Stadt Kempten Wirtschaft & Verkehr Verkehr & Mobilität Großraum- und Schwerlastverkehr; Sonntagsfahrverbot

Großraum- und Schwerlastverkehr; Sonntagsfahrverbot

Fahrzeuge, die bei Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die allgemeinen zulässigen Grenzwerte überschreiten benötigen eine Ausnahmegenehmigung nach § 29 Abs. 3 StVO

Fahrzeuge, die ausschließlich durch die Ladung, die Abmessung, Achslasten oder Gesamtgewichte überschreiten benötigen eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO.

Wissenswertes zum Antrag:

Für die o. g. Ausnahmegenehmigungen, ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig, in deren Bereich der Transport beginnt oder der Antragsteller seinen Firmensitz hat.

Die Stadt Kempten nimmt am VEMAGS-Verfahren teil. Teilnehmer ohne VEMAGS-Verfahren werden gebeten, mit uns Kontakt aufzunehmen.

 

Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von Transporten an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen

Diese Genehmigung kann nur in begründeten Einzelfällen erteilt werden. Hierzu bitten wir Sie ebenfalls um direkte Kontaktaufnahme

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Montag zusätzlich:
14.30 - 17.30 Uhr
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Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.


Postanschrift:
Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)


Telefon (0831) 115:
alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr


Weitere Informationen erhalten Sie von:
Andreas Guggemoos
+49 831 2525-6682
Andreas.Guggemoos@kempten.de
Kronenstr. 8
87435 Kempten (Allgäu)