Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, die die Stadt Kempten (Allgäu) ohne eine konkrete Gegenleistung erhebt. Sie beträgt 70 EUR pro Jahr für den ersten Hund und 100 EUR für jeden weiteren Hund. Rechtliche Grundlage ist die städtische Hundesteuersatzung.
Die Einnahmen aus der Hundesteuer dienen wie andere Gemeindesteuern der Finanzierung von Dienstleistungen und Investitionen für alle Kemptner Bürgerinnen und Bürger.
Wann werde ich hundesteuerpflichtig?
Wenn Sie einen Hund neu in Ihren Haushalt aufnehmen oder mit einem Hund nach Kempten ziehen, müssen Sie ihn innerhalb eines Monats bei uns zur Hundesteuer anmelden. Welpen, die von einer von Ihnen gehaltenen Hündin geboren wurden, werden vier Monate nach ihrer Geburt steuerpflichtig.
Die Anmeldung ist telefonisch, persönlich, schriftlich oder online möglich. Dabei benötigen wir Ihre persönlichen Daten und Angaben zum Hund. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie gleichzeitig oder nachträglich eine Befreiung von oder eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen.
Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns die Steuermarke als Nachweis für Ihren angemeldeten Hund und einen Steuerbescheid. Mit einer Bankeinzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) können Sie sicherstellen, dass die Hundesteuer zum Fälligkeitstermin automatisch von Ihrem Konto abgebucht und keine Zahlung vergessen wird.
Muss mein Hund die Steuermarke immer tragen? Was mache ich, wenn die Marke verloren gegangen ist oder beschädigt wurde?
Die Steuermarke ist der Nachweis, dass Ihr Hund ordnungsgemäß bei uns angemeldet ist. Ihr Hund muss sie außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres Grundbesitzes sichtbar tragen. Wenn Sie die Steuermarke verlieren oder die Marke stark beschädigt ist, sollten Sie umgehend einen Ersatz beantragen.
Sie können Ihren Antrag auf eine neue Hundesteuermarke persönlich oder per Post stellen. Eine neue Steuermarke kostet 5 EUR. Der Austausch einer beschädigten Marke ist kostenlos. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, können Sie die neue Marke mitnehmen. Alternativ senden wir Ihnen die neue Marke zeitnah zu.
Was muss ich tun, wenn die Hundehaltung endet?
Wird die Hundehaltung durch Tod des Hundes, Besitzerwechsel oder Wegzug aus Kempten beendet, müssen Sie den Hund innerhalb eines Monats bei uns wieder abmelden und die Steuermarke zurückgeben. Die Marke können Sie persönlich vorbeibringen oder uns per Post zusenden.
Was muss ich beachten, wenn ich einen Kampfhund halte?
Für die Haltung eines Kampfhundes brauchen Sie unabhängig von der Anmeldung zur Hundesteuer eine Genehmigung des städtischen Ordnungsamtes. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier Kampfhunde und gefährliche Tiere (kempten.de)