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Hinweis 

  • Einwohnerwesen → 0831 115

Online - Terminvereinbarung

Termin auch Mittwochnachmittag nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Kinderreisepass

Hinweis:

Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Pass- und Ausweiswesens werden Kinderreisepässe ab dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt! Stattdessen steht Ihnen die Beantragung eines Personalausweises oder eines Reisepasses zu Verfügung. Bitte beachten Sie die Bearbeitungsdauer von  2 - 3 Wochen (Personalausweis) bzw. 4 - 6 Wochen (Reisepass).

 

Allgemeines

Für alle deutschen Kinder bis zum 12. Lebensjahr können Sie beim Einwohnermeldeamt der Stadt Kempten (Allgäu) einen Kinderreisepass beantragen.

Voraussetzungen
  • Der oder die Antragsberechtigte müssen grundsätzlich persönlich mit dem Kind (auch Babys) beim Einwohnermeldeamt vorsprechen.
  • Sind beide Elternteile antragsberechtigt, reicht es, wenn ein Elternteil kommt, sofern dieser eine Zustimmungserklärung (Vollmacht) und Ausweiskopie des anderen Elternteils vorlegen kann.
  • Den Kinderreisepass muss die Person beantragen, verlängern oder mit neuem Foto aktualisieren lassen, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen hat.
 
Benötigte Unterlagen

Für den Erstantrag oder die Verlängerung:

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes (nicht älter als ein halbes Jahr u. Kind muss zweifelsfrei zu erkennen sein)
  • Das Kind/Baby für das ein Dokument erstellt oder verlängert werden soll
  • Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen (auch in Kopie möglich)
  • Falls erforderlich: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils (Vollmacht) --> Vordruck siehe Seitenleiste
  • Alte Ausweisdokumente des Kindes (falls vorhanden), ansonsten die Geburtsurkunde des Kindes im Original (bei Erstbeantragung)
  • Kinder, die das zehnte Lebensjahr vollendet haben, müssen ihren Kinderreisepass selbst unterschreiben

→  Eine Verlängerung ist nur möglich, solange der Kinderreisepass noch gültig ist. 
      Die alten "Kinderausweise" können nicht mehr verlängert werden.

 

Für die Aktualisierung des Lichtbildes des Kinderreisepasses:

  • aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes
  • Das Kind für das die Aktualisierung/Verlängerung erfolgen soll
  • Personalausweis oder Reisepass der vorsprechenden, sorgeberechtigten Person
  • Falls erforderlich: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils (Vollmacht) --> Vordruck siehe Seitenleiste
  • der aktuelle Kinderreisepass

→  Der Kinderreisepass kann während seiner Gültigkeitsdauer aktualisiert werden. Dazu wird ein neues Lichtbild angebracht
      und die Angaben zur Körpergröße oder Augenfarbe werden aktualisiert.

 

! Wichtig !
In Zweifelsfällen kann das Einwohnermeldeamt weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit).

 

Gültigkeit

Der Kinderreisepass wird für jeweils 1 Jahr ausgestellt. Eine Verlängerung ist bis zum 12. Lebensjahr möglich.

 

Gebühren

Neuausstellung → 13,00 Euro
Verlängerung / Aktualisierung → 6,00 Euro

 

Zahlungsarten

  • Barzahlung
  • Girocard (EC-Karte)

 

Bearbeitungsdauer

keine, da bei vorliegen aller notwendigen Unterlagen die Bearbeitung/Erstellung sofort erfolgt

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Öffnungszeiten:

Montag:         08.00 - 12.00 Uhr 
                     14.30 - 17.30 Uhr
Dienstag:       08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch:       08.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag:   08.00 - 12.00 Uhr
Freitag:          08.00 - 12.00 Uhr

► Auch außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.


Postanschrift:
Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)

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poststelle@kempten.de

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+49 831 2525-3337 

Telefon (0831) 115:
alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr

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