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Fahrlehrerrecht in Kempten

Erteilung von Fahrlehr- und Fahrschulerlaubnissen

Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 2 des Straßenverkehrsgesetzes erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf der Fahrlehrererlaubnis.

Wer als selbständiger Fahrlehrer Fahrschüler ausbildet oder durch von ihm beschäftigte Fahrlehrer ausbilden lässt, bedarf der Fahrschulerlaubnis 

 

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Montag zusätzlich:
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Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.


Postanschrift:
Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)


Telefon (0831) 115:
alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr

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Christine