Hinweis
- Einwohnerwesen → 0831 115
Termin auch Mittwochnachmittag nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Kinderreisepass
Hinweis:
Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Pass- und Ausweiswesens werden Kinderreisepässe ab dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt! Stattdessen steht Ihnen die Beantragung eines Personalausweises oder eines Reisepasses zu Verfügung. Bitte beachten Sie die Bearbeitungsdauer von 2 - 3 Wochen (Personalausweis) bzw. 4 - 6 Wochen (Reisepass).
Allgemeines
Für alle deutschen Kinder bis zum 12. Lebensjahr können Sie beim Einwohnermeldeamt der Stadt Kempten (Allgäu) einen Kinderreisepass beantragen.
- Der oder die Antragsberechtigte müssen grundsätzlich persönlich mit dem Kind (auch Babys) beim Einwohnermeldeamt vorsprechen.
- Sind beide Elternteile antragsberechtigt, reicht es, wenn ein Elternteil kommt, sofern dieser eine Zustimmungserklärung (Vollmacht) und Ausweiskopie des anderen Elternteils vorlegen kann.
- Den Kinderreisepass muss die Person beantragen, verlängern oder mit neuem Foto aktualisieren lassen, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen hat.
Für den Erstantrag oder die Verlängerung:
- Aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes (nicht älter als ein halbes Jahr u. Kind muss zweifelsfrei zu erkennen sein)
- Das Kind/Baby für das ein Dokument erstellt oder verlängert werden soll
- Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen (auch in Kopie möglich)
- Falls erforderlich: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils (Vollmacht) --> Vordruck siehe Seitenleiste
- Alte Ausweisdokumente des Kindes (falls vorhanden), ansonsten die Geburtsurkunde des Kindes im Original (bei Erstbeantragung)
- Kinder, die das zehnte Lebensjahr vollendet haben, müssen ihren Kinderreisepass selbst unterschreiben
→ Eine Verlängerung ist nur möglich, solange der Kinderreisepass noch gültig ist.
Die alten "Kinderausweise" können nicht mehr verlängert werden.
Für die Aktualisierung des Lichtbildes des Kinderreisepasses:
- aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes
- Das Kind für das die Aktualisierung/Verlängerung erfolgen soll
- Personalausweis oder Reisepass der vorsprechenden, sorgeberechtigten Person
- Falls erforderlich: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils (Vollmacht) --> Vordruck siehe Seitenleiste
- der aktuelle Kinderreisepass
→ Der Kinderreisepass kann während seiner Gültigkeitsdauer aktualisiert werden. Dazu wird ein neues Lichtbild angebracht
und die Angaben zur Körpergröße oder Augenfarbe werden aktualisiert.
! Wichtig !
In Zweifelsfällen kann das Einwohnermeldeamt weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit).
Gültigkeit
Der Kinderreisepass wird für jeweils 1 Jahr ausgestellt. Eine Verlängerung ist bis zum 12. Lebensjahr möglich.
Gebühren
Neuausstellung → 13,00 Euro
Verlängerung / Aktualisierung → 6,00 Euro
Zahlungsarten
- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
Bearbeitungsdauer
keine, da bei vorliegen aller notwendigen Unterlagen die Bearbeitung/Erstellung sofort erfolgt