Infostände
Gemeinnützige Vereine oder Parteien können auf öffentlichem Grund der Stadt Kempten (Allgäu) eine vorübergehende Aufstellung von Infoständen beantragen.
Wissenswertes zum Antrag:
Dem formlosen Antrag des Vereines oder der Partei ist ein Freistellungsnachweis des jeweilig zuständigen Finanzamtes beizufügen. Der Freistellungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein.
Gebühren:
Für einen Infostand in Normalgröße (z.B. Pavillon ca. 3 x 3 m) wird pro Tag/pro Stand eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro erhoben.
Für einen größeren Infostand (z.B. mit Zelt oder ähnlichem) wird pro Tag/pro Stand eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro erhoben.