Stadt Kempten Kempten erleben Kultur & Unterhaltung Kulturförderung in Kempten Förderprogramm Impulsförderung Konzeptförderung

Impulsförderung: Konzept- und Werkförderung

 

Kultur neu denken!

Künstlerische Werke realisieren!

Konzept- und Werkförderung: Das sollten Sie wissen!

Hinweis: Über eine Konzept- und Werkförderung können in der Regel einmalige Vorhaben bezuschusst werden.
Hier finden Sie eine Kurzfassung der Richtlinien. Bitte lesen Sie sich unbedingt vor der Antragstellung die ausführlichen Förderrichtlinien durch.

Mit der Konzept- und Werkförderung wird der künstlerische Schaffensprozess gefördert – die Arbeit, die notwendig ist, damit: 

  • auf den Bühnen getanzt, gelesen, gesungen werden kann.
  • Gemälde, Fotografien Skulpturen ausgestellt werden können.
  • es einen Plan/ein Konzept gibt, nach dem Festivals, Workshops etc. durchgeführt werden können.

Ein förderbares Vorhaben im Rahmen der Konzept- und Werkförderung muss zwingen einen kulturellen oder künstlerischen Schwerpunkt haben.

Beispiele für förderfähige Vorhaben im Rahmen der Konzept- und Werkförderung:

  • Erschaffung von Werken
  • Erarbeitung innovativer Konzepte
  • Netzwerkarbeit
  • Recherche
  • Produktionsprozess
  • und mehr …

Antragsberechtigt sind nicht-städtische, kulturelle Akteure. Dies können sein:

  • natürliche Personen
  • juristische Personen, wie z.B. Vereine

Antragstellende verpflichten sich zur Orientierung an den Mindesthonorarempfehlungen einschlägiger Verbände und Gewerkschaften.

Förderfähig ist sowohl die Entwicklung von Konzepten, mit denen Kulturschaffende neue Ansätze in der Programm- oder Organisationsentwicklung erproben können, als auch die Erarbeitung neuer künstlerischer Werke.

Als besonders förderwürdig werden Konzepte erachtet, die sich mit mindestens einem der folgenden Themen beschäftigen:
•    zeitgemäße Vermittlung des historischen Erbes Kemptens
•    innovative Angebote, um neue Zielgruppen zu erreichen
•    Erschließung neuer Orte als Kulturorte (z.B. Leerstand oder öffentlicher Raum)
•    Traditionen und Bräuche in die heutige Zeit transferieren
•    weitere experimentelle Formen der Vermittlung
•    diverse künstlerische Perspektiven sichtbar machen
•    neue Bündnisse und Netzwerke

Die Förderung erfolgt als Vollfinanzierung mit maximal 5.000 Euro für eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren

Anträge auf Konzept- und Werkförderung können vom 1. Juli bis zum 1. Oktober eines Kalenderjahres eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit kann i.d.R. bis zu 8 Wochen umfassen.

Anträge müssen fristgerecht und vollständig eingehen. 

Bei der Beantragung ist das von der Kulturverwaltung bereitgestellte Online-Antragsformular (siehe Kachel "Antrag auf Konzept- und Werkförderung stellen!" am Ende der Seite) zu verwenden. Nur begründeten Ausnahmefällen kann der Antrag postalisch eingereicht werden. 

Liegt die Zuschussgewährung der Stadt Kempten (Allgäu) unter der beantragten Zuschusshöhe, ist von den Antragstellenden vor Erteilung des finalen Zuwendungsbescheids ein angepasster Finanzierungsplan vorzulegen.

Die Vergabe der Impulsförderung erfolgt im Rahmen der im Haushalt für die Impulsförderung zur Verfügung stehenden Gesamtmittel, die durch den Stadtrat beschlossen wurden.

Über Anträge auf Impulsförderung entscheidet ab einer Projektsumme in Höhe von 2.500 EUR eine eigens gebildete Jury. Über Anträge mit einer Fördersumme unter 2.500 EUR entscheidet die Kulturverwaltung.

Die Jury wird zweimal jährlich, jeweils nach den Vergaberunden, einberufen und vergibt die vom Stadtrat für diesen Bereich bewilligten Gesamtmittel. 
Die Jury wird von der Kulturverwaltung einberufen und setzt sich aus bis zu 7 Personen mit entsprechender kultureller Sachkompetenz zusammen und wird von der Kulturverwaltung berufen.

Hinweis: Eine Förderung ist grundsätzlich immer nur vorbehaltlich der Haushaltslage möglich.

Förderungen müssen evaluiert werden. 

Dafür ist ein Verwendungsnachweis einzureichen. I.d.R. besteht dieser aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Buchungsliste). Hier ist das von der Kulturverwaltung bereitgestellte Online-Antragsformular (siehe Kachel "Verwendungsnachweis für Konzept- und Werkförderung stellen!" am Ende der Seite) zu verwenden. In begründeten Ausnahmefällen kann der Nachweis postalisch eingereicht werden.

Der Verwendungsnachweis muss fristgerecht und vollständig eingehen.

Ohne Verwendungsnachweis für den vorherigen Zuschuss werden keine nachfolgenden Zuschüsse ausbezahlt.
 

Zuschüsse können gekürzt werden, wenn sich die Voraussetzungen für die Förderung gravierend geändert haben, z. B. durch die Verbesserung der Einnahmesituation, Bildung von Rücklagen, Verzögerung der Maßnahme, Nichtverwendung der Mittel für den vorgesehenen Zweck, oder wenn die Förderung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangt wurde.

Die Zuwendung ist zu erstatten, soweit ein Zuwendungsbescheid nach Verwaltungsverfahrensrecht (vgl. insbesondere Art. 48, 49 und 49a BayVwVfG) oder anderen Rechtsvorschriften mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen oder sonst unwirksam wird. Eine Rückzahlung der gewährten Fördermittel kann die Stadt Kempten (Allgäu) insbesondere im Falle der Nicht- bzw. nicht sachgemäßen Verwendung der gewährten Zuwendungen, der Nichtvorlage der Mittelverwendungsnachweise sowie der Übermittlung von unrichtigen Angaben verlangen.

Antrag auf Konzept- und Werkförderung stellen!

Hier finden Sie alles, was Sie für den Antrag auf Konzept- und Werkförderung benötigen.

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Verwendungsnachweis für Konzept- und Werkförderung erstellen!

Hier finden Sie alles, was Sie im Anschluss an die Förderung für den Verwendungsnachweis benötigen.

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Förderbeispiele Konzept- und Werkförderung

Hier finden sie eine Übersicht der geförderten Konzepte und Werke der letzten Jahre.

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