Kemptener Leitlinien für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein wichtiger Faktor um die Treibhausgasemissionen zu verringern und die globalen Klimaziele zu erreichen. Das sukzessive Abschalten der Atom- und Kohlekraftwerke verstärkt zudem den Druck auf alternative Methoden der Energiegewinnung. Photovoltaikanlagen sind eine wichtige Säule bei der zukünftigen Stromversorgung der Kommunen und der Versorgungssicherheit für Privathaushalte und Gewerbe. Die Versorgungssicherheit ist somit auch ein wesentlicher Standortfaktor für Unternehmen.
Im „Klimaplan 2035“ (Juli 2022) der Stadt Kempten (Allgäu) wurden Maßnahmen zum Ausbau der Solarenergie-Nutzung im Stadtgebiet erarbeitet. Vorrangiges Ziel ist es, unbebaute Flächen frei zu halten und PV-Anlagen vorzugsweise auf versiegelten Flächen (z.B. großflächige Parkplätze), Freiflächen mit hohem Bodenverdichtungsgrad oder Dachflächen sowie an Gebäudefassaden zu errichten, um möglichst viele Flächen für die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten. Nachdem die Aktivierung dieser Flächen im größeren Umfang sehr schwierig ist, da sie überwiegend in Privatbesitz sind, möchte die Stadt Kempten (Allgäu) eine Errichtung von PV-Anlagen auf unversiegelten Freiflächen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen. Hierfür wurden die „Kemptener Leitlinien für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen“ am 25.01.2024 vom Stadtrat beschlossen.
Interessenten, die im Stadtkreis Kempten einen Solarpark errichten wollen, müssen gegenüber der Stadt nachvollziehbar darlegen, dass ihr Projekt den Voraussetzungen entspricht und wie es im Hinblick auf die benannten Aspekte ausgestaltet werden soll.
Für eine transparente und einheitliche Bewertung anhand der Leitlinien wurde ein Beurteilungsbogen erarbeitet. Bevor die Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan und Teiländerung des Flächennutzungsplans) durch den Planungs- und Bauausschuss bzw. den Stadtrat eingeleitet werden können, werden die Projekte auf Grundlage des Beurteilungsbogens geprüft. Die Verwaltung spricht anschließend eine Empfehlung im Planungs- und Bauausschuss bzw. dem Klimaschutzbeirat zum Antrag auf Baurechtschaffung aus.
Verfahrensablauf zur Baurechtschaffung für Freiflächen-PV-Anlagen:
- Antrag auf Baurechtschaffung mit ausgefülltem Beurteilungsbogen und Lageplan zu Freiflächen-PV-Anlage an die Verwaltung senden
- Antragsprüfung durch Verwaltung
- Beschlussempfehlung der Verwaltung an Planungs- und Bauausschuss sowie den Klimaschutzbeirat
- Bei positiver Bewertung durch die politischen Gremien:
- Abschluss einer Kostenübernahmevereinbarung zwischen Vorhabenträger und Stadt Kempten (Allgäu) für die entstehenden Planungskosten
- Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und einer Flächennutzungsplanänderung im Planungs- und Bauausschuss und Stadtrat
- Verfahrensschritte nach BauGB (frühzeitige und förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange)
- Parallel: Ausarbeitung eines Durchführungsvertrages zwischen Vorhabenträger und der Stadt Kempten
- Nach Abschluss Durchführungsvertrag: Feststellungs- bzw. Satzungsbeschluss von FNP-Änderung und vorhabenbezogenem Bebauungsplan
- Genehmigung der FNP-Änderung durch die Regierung von Schwaben
- Rechtskraft durch öffentliche Bekanntmachung
KEMPTENER LEITLINIEN FÜR DIE ZULASSUNG VON FREIFLÄCHEN-PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN