Stadt Kempten Rathaus & Politik Die Kommune Stadtverwaltung Verwaltungsstruktur Referat Recht, Finanzen und Sicherheit - Wolfgang Klaus Rechts- und Standesamt Gaststättenrecht

Gaststättenrecht in Kempten

 

Ein Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes (GastG) betreibt, wer im stehenden Gewerbe
- Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder
- zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft),
wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personen zugänglich ist.

Eine Erlaubnis nach § 2 GastG oder § 12 GastG ist nur erforderlich, wenn alkoholische Getränke abgegeben werden. Werden ausschließlich alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen abgegeben, ist eine Erlaubnis dagegen nicht notwendig.

 

 

Erlaubnis nach § 2 GastG:
Nähere Informationen zur Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 GastG erhalten Sie im Rechts- und Standesamt.

Erlaubnis nach § 12 GastG („Gestattung“):
Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes unter erleichterten Voraussetzungen gestattet werden (Bsp.: einmalige Veranstaltungen).

 

 

Mehr Weniger lesen

Sie haben Fragen?
Nutzen Sie bitte unser


Kontaktformular


Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Montag zusätzlich:
14.30 - 17.30 Uhr
Mittwoch zusätzlich:
12.00 - 13.00 Uhr

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.


Postanschrift:
Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)


Telefon (0831) 115:
alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr

direkte Informationen unter: 0831 2525 -3033 und -3034; Fax: -9354, -9345
gewerbe@kempten.de
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)