrichtung
Stadt Kempten Wirtschaft & Verkehr Verkehr & Mobilität Sondernutzung in öffentlichen Flächen Kräne, Gerüste, Materiallager

Baustelleneinrichtung: Kräne, Gerüste, Materiallager, Bauschuttcontainer

Sie benötigen für Sanierungen oder Renovierungen ein Gerüst, einen Kran oder Flächen zur Materiallagerung? Häufig wird dazu ein Teil der Straße oder des Gehweges mitbenutzt.

In diesem Fall muss eine Genehmigung beantragt werden. Der Antrag ist von der durchführenden Baufirma zu stellen. Bitte nutzen Sie den Antrag Sondernutzungen, den sie uns schriftlich, per Post, per Fax oder per eMail zusenden können.

Wissenswertes zum Antrag:
Bitte stellen Sie ihn mindestens 14 Tage vor der geplanten Aktion und achten Sie bei einer Verlängerung auf die Fristen.
Eine persönliche Vorsprache ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sollte eine gemeinsame Ortsbesichtigung nötig sein, dann vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin.

Verwaltungsgebühren (gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr - GebOst):
Nutzung öffentlicher Flächen bis 3 Monate: 1,30 Euro pro angefangenen 10 m² pro Tag
Nutzung öffentlicher Flächen ab 4. Monat: 1,10 Euro pro angefangenen 10 m² pro Tag
Nutzung öffentlicher Flächen ab 7. Monat: 1,00 Euro pro angefangenen 10 m² pro Tag

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Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)

Behördennummer (0831) 115:

alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr

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Tel. 0831 2525-6687
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