Jugendhilfeplanung – Teilplan Jugendarbeit
Das Amt für Jugendarbeit hat gem. §80 (1) SGB VIII im Rahmen der Planungsverantwortung für den Teilbereich Jugendarbeit den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann.
Das Amt für Jugendarbeit der Stadt Kempten (Allgäu) schreibt in regelmäßigen Abständen die Jugendhilfeplanung für den Teilplan Jugendarbeit fort:
Fortschreibung Jugendhilfeplanung – Teilplan Jugendarbeit 2020 (PDF)
Fortschreibung Jugendhilfeplanung – Teilplan Jugendarbeit 2018 (PDF)
Fortschreibung Jugendhilfeplanung – Teilplan Jugendarbeit 2015-2017 (PDF)