Eheringe
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Heiraten in Kempten (Allgäu)

Wer heiraten will, muss dies vorher beim Standesamt anmelden. Das ist frühes­tens sechs Monate vor der Trauung möglich. Es ist ausreichend, wenn einer der Verlobten in Kempten gemeldet ist, damit die Hochzeit beim Standesamt Kempten angemeldet werden kann. Wohnt keiner der Verlobten hier, ist die Eheschließung in Kempten dennoch möglich, nur die Anmeldung erfolgt über das Wohnsitzstandesamt. Welche Urkunden und Unterlagen dafür mitzubringen sind, hängt vom Personenstand (ledig, geschieden oder verwitwet) und der Staats­ange­hörig­keit der Verlobten ab. Die Verlobten sollten sich frühzeitig beim Standes­amt Kempten erkundigen, um alle Unterlagen bei der Anmeldung vorlegen zu können. Ihren Wunschtermin können Sie bereits vorher unverbindlich reservieren.

Eine schriftliche, persönliche oder elektronische Beratung über vorzulegende Unterlagen/Urkunden zur geplanten Eheschließung, bzw. zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses werden mit einer Gebühr von 25,00 EUR berechnet. Diese werden nach Abschluss des Verfahrens angerechnet!

 

Eine Übersicht über vorzulegende Dokumente bei Auslandsbezug erhalten Sie über folgenden Link: http://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/bamberg/gerichtstafel.php

 

 

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Informationen rund um die standesamtliche Eheschließung

Für eine Eheschließung beim Standesamt Kempten ist ein Zeitrahmen von 30 Minuten eingeplant. An stark frequentierten Tagen finden mehrere Eheschließungen direkt nacheinander statt. Damit es nicht zu zeitlichen Verschiebungen kommt, bitten wir um pünktliches Erscheinen. Bitte finden Sie sich deshalb ca. 10 Minuten vor Beginn der Trauung am Eingang des Rathauses ein. Bei standesamtlichen Eheschließungen im Trauzimmer empfehlen wir eine maximale Personenanzahl von 35.

Das Mitbringen von Tieren sowie Film- und Tonaufnahmen sind nicht gestattet.

Bitte schalten Sie Ihre Handys vor dem Betreten der Trauräume aus; das Klingeln eines Handys stört die feierliche Stimmung.

 

Sektempfänge oder Ähnliches können in den Trauörtlichkeiten nicht stattfinden. Ein von Ihnen selbst organisierter Umtrunk im Freien ist möglich.

 

Das Streuen von Reis, Blüten, Glitter oder Ähnlichem ist aus Gründen des Umweltschutzes und möglicher Unfallgefahr nicht gestattet.

 

Nehmen Sie bitte Rücksicht darauf, dass vor bzw. nach Ihrer Eheschließung weitere Trauungen stattfinden. Der Zugang zu den Trauorten muss jederzeit uneingeschränkt möglich sein.

 

Ein herzlicher Dank gilt unserer Stadtgärtnerei, die zu Ihrer Trauung mit wunderschönem Blumenschmuck beiträgt. Einen kleinen Einblick finden Sie in unserer Bildergalerie.

 

Wir bitten um Verständnis und um gegenseitige Rücksichtnahme - Vielen Dank!

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Bilder Blumenschmuck

Blumenschmuck

Bilder Blumenschmuck

Blumenschmuck

Bilder Blumenschmuck

Blumenschmuck

Bilder Blumenschmuck

Blumenschmuck

Trauorte und Termine

Standesamtliche Eheschließungen finden dieses Jahr in Kempten (Allgäu) an folgenden Trauorten/Zeiten statt:

- Montag bis Donnerstag  im Trauzimmer (1. OG, Rathaus) von 10:00 bis 12:00 Uhr

- Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr und nachmittags von 13:30 bis 15:00 Uhr (Trauzimmer / Schrannenhalle)

- ausgewählte Samstage (Trauzimmer / Schrannenhalle)

Ab 2026 können Sie sich standesamtlich, an ausgewählten Samstagsterminen im Kleinen Kornhaussaal, in der Schrannenhalle oder im Lesesaal der Orangerie, IHR "JA"-Wort geben!

Haben Sie Interesse, Ihre standesamtliche Eheschließung und Ihre Hochzeitsfeier im Kornhaus stattfinden zu lassen, wenden Sie sich bitte direkt an www.kornhaus-kempten.de, hierfür stehen gesonderte Termine zur Verfügung.

