Großraum- und Schwerlastverkehr; Sonntagsfahrverbot
Fahrzeuge, die bei Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die allgemeinen zulässigen Grenzwerte überschreiten benötigen eine Ausnahmegenehmigung nach § 29 Abs. 3 StVO
Fahrzeuge, die ausschließlich durch die Ladung, die Abmessung, Achslasten oder Gesamtgewichte überschreiten benötigen eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO.
Wissenswertes zum Antrag:
Für die o. g. Ausnahmegenehmigungen, ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig, in deren Bereich der Transport beginnt oder der Antragsteller seinen Firmensitz hat.
Die Stadt Kempten nimmt am VEMAGS-Verfahren teil. Teilnehmer ohne VEMAGS-Verfahren werden gebeten, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von Transporten an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen
Diese Genehmigung kann nur in begründeten Einzelfällen erteilt werden. Hierzu bitten wir Sie ebenfalls um direkte Kontaktaufnahme