Stadt Kempten - Kontakt

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Nutzen Sie bitte unser 
Kontaktformular

Postanschrift:
Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)

Telefonische Erreichbarkeit:
Über die Behördennummer (0831) 115 ist die Stadt Kempten (Allgäu) von Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr telefonisch erreichbar.
 
Fax:
0831 2525-1026

Allgemeine Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Montag zusätzlich: 14.30 bis 17.30 Uhr
Mittwoch zusätzlich: 12.00 bis 13.00 Uhr

Viele Ämter der Stadtverwaltung, z.B. im Referat für Planen, Bauen und Verkehr oder im Referat für Jugend, Schule und Soziales, bieten auch Termine nach Vereinbarung außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten an.

Zugangseröffnung - Erklärung der Stadt Kempten (Allgäu)

Die Stadt Kempten (Allgäu) bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Gesetzliche Grundlage für die elektronische Kommunikation ist Art. 16 Bayrisches Digitalgesetz (BayDiG) i.V.m. Art. 3a Bayerisches Verwaltungs- und Verfahrensgesetz (BayVwVfG).  Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat.

Die Stadt Kempten (Allgäu) hat diesen Zugang unter nachfolgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet (Zugangseröffnung - Erklärung der Stadt Kempten (Allgäu)).

E-Mail und Kontaktformular
Für die meisten Fachbereiche der Stadt Kempten (Allgäu) ist ein elektronisches Kontaktformular vorhanden. Sofern keine Themenzuordnung erfolgt, wird Ihre Anfrage über eine zentrale Stelle verteilt. Über das Kontaktformular erfolgt eine gesicherte und verschlüsselte Übertragung durch das Internet. Persönliche E-Mail-Adressen einzelner Beschäftigter werden grundsätzlich nicht auf der Website veröffentlicht.

 

Wenn Sie uns elektronisch kontaktieren, gehen wir davon aus, dass wir Ihnen auch auf diesem Wege antworten dürfen, soweit Vorschriften (z.B. förmliche Zustellung) dem nicht entgegenstehen. Bitte beachten Sie, dass wegen der generellen Unsicherheit im Bereich der E-Mail-Kommunikation eine Übermittlung nicht gewährleistet werden kann.

 

Verschlüsselte und/oder signierte E-Mails werden angenommen, sie sind jedoch kein Ersatz für die Schriftform ersetzende qualifizierte Signatur. Sofern Sie elektronisch, schriftformersetzend mit der Stadt Kempten (Allgäu) kommunizieren möchten, stehen Ihnen hierfür folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

 

  • Online-Ausweisfunktion des Personalausweises/ Aufenthaltstitel, Personalausweise der EU (kein Reisepass!)
  • Qualifizierte elektronische Signatur
  • Authega-/ Elster Zertifikat
  • Übermittlung eines Dokuments über ein besonderes elektronisches Bürger- und Organisationspostfach (eBO) an das besondere Behördenpostfach (beBPo) der Stadt Kempten (Allgäu)

 

Widerspruchseinlegung
Der Widerspruch kann auch elektronisch eingelegt werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 

 

  • Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur über den von der Behörde eröffneten Zugang für elektronische Dokumente. Die Adresse hierfür lautet: z. B. E-Mail-Adresse der Behörde, die den Bescheid erlassen hat oder poststelle@kempten.de oder Funktionspostfach.
  • Übermittlung eines elektronischen Dokuments über den authentifizierten Kontakt unseres Kontaktformulars der Stadt Kempten (Allgäu). Dies beinhaltet die Anmeldung über die BayernID mit hohem Authentifizierungslevel. 
  • Übermittlung eines elektronischen Dokuments über ein besonderes elektronisches Bürger- und Organisationspostfach (eBO) an das besondere Behördenpostfach (beBPo) der Stadt Kempten (Allgäu).

 

Art. 3a BayVwVfG Elektronische Kommunikation
(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.

(2) 1Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden.

2Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.

3Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig.

4Die Schriftform kann auch ersetzt werden

 

  1. durch unmittelbare Abgabe der Erklärung in einem elektronischen Formular, das von der Behörde in einem Eingabegerät oder über öffentlich zugängliche Netze zur Verfügung gestellt wird;
  2. bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes;
  3. bei elektronischen Verwaltungsakten oder sonstigen elektronischen Dokumenten der Behörden durch Versendung einer De-Mail-Nachricht nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes, bei der die Bestätigung des akkreditierten Diensteanbieters die erlassende Behörde als Nutzer des De-Mail-Kontos erkennen lässt;
  4. durch sonstige sichere Verfahren, die durch Rechtsverordnung der Staatsregierung festgelegt werden, welche den Datenübermittler (Absender der Daten) authentifizieren und die Integrität des elektronisch übermittelten Datensatzes sowie die Barrierefreiheit gewährleisten.

 

5In den Fällen des Satzes 4 Nr. 1 muss bei einer Eingabe über öffentlich zugängliche Netze ein sicherer Identitätsnachweis nach § 18 des Personalausweisgesetzes oder nach § 78 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes erfolgen.


(3) 1Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit.

2Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Behörde übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder als Schriftstück zu übermitteln.
 

Unterstützte Dateiformate
Weil E-Mails mit .zip-Anhängen vermehrt gefährliche Schadsoftware beinhalten, nimmt die Stadt Kempten (Allgäu) derzeit keine E-Mails mit Zip-Dateianhängen an. Der städtische Mailserver blockt diese Nachrichten automatisch. Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig, dies umfasst unter anderem:

 

  • Word für Windows ( *.docx, *.doc)
  • Excel für Windows (*.xlsx, *.xls)
  • Powerpoint für Windows (*.pptx, *.ppt)
  • Portable Document Format (*.pdf)
  • Joint Photographic Expert Group (*.jpg)
  • Graphics Interchange Format (*.gif)
  • Tag Image File Format (*.tif)
  • Portable Network Graphic (*.png)
  • Dwg, dxf
     

In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden. Dateien in nicht lesbaren Dateiformaten werden an die Absenderstelle zurückgeschickt.

 

Maximale Datenmenge
Die Gesamtgröße einer E-Mail inklusive Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von 50 Megabyte (MB) beschränkt. Wollen Sie uns größere Dateien schicken kontaktieren Sie bitte Ihren Ansprechpartner vorab.

 

Städtischer Spamfilter

Die Stadt Kempten (Allgäu) verwendet eine Software zur Filterung von unerwünschten E-Mails (Spam-Filter). Durch den Spam-Filter können Ihre E-Mails abgewiesen werden, weil diese durch bestimmte Merkmale fälschlich als Spam identifiziert wurden. Wenn Sie Probleme bei der Übermittlung von E-Mails an die Stadt Kempten (Allgäu) haben, können Sie uns das hier über unser Kontaktformular mitteilen.

 

Online-Services, elektronische Signatur und Verschlüsselung
Die Stadt Kempten (Allgäu) bietet Dialoganwendungen und Online-Formulare im Internet an. Bitte verwenden Sie diese bevorzugt, sie stehen rund um die Uhr zur Verfügung, die Übermittlung erfolgt zur Sicherheit Ihrer eingegebenen Daten stets verschlüsselt (u.a. unser Kontaktformular). 


Zur Nutzung benötigen Sie einen Browser, der mindestens eine 128-Bit-Verschlüsselung unterstützt. Zu Ihrer Sicherheit und um das Angebot der Stadt Kempten (Allgäu) vollständig nutzen zu können, verwenden Sie bitte eine aktuelle Browser-Version.

 

Dokumente, die dem Schriftformerfordernis unterliegen, können grundsätzlich auch elektronisch übermittelt werden, sofern das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen wird oder eine vorherige geeignete Authentifizierung dem Anliegen vorangestellt wurde. 
 

Kontakt und Fragen
Für Fragen und Anregungen zu den Dialoganwendungen und zu Formularen der Stadt Kempten (Allgäu) sind wir gerne für Sie da. Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular.

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