Heiraten in Kempten (Allgäu)
Wer heiraten will, muss dies vorher beim Standesamt anmelden. Das ist frühestens sechs Monate vor der Trauung möglich. Es ist ausreichend, wenn einer der Verlobten in Kempten gemeldet ist, damit die Hochzeit beim Standesamt Kempten angemeldet werden kann. Wohnt keiner der Verlobten hier, ist die Eheschließung in Kempten dennoch möglich, nur die Anmeldung erfolgt über das Wohnsitzstandesamt. Welche Urkunden und Unterlagen dafür mitzubringen sind, hängt vom Personenstand (ledig, geschieden oder verwitwet) und der Staatsangehörigkeit der Verlobten ab. Die Verlobten sollten sich frühzeitig beim Standesamt Kempten erkundigen, um alle Unterlagen bei der Anmeldung vorlegen zu können. Ihren Wunschtermin können Sie bereits vorher unverbindlich reservieren.
Informationen rund um die standesamtliche Eheschließung
Für eine Eheschließung beim Standesamt Kempten ist ein Zeitrahmen von 30 Minuten eingeplant. An stark frequentierten Tagen finden mehrere Eheschließungen direkt nacheinander statt. Damit es nicht zu zeitlichen Verschiebungen kommt, bitten wir um pünktliches Erscheinen. Bitte finden Sie sich deshalb ca. 10 Minuten vor Beginn der Trauung am Eingang des Rathauses ein.
Bei standesamtlichen Eheschließungen im Trauzimmer können aktuell maximal 12 Personen an der Zeremonie teilnehmen. In der Schrannenhalle des Rathauses sowie in der Orangerie sind derzeit maximal 50 Personen zugelassen. Die Anzahl der zugelassenen Personenanzahl kann sich reduzieren, sowie weitere Hygienemaßnahmen notwendig werden.
Das Mitbringen von Tieren sowie Film- und Tonaufnahmen sind nicht gestattet.
Bitte schalten Sie Ihre Handys vor dem Betreten der Trauräume aus; das Klingeln eines Handys stört die feierliche Stimmung.
Sektempfänge oder Ähnliches können im Rathaus nicht stattfinden. Ein von Ihnen selbst organisierter Umtrunk im Freien ist möglich.
Das Streuen von Reis, Blüten, Glitter oder Ähnlichem ist aus Gründen des Umweltschutzes und möglicher Unfallgefahr nicht gestattet.
Nehmen Sie bitte Rücksicht darauf, dass sich im Rathaus Arbeitsplätze befinden und vor bzw. nach Ihrer Eheschließung weitere Trauungen stattfinden können. Der Zugang zum Rathaus muss jederzeit uneingeschränkt möglich sein.
Wir bitten um Verständnis und um gegenseitige Rücksichtsnahme - Vielen Dank!
Trautermine
Trautermine für das Trauzimmer, die Schrannenhalle und die Orangerie
Heiraten im Rathaus Kempten (Allgäu) ist ganzjährig von Montag bis Freitag zu den angegebenen Öffnungszeiten und zusätzlich Dienstag und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Mittwoch von 14:30 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr möglich.
Die Trauungen finden beim Standesamt Kempten (Allgäu) von Montag bis Donnerstag im Trauzimmer des Rathauses und freitags (ab 10:00 Uhr) sowie am Samstag in der Schrannenhalle statt.
Zweimal jährlich haben Brautpaare auch die Möglichkeit sich im Lesesaal der Orangerie im Hofgarten das "JA-Wort" zu geben.
Verfügbare Samstagstrautermine 2022:
in der Schrannenhalle des Rathauses Kempten (Allgäu): 12.11. und 10.12.2022 jeweils von 10:00 Uhr bis 12:15 Uhr zusätzlich: 10.12.2022 von 12:45 bis 15:00 Uhr
in der Orangerie im Hofgarten: 11.06.2022 um 12:45 Uhr; Bücherei geschlossen - auch keine Bücherrückgabe möglich !!!
Verfügbare Samstagstrautermine 2023:
in der Schrannenhalle des Rathauses Kempten (Allgäu): 14.01., 11.02., 11.03., 01.04., 13.05., 08.07., 12.08., 09.09., 11.11. und 09.12.2023 jeweils von 10:00 Uhr bis 12:15 Uhr zusätzlich: 13.05., 08.07., 12.08., 09.09. und 09.12.2023 von 12:45 bis 15:00 Uhr
in der Orangerie im Hofgarten: 10.06. und 14.10.2023 (ganztags); Bücherei geschlossen - auch keine Bücherrückgabe möglich !!!
Trauorte
Die Trauungen finden beim Standesamt Kempten (Allgäu) von Montag bis Donnerstag im Trauzimmer des Rathauses und freitags (ab 10:00 Uhr) sowie am Samstag in der Schrannenhalle statt.
Zweimal jährlich haben Brautpaare auch die Möglichkeit sich im Lesesaal der Orangerie im Hofgarten das "JA-Wort" zu geben.
Weitere Infos
Nach einer Eheschließung mit Namensänderung sind folgende Punkte zu beachten:
- Nach einer Eheschließung mit Namensänderung ist die Beantragung eines neuen Personalausweises/Reisepasses beim zuständigen Einwohnermeldeamt erforderlich. Die Beantragung muss unverzüglich erfolgen.
- Ferner müssen bei der zuständigen Zulassungsstelle der Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief geändert werden. Zur Namensänderung des Führerscheins besteht dagegen keine gesetzliche Verpflichtung.
- Nach erfolgter Eheschließung wenden Sie sich bitte betreffend der Änderung der Lohnsteuerklassen an Ihr zuständiges Finanzamt.
- Dem Arbeitgeber ist die Eheschließung/Namensänderung ebenfalls mitzuteilen.
- Bei der Krankenkasse ist eine neue Krankenversichertenkarte zu beantragen.
Weitere Änderungen sind erforderlich bei: Banken, Versicherungen, Vereinen, Verbänden, Abonnements, Telefonbucheintrag, GEZ etc.
Bei einer Eheschließung ohne Namensänderung ist diese neben dem Arbeitgeber auch dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Ferner sollten Banken und Versicherungen von der Eheschließung in Kenntnis gesetzt werden.