Verfügbare Samstagstrautermine 2025:

 

in der Schrannenhalle/Trauzimmer des Rathauses Kempten (Allgäu): 08.11. und 13.12. jeweils von 10:00 Uhr bis 12:15 Uhr zusätzlich13.12. von 12:45 bis 15:00 Uhr

 

 

Verfügbare Samstagstrautermine 2026:

 

im Kornhaus - Kleiner Saal

vormittags: 10.01.2026

ganztags: 14.02. (Valentinstag), 11.07., 26.09. und 12.12.2026

 

im Rathaus - Schrannenhalle

vormittags: 14.03. und 14.11.2026

ganztags: 08.08.2026

 

in der Orangerie - Lesesaal

ganztags: 10.10.2026

 

 

Verfügbare Samstagstrautermine 2027:

 

im Kornhaus - Kleiner Saal

vormittags: 09.01., 27.02., 27.03., 10.04. und 27.11.2027

ganztags: 08.05., 10.07., 04.09. und 11.12.2027

 

im Rathaus - Schrannenhalle

ganztags: 14.08.2027

 

in der Orangerie - Lesesaal

ganztags: 12.06. und  09.10.2027

 

 

Zusätzliche Gebühren fallen für folgende Trauorte / Trauzeiten an:

 

- Schrannenhalle (EG, Rathaus) 100,00 EUR

- Kornhaus (Kleiner Kornhaussaal) 160,00 EUR

- Orangerie (Lesesaal) 180,00 EUR

- Freitagnachmittag 75,00 EUR

- Samstag 150,00 EUR

 

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Rathaus

Rathaus

Rathaus Trauzimmer

Rathaus Trauzimmer

Rathaus Trauzimmer

Rathaus Trauzimmer

Rathaus Trauzimmer

Rathaus Trauzimmer

Rathaus Trauzimmer

Rathaus Trauzimmer

Rathaus Trauzimmer Blumenschmuck

Rathaus Trauzimmer Blumenschmuck

Rathaus Schrannenhalle Bild 1.jpg

Rathaus Schrannenhalle

Rathaus Schrannenhalle Bild 2.jpg

Rathaus Schrannenhalle

Rathaus Schrannenhalle Bild 3.jpg

Rathaus Schrannenhalle

Rathaus Schrannenhalle Bild 4.jpg

Rathaus Schrannenhalle

Schrannenhalle Blumenschmuck.jpg

Rathaus Schrannenhalle Blumenschmuck

Kornhaus

Kornhaus

Kornhaus Eingang

Kornhaus Eingang

Kornhaus Blumenschmuck

Kornhaus Blumenschmuck

Kleiner Kornhaussaal

Kleiner Kornhaussaal

Kornhaus bei Nacht

Kornhaus bei Nacht

Kornhaus Bestuhlung

Kornhaus Bestuhlung

Kornhaus Blumenschmuck

Kornhaus Blumenschmuck

Orangerie Außenansicht

Orangerie

Orangerie Trauzimmer

Orangerie Trauzimmer

Orangerie Trauzimmer

Orangerie Trauzimmer

Orangerie Wasserspiel

Orangerie Wasserspiel

Orangerie Blumenschmuck

Orangerie Blumenschmuck

Weitere Infos

Nach einer Eheschließung mit Namensänderung sind folgende Punkte zu beachten:

  • Nach einer Eheschließung mit Namensänderung ist die Beantragung eines neuen Personalausweises/Reisepasses beim zuständigen Einwohnermeldeamt erforderlich. Die Beantragung muss unverzüglich erfolgen.
  • Ferner müssen bei der zuständigen Zulassungsstelle der Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief geändert werden. Zur Namensänderung des Führerscheins besteht dagegen keine gesetzliche Verpflichtung.
  • Nach erfolgter Eheschließung wenden Sie sich bitte betreffend der Änderung der Lohnsteuerklassen an Ihr zuständiges Finanzamt.
  • Dem Arbeitgeber ist die Eheschließung/Namensänderung ebenfalls mitzuteilen.
  • Bei der Krankenkasse ist eine neue Krankenversichertenkarte zu beantragen.

 

Weitere Änderungen sind erforderlich bei: Banken, Versicherungen, Vereinen, Verbänden, Abonnements, Telefonbucheintrag, GEZ etc.

 

 

Bei einer Eheschließung ohne Namensänderung ist diese neben dem Arbeitgeber auch dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Ferner sollten Banken und Versicherungen von der Eheschließung in Kenntnis gesetzt werden.

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Adresse:

Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)

Behördennummer (0831) 115:

alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr

Termine nur nach Vereinbarung:

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