Ladenschluss und Feiertagsrecht in Kempten
Allgemeine Ladenschlusszeiten sind an Sonn- und Feiertagen und montags bis samstags von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr.
An den Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen verboten. An den stillen Tagen sind auch öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen verboten, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter nicht gewahrt ist.
Ausnahmen von den Vorschriften des Feiertagsgesetzes müssen beantragt werden.