Hundesteuer
Jeder über 4 Monate alte Hund ist steuerpflichtig und muss innerhalb eines Monats beim Amt für Finanzen, Sachgebiet Steuern und Abgaben, angemeldet werden. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder in Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält.
Die Steuer pro Jahr beträgt
● 70 EUR für den ersten Hund
● 100 EUR für jeden weiteren Hund
Ihren Hund für die Hundesteuer an- oder abmelden können Sie
● persönlich
● schriftlich
● telefonisch
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