Finanzielle Vorteile in Sanierungs- und Soziale-Stadt-Gebieten
Zuschüsse aus dem Fassadenprogramm der Stadt Kempten (Allgäu)
Das Förderprogramm zur Fassadensanierung hat das Ziel, die äußere Gestalt von Gebäuden, Höfen und Freiflächen zu verbessern.
Mit den geförderten Maßnahmen sollen Wohnumfeld- und Gestaltungsverbesserungen erzielt werden, die eine Aufwertung des Erscheinungsbildes sowie eine Steigerung der Attraktivität der Erneuerungsgebiete bewirken. Zusätzlich ist auch eine Förderung von energetischen Maßnahmen grundsätzlich möglich.
Innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes "Erweiterte Doppelstadt" und für Teilbereiche des Sozialen Stadt-Gebietes "Kempten-Ost" werden beispielsweise gefördert:
- Fassadensanierung: Maler- und Putzarbeiten, Fenster, Dach, Wärmedämmung
- Hof- und Freiflächen: Abbruch, Entsiegelung, Außenanlagen
Wichtig:
Eine Vereinbarung mit der Stadt Kempten (Allgäu) für Zuschüsse aus dem Fassadenprogramm ist vor Beginn der Maßnahme erforderlich.
Steuerliche Vorteile durch erhöhte Abschreibungen
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen können zu erhöhten Abschreibungen führen.
(§ 7h und § 10f EStG)
Die finanziellen Vorteile gelten innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes
Wichtig:
Eine Vereinbarung mit der Stadt Kempten (Allgäu) für steuerliche Bescheinigungen nach EStG ist vor Beginn der Maßnahmen erforderlich!
Zuschüsse zur Sanierung leerstehender Gebäude
Im Rahmen der Städtebauförderung bezuschusst der Freistaat Bayern eine Sanierung leerstehender Gebäude oder Gebäudeteile im innerörtlichen Bereich der Stadt Kempten (Allgäu), wenn damit Wohnraum für Flüchtlinge geschaffen wird.
Die Wohnraumversorgung und Integration von ukrainischen Kriegsflüchtlingen und anerkannten Flüchtlingen stellen für den Staat und die Kommunen eine große Herausforderung dar. Mithilfe der Förderinitiative „Leerstand nutzen - Lebensraum schaffen“ erhalten private Immobilieneigentümer einen pauschalen Zuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, wenn das Gebäude im Sanierungsgebiet "Erweiterte Doppelstadt" oder in der Sozialen Stadt Kempten-Ost liegt. Weitere Voraussetzung ist, dass die geförderte Wohnung baurechtlich genehmigt ist und 7 Jahre lang an Flüchtlinge vermietet werden muss.
Mit der Sanierung sollen gesunde Wohn-und Lebensbedingungen im Bestand ermöglicht werden. Ziel ist eine einfache Gebäudesanierung, die eine schnelle und sinnvolle Nutzung des Gebäudebestandes ermöglicht. Förderfähig sind nicht nur Kosten für Dach und Fassade, sondern auch für Maßnahmen im Gebäudeinneren. Struktur und Wohnraumzuschnitt können beibehalten werden, auch wenn sie von herkömmlichen Wohnvorstellungen abweichen.
Nähere Informationen zur Förderung sind erhältlich beim Bauverwaltungsamt unter
Telefon: 2525-6020 oder E-Mail: stadtsanierung@kempten.de.
Informationen zum Baugenehmigungsverfahren erhalten Sie beim Bauordnungsamt unter Telefon: 2525-6090 oder E-Mail: Buerger-Service-Bauen@Kempten.de.