Kommunale(r) Inklusionsbeauftragte(r) der Stadt Kempten (Allgäu)
Im Juni 2016 wurde der kommunale Aktionsplan „Miteinander inklusiv Kempten" (MIK) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Hieraus resultierend entstand im Jahr 2017 gemäß dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (Artikel 18) eine hauptamtlich zu besetzende Stelle einer/eines Kommunalen Inklusionsbeauftragten für Kempten.
Der damit verbundene Auftrag ist, die selbstbestimmte und ganzheitliche gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen weiter zu verbessern sowie den Mehrwert einer inklusiven, gleichberechtigten Gemeinschaft noch mehr ins Bewusstsein zu bringen.
Die/der Kommunale Inklusionsbeauftragte hat eine ganzheitliche koordinierende Querschnittsaufgabe mit Schnittstellenfunktion, damit die unterschiedlichen Bedürfnisse der Menschen mit Einschränkungen bestmöglich bei künftigen Planungen oder Konzepten berücksichtigt werden.
Der stetige Inklusionsprozess wird im Rahmen dieser Aufgabe begleitet, so dass die Barrierefreiheit bzw. der Abbau von Hindernissen nach und nach bei den verschiedenen Handlungs-/Themenfeldern umgesetzt wird.
Kontaktdaten:
N.N.
Referat für Jugend, Schule und Soziales
Gerberstr. 2
87435 Kempten (Allgäu)
Tel.: 0831/2525-5002
E-Mail: N.N.