Stadt Kempten Wirtschaft & Verkehr Verkehr & Mobilität Großraum- und Schwerlastverkehr; Sonntagsfahrverbot

Großraum- und Schwerlastverkehr; Sonntagsfahrverbot

Fahrzeuge, die bei Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die allgemeinen zulässigen Grenzwerte überschreiten benötigen eine Ausnahmegenehmigung nach § 29 Abs. 3 StVO

Fahrzeuge, die ausschließlich durch die Ladung, die Abmessung, Achslasten oder Gesamtgewichte überschreiten benötigen eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO.

Wissenswertes zum Antrag:

Für die o. g. Ausnahmegenehmigungen, ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig, in deren Bereich der Transport beginnt oder der Antragsteller seinen Firmensitz hat.

Die Stadt Kempten nimmt am VEMAGS-Verfahren teil. Teilnehmer ohne VEMAGS-Verfahren werden gebeten, mit uns Kontakt aufzunehmen.

 

Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von Transporten an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen

Diese Genehmigung kann nur in begründeten Einzelfällen erteilt werden. Hierzu bitten wir Sie ebenfalls um direkte Kontaktaufnahme

Mehr Weniger lesen
Sie haben Fragen?

Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular

Adresse:

Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)

Behördennummer (0831) 115:

alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr

Termine nur nach Vereinbarung:

Termin buchen

Weitere Informationen erhalten Sie von:

. Guggemoos
Tel.