Heiraten in Kempten (Allgäu)
Wer heiraten will, muss dies vorher beim Standesamt anmelden. Das ist frühestens sechs Monate vor der Trauung möglich. Es ist ausreichend, wenn einer der Verlobten in Kempten gemeldet ist, damit die Hochzeit beim Standesamt Kempten angemeldet werden kann. Wohnt keiner der Verlobten hier, ist die Eheschließung in Kempten dennoch möglich, nur die Anmeldung erfolgt über das Wohnsitzstandesamt. Welche Urkunden und Unterlagen dafür mitzubringen sind, hängt vom Personenstand (ledig, geschieden oder verwitwet) und der Staatsangehörigkeit der Verlobten ab. Die Verlobten sollten sich frühzeitig beim Standesamt Kempten erkundigen, um alle Unterlagen bei der Anmeldung vorlegen zu können. Ihren Wunschtermin können Sie bereits vorher unverbindlich reservieren.
Eine schriftliche, persönliche oder elektronische Beratung über vorzulegende Unterlagen/Urkunden zur geplanten Eheschließung, bzw. zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses werden mit einer Gebühr von 25,00 EUR berechnet. Diese werden nach Abschluss des Verfahrens angerechnet!
Eine Übersicht über vorzulegende Dokumente bei Auslandsbezug erhalten Sie über folgenden Link: http://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/bamberg/gerichtstafel.php
Informationen rund um die standesamtliche Eheschließung
Für eine Eheschließung beim Standesamt Kempten ist ein Zeitrahmen von 30 Minuten eingeplant. An stark frequentierten Tagen finden mehrere Eheschließungen direkt nacheinander statt. Damit es nicht zu zeitlichen Verschiebungen kommt, bitten wir um pünktliches Erscheinen. Bitte finden Sie sich deshalb ca. 10 Minuten vor Beginn der Trauung am Eingang des Rathauses ein. Bei standesamtlichen Eheschließungen im Trauzimmer empfehlen wir eine maximale Personenanzahl von 35.
Das Mitbringen von Tieren sowie Film- und Tonaufnahmen sind nicht gestattet.
Bitte schalten Sie Ihre Handys vor dem Betreten der Trauräume aus; das Klingeln eines Handys stört die feierliche Stimmung.
Sektempfänge oder Ähnliches können in den Trauörtlichkeiten nicht stattfinden. Ein von Ihnen selbst organisierter Umtrunk im Freien ist möglich.
Das Streuen von Reis, Blüten, Glitter oder Ähnlichem ist aus Gründen des Umweltschutzes und möglicher Unfallgefahr nicht gestattet.
Nehmen Sie bitte Rücksicht darauf, dass vor bzw. nach Ihrer Eheschließung weitere Trauungen stattfinden. Der Zugang zu den Trauorten muss jederzeit uneingeschränkt möglich sein.
Ein herzlicher Dank gilt unserer Stadtgärtnerei, die zu Ihrer Trauung mit wunderschönem Blumenschmuck beiträgt. Einen kleinen Einblick finden Sie in unserer Bildergalerie.
Wir bitten um Verständnis und um gegenseitige Rücksichtnahme - Vielen Dank!
Trauorte und Termine
Standesamtliche Eheschließungen finden dieses Jahr in Kempten (Allgäu) an folgenden Trauorten/Zeiten statt:
- Montag bis Donnerstag im Trauzimmer (1. OG, Rathaus) von 10:00 bis 12:00 Uhr
- Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr und nachmittags von 13:30 bis 15:00 Uhr (Trauzimmer / Schrannenhalle)
- ausgewählte Samstage (Trauzimmer / Schrannenhalle)
Ab 2026 können Sie sich standesamtlich, an ausgewählten Samstagsterminen im Kleinen Kornhaussaal, in der Schrannenhalle oder im Lesesaal der Orangerie, IHR "JA"-Wort geben!
Haben Sie Interesse, Ihre standesamtliche Eheschließung und Ihre Hochzeitsfeier im Kornhaus stattfinden zu lassen, wenden Sie sich bitte direkt an www.kornhaus-kempten.de, hierfür stehen gesonderte Termine zur Verfügung.
Verfügbare Samstagstrautermine 2025:
in der Schrannenhalle/Trauzimmer des Rathauses Kempten (Allgäu): 08.11. und 13.12. jeweils von 10:00 Uhr bis 12:15 Uhr zusätzlich: 13.12. von 12:45 bis 15:00 Uhr
Verfügbare Samstagstrautermine 2026:
im Kornhaus - Kleiner Saal
vormittags: 10.01.2026
ganztags: 14.02. (Valentinstag), 11.07., 26.09. und 12.12.2026
im Rathaus - Schrannenhalle
vormittags: 14.03. und 14.11.2026
ganztags: 08.08.2026
in der Orangerie - Lesesaal
ganztags: 10.10.2026
Verfügbare Samstagstrautermine 2027:
im Kornhaus - Kleiner Saal
vormittags: 09.01., 27.02., 27.03., 10.04. und 27.11.2027
ganztags: 08.05., 10.07., 04.09. und 11.12.2027
im Rathaus - Schrannenhalle
ganztags: 14.08.2027
in der Orangerie - Lesesaal
ganztags: 12.06. und 09.10.2027
Zusätzliche Gebühren fallen für folgende Trauorte / Trauzeiten an:
- Schrannenhalle (EG, Rathaus) 100,00 EUR
- Kornhaus (Kleiner Kornhaussaal) 160,00 EUR
- Orangerie (Lesesaal) 180,00 EUR
- Freitagnachmittag 75,00 EUR
- Samstag 150,00 EUR
Weitere Infos
Nach einer Eheschließung mit Namensänderung sind folgende Punkte zu beachten:
- Nach einer Eheschließung mit Namensänderung ist die Beantragung eines neuen Personalausweises/Reisepasses beim zuständigen Einwohnermeldeamt erforderlich. Die Beantragung muss unverzüglich erfolgen.
- Ferner müssen bei der zuständigen Zulassungsstelle der Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief geändert werden. Zur Namensänderung des Führerscheins besteht dagegen keine gesetzliche Verpflichtung.
- Nach erfolgter Eheschließung wenden Sie sich bitte betreffend der Änderung der Lohnsteuerklassen an Ihr zuständiges Finanzamt.
- Dem Arbeitgeber ist die Eheschließung/Namensänderung ebenfalls mitzuteilen.
- Bei der Krankenkasse ist eine neue Krankenversichertenkarte zu beantragen.
Weitere Änderungen sind erforderlich bei: Banken, Versicherungen, Vereinen, Verbänden, Abonnements, Telefonbucheintrag, GEZ etc.
Bei einer Eheschließung ohne Namensänderung ist diese neben dem Arbeitgeber auch dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Ferner sollten Banken und Versicherungen von der Eheschließung in Kenntnis gesetzt werden.