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Immissionsschutz

Der Zweck des Immissionsschutzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.

Schädliche Umwelteinwirkungen sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.

Immissionen sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre, sowie Kultur- und Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen sowie Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.

 

Emissionen sind die von einer Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, elektromagnetische Strahlung und ähnliche Erscheinungen.

 

Luftverunreinigungen sind Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft, insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe.

 

Die o. g. schädlichen Umwelteinwirkungen gehen größtenteils von gewerblichen oder industriellen Anlagen aus.

 

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Überwachungsprogramm der kreisfreien Stadt Kempten (Allgäu) für den Bereich Immissionsschutz

  • Überwachungsprogramm
  • Zusammenstellung der von der Stadt Kempten (Allgäu) zu überwachenden Anlagen - Anlage 1
  • Bewertungsschema - Anlage 2  - Anlage 2a
  • Muster-Überwachungsbericht - Anlage 3
  • Zusammenstellung der Anlagen im Stadtgebiet Kempten (Allgäu), für deren Überwachung andere Behörden zuständig sind - Anlage 4

Das Überwachungsprogramm wurde aus dem Überwachungsplan der Regierung von Schwaben entwickelt.

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IE-Anlagen im Stadtgebiet Kempten (Allgäu):

 

3M Technical Ceramics Zweigniederlassung der 3M Deutschland GmbH

BN-Anlage

Genehmigung:  02.12.2021
   
Überwachungsbericht: 2023

 

Schmelzofen

Genehmigung:  Hinweis auf Altbescheid
   
Überwachungsbericht: 2023

 

 

A.F.G. Allgäu Fleisch GmbH

Schlachthof

Genehmigung:  27.07.2015
   
Überwachungsbericht: 2024

 

 

BiVA GmbH (ehem. ZAK Abfallwirtschaft GmbH Kempten)

Biolog. Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen

Genehmigung:  22.03.2017
  11.07.2017
   
Überwachungsbericht: 2023

 

 

Edelweiss GmbH & Co. KG

Milchverarbeitungsanlage

Genehmigung:  Hinweis auf Altbescheid
   
Überwachungsbericht: 2023

 

 

Kemptener Eisengießerei Adam Hönig AG

Eisengießerei

Genehmigung:  Hinweis auf Altbescheid
   
Überwachungsbericht: 2023

 

 

Thöni Deutschland GmbH

Aluminium-Schmelzanlage

Genehmigung:  Hinweis auf Altbescheid
   
Überwachungsbericht: 2023

 

 

Remondis GmbH & Co. KG (ehem. Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG)

Zeitweilige Lagerung gefährlicher Abfälle

Genehmigung: 12.10.2016
  15.01.2021
   
Überwachungsbericht: 2023


 

ZAK Abfallwirtschaft GmbH Kempten

Zeitweilige Lagerung gefährlicher Abfälle

Genehmigung:  14.12.2018
  08.07.2022
  07.11.2023
   
Überwachungsbericht: 2023

 


 

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Mittelgroße Feuerungsanlagen (Vollzug der 44. BImSchV) 

Die Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV) ist seit dem 20. Juni 2019 in Kraft. Sie gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von mittelgroßen Feuerungsanlagen, Gasturbinen und Verbrennungsmotoren. Sie gilt für alle Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 MW bis weniger als 50 MW, unabhängig vom Brennstoff. Bei Anlagen, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftig sind, gilt die Verordnung bereits ab einer Leistung von weniger als 1 MW. Alle Anlagen, die unter die Regelungen der 44. BImSchV fallen, sind vor der Inbetriebnahme bei der Unteren Immissionsschutzbehörde anzuzeigen. Ebenfalls anzuzeigen sind Betreiberwechsel, emissionsrelevante Änderungen und die Stilllegung einer Anlage. Für bestehende Anlagen war die Registrierung bis zum 01.12.2023 durchzuführen. Auch nach erfolgter Registrierung sind alle emissionsrelevanten Änderungen vor der Durchführung, ein Wechsel des Betreibers sowie die Stilllegung der Anlage anzuzeigen. 


Abhängig von der Art und Leistung der Anlage, dem verwendeten Brennstoff und dem zu überwachenden Parameter hat der Betreiber die Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte durch kontinuierliche oder wiederkehrende Messungen (jährlich oder alle 3 Jahre) nachzuweisen. Die erste Messung ist innerhalb von 4 Monaten nach Inbetriebnahme durchzuführen. Bei bestehenden Anlagen ist bis spätestens 01.01.2025 der Nachweis zu erbringen, dass die Grenzwerte gemäß §§ 21 – 26 der 44. BImSchV eingehalten werden. Die Messergebnisse sind der zuständigen Behörde, hier dem Amt für Umwelt- und Naturschutz der Stadt Kempten (Allgäu), unverzüglich vorzulegen.  

 

Das Anlagenregister wird hiermit im Internet veröffentlicht.   

 

Register der Feuerungsanlagen nach § 36 der 44. BImSchV

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Tel. 0831 2525-3511