Grundsteuer - Straßenreinigungsgebühr
Grundsteuer
Die Stadt Kempten (Allgäu) erhebt von den Grundstückseigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Nach der Feststellung des Einheitswerts und des Grundsteuermessbetrags durch das zuständige Finanzamt erfolgt die Festsetzung der Grundsteuer durch die Stadt Kempten (Allgäu).
Hebesätze
Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) 460 v.H.
Grundsteuer B (übrige Grundstücke) 550 v.H.
Straßenreinigungsgebühr
Zur Deckung der mit der Straßenreinigung verbundenen Kosten erhebt die Stadt Kempten (Allgäu) Straßenreinigungsgebühren. Die Höhe der Straßenreinigungsgebühren richtet sich nach der Straßenfrontlänge, mit der ein Grundstück an die zu reinigende Straße anliegt und der Einstufung der Straße in eine Reinigungsgruppe.
Die Gebühr beträgt je Meter der Straßenfrontlänge
In der Reinigungsgruppe 1 5,39 EUR jährlich
In der Reinigungsgruppe 2 13,48 EUR jährlich
In der Reinigungsgruppe 3a 37,73 EUR jährlich
In der Reinigungsgruppe 3b 38,85 EUR jährlich
In der Reinigungsgruppe 4 5,96 EUR jährlich
Die Zuordnung des Straßennetzes in Kempten (Allgäu) zu den einzelnen Reinigungsgruppen regelt die Straßenreinigungssatzung.