Führungszeugnis
Allgemeines
Führungszeugnisse werden von verschiedenen privaten und öffentlichen Stellen angefordert. Sie dienen als Nachweis, dass jemand nicht vorbestraft ist. Die Auskunft aus diesem Zentralregister wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt. Es kann persönlich und je nach Art ggf. auch online beim Einwohnermeldeamt der Stadt Kempten (Allgäu) beantragt werden. Ab dem 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Die Änderungen dienen der Verbesserung des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit.
Wichtig: Führungszeugnisse, die noch in der alten Form ausgestellt worden sind, verlieren nicht ihre Gültigkeit!
Zum Online-Antrag gelangen Sie hier → >>hier klicken<<
Welche Führungszeugnisarten gibt es?
► Führungszeugnis für private Zwecke
Das Führungszeugnis wird Ihnen direkt vom Bundesamt für Justiz nach Hause geschickt.
► Führungszeugnis für eine Behörde
Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz an die von Ihnen genannte deutsche Behörde geschickt. Im Antrag muss der Verwendungszweck angegeben werden.
Wenn Sie vor der Übersendung des Führungszeugnisses selbst Einsicht nehmen wollen, dann können Sie dies bei einem Amtsgericht Ihrer Wahl tun.
► Erweitertes Führungszeugnis
Seit 1. Mai 2010 kann ein erweitertes Führungszeugnis erteilt werden, wenn
- die Erteilung in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf die Vorschrift des § 30 a BZRG vorgesehen ist
oder wenn - dieses Führungszeugnis benötigt wird für
a) die Prüfung der Eignung nach § 72 des Achten Buches Sozialgesetzbuch
(Kinder- und Jugendhilfe)
b) eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder
Ausbildung Minderjähriger oder
c) eine Tätigkeit, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen
aufzunehmen.
Wer einen solchen Antrag stellt, hat einen Nachweis vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, bestätigt, dass die oben genannten Voraussetzungen vorliegen.
► Europäisches Führungszeugnis
Seit 27. April 2012 können Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, ein Europäisches Führungszeugnis beantragen. In dieses Führungszeugnis werden auch die Eintragungen aufgenommen, die im Strafregister des Herkunftslandes gespeichert sind.
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Voraussetzungen
- Der Antrag auf ein Führungszeugnis kann bei der Meldebehörde der gemeldeten Haupt- und auch der Nebenwohnung gestellt werden.
- Ein Antrag auf ein Führungszeugnis kann erst ab Vollendung des 14. Lebensjahres gestellt werden.
- Der Antrag muss persönlich oder durch gesetzliche Vertreter (beispielsweise bei Minderjährigen) gestellt werden.
- ggf. ist auch eine Online-Beantragung möglich
- Hilfsweise kann der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses mit der Unterschrift und dem Ausweisdokument der Antragstellerin/ des Antragstellers, durch einen Dritten überbracht werden.
- Personen, die nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz stellen.
- Personalausweis oder Reisepass
- Erweitertes Führungszeugnis: Die Aufforderung, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, bestätigt, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
- behördliches Führungszeugnis: Verwendungszweck u. Adresse der Behörde müssen bei Beantragung genannt oder per schriftlichem Nachweis vorgelegt werden
Beantragungsarten:
- persönlich vor Ort im Einwohnermeldeamt
- Online-Beantragung (nicht bei erweiterten oder behördlichen Führungszeugnissen) --> Link siehe Seitenleiste oder am Seitenende
Gebühren
- reguläres Führungszeugnis → 13,00 Euro
- Europäisches Führungszeugnis → 17,00 Euro
- in bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden
Merkblatt zur Gebührenbefreiung → Merkblatt Gebührenbefreiung Führungszeugnis
Zahlungsarten
- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
- Online-Beantragung: Lastschriftverfahren
Bearbeitungsdauer
10 - 14 Tage
!!! Bei Abbruch des Online-Vorgangs bitte unter 0831 115 anrufen - NICHT erneut versuchen → dies kann zur Mehrfachabbuchung führen !!!