Grundsteuerreform
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgetragen, bis spätestens 2025 eine neue Regelung zu finden. Aus diesem Grund hat der Bayerische Landtag 2021 das Landesgrundsteuergesetz verabschiedet, wonach ab 2025 der Wert eines Grundstücks für die Grundsteuerberechnung in Bayern keine Rolle mehr spielt. Vielmehr berechnet sich die neue Grundsteuer nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude.
Fragen und Antworten
Sie erhalten Anfang bis Mitte Januar 2025 die neuen Grundsteuerbescheide nach neuem Recht.
Grundsteuer:
Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): 460 v.H.
Grundsteuer B (Sonstiges Grundvermögen): 550 v.H.
Straßenreinigung (Gebühr je lfd. Meter Straßenfrontlänge):
In der Reinigungsgruppe 1 5,39 EUR jährlich
In der Reinigungsgruppe 2 13,48 EUR jährlich
In der Reinigungsgruppe 3a 37,73 EUR jährlich
In der Reinigungsgruppe 3b 38,85 EUR jährlich
In der Reinigungsgruppe 4 5,96 EUR jährlich
Zahlungen werden erst fällig, wenn Sie einen neuen Bescheid ab 2025 vorliegen haben.
Solange Sie keinen Bescheid mit Gültigkeit ab 01.01.2025 vorliegen haben bitten wir Sie von Zahlungen der Grundsteuer und der Straßenreinigung abzusehen.
- SEPA-Lastschriftmandat (Bankeinzug):
Auf Ihrem neuen Bescheid ist vermerkt, ob ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt. Wenn die angegebene Bankverbindung korrekt ist, brauchen Sie nichts zu veranlassen. Ihr bereits erteiltes SEPA-Mandat gilt weiter.
Bei Erteilung eines SEPA-Mandates bzw. Änderungen der Bankverbindung verwenden Sie bitte dieses Formular.
- ODER Überweisung:
Bitte überweisen Sie die offenen Beträge zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen unter Angabe des Kassenzeichens auf eines der angegebenen Konten. Alle Angaben finden Sie auf Ihrem neuen Bescheid.
Falls Sie die Fälligkeiten per Dauerauftrag zahlen, denken Sie bitte daran, den Dauerauftrag bei Ihrer Bank rechtzeitig an die neuen Beträge anzupassen.
Nein, die bisher gültigen Bescheide gelten nur noch bis zum 31.12.2024.
Bitte melden Sie sich beim Finanzamt. Haben Sie bitte Verständnis, dass es aufgrund der vielen Anfragen zu Wartezeiten kommen kann.
Bitte teilen Sie etwaige Änderungen direkt dem Finanzamt mit.
Bitte beachten Sie, dass die offenen Beträge in diesem Fall trotzdem zur Zahlung fällig sind. Etwaige zu viel bezahlte Forderungen werden nach Berichtigung durch das Finanzamt wieder ausbezahlt.
Es gibt zwei Möglichkeiten, beim Finanzamt eine Änderung zu beantragen:
- Sie stellen einen Antrag auf Fortschreibung zur Beseitigung eines Fehlers mit entsprechender Begründung des Antrags.
- Sie geben nochmals eine Grundsteuererklärung per ELSTER oder in Papierform ab, mit den vollständigen, richtigen Daten
Bitte melden Sie sich per Mail unter Angabe des Kassenzeichens (siehe Kontaktdaten des Bescheides der Stadt Kempten (Allgäu)).
Bitte beachten Sie, dass die offenen Beträge in diesem Fall trotzdem zur Zahlung fällig sind. Etwaige zu viel bezahlte Forderungen werden nach Berichtigung durch das Finanzamt wieder ausbezahlt.
Bitte melden Sie sich per Mail unter Angabe des Kassenzeichens (siehe Kontaktdaten des Bescheides der Stadt Kempten (Allgäu)).
Bitte beachten Sie, dass die offenen Beträge in diesem Fall trotzdem zur Zahlung fällig sind. Etwaige zu viel bezahlte Forderungen werden nach Berichtigung durch das Finanzamt wieder ausbezahlt.
Sie müssen nichts weiter veranlassen. Sie bekommen nach erfolgter Prüfung und Bearbeitung entsprechende Rückmeldung.
Bitte beachten Sie, dass die offenen Beträge in diesem Fall trotzdem zur Zahlung fällig sind. Etwaige zu viel bezahlte Forderungen werden nach Berichtigung durch das Finanzamt wieder ausbezahlt.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Grundsteuer nach der Festsetzung des Hebesatzes zu hoch/zu niedrig sein wird, empfehlen wir Ihnen, Ihren Messbescheid noch einmal genau zu prüfen. Stimmen die Quadratmeterangaben bei Wohnfläche und Grundstücksgröße
Bei Änderungen wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt. Ein Fehler des Messbetrages kann nicht durch Widerspruch bei der Stadt Kempten (Allgäu) korrigiert werden. Für die Bewertung ist das Finanzamt zuständig.
Bitte beachten Sie, dass die offenen Beträge in diesem Fall trotzdem zur Zahlung fällig sind. Etwaige zu viel bezahlte Forderungen werden nach Berichtigung durch das Finanzamt wieder ausbezahlt.
Es gibt zwei Möglichkeiten, beim Finanzamt eine Änderung zu beantragen:
- Sie stellen einen Antrag auf Fortschreibung zur Beseitigung eines Fehlers mit entsprechender Begründung des Antrags.
- Sie geben nochmals eine Grundsteuererklärung per ELSTER oder in Papierform ab, mit den vollständigen, richtigen Daten.
Bei allgemeinen Fragen zur Grundsteuerreform können Sie sich gerne auf der Internetseite www.grundsteuer.bayern.de informieren. Auch steht die „Grundsteuerhotline“ des Finanzamtes unter 089/30 70 00 77 für Fragen zur Verfügung.
Messbescheid, Ermittlung Messbetrag:
FA Kempten, Kontaktdaten entnehmen Sie bitte Ihrem Grundsteuermessbescheid
Grundbesitzabgabenbescheid:
Stadt Kempten (Allgäu), Kontaktdaten entnehmen Sie bitte Ihrem Grundbesitzabgabenbescheid
SEPA-Lastschriftverfahren, Zahlungen, Mahnungen:
Stadt Kempten (Allgäu), (Tel. 0831/115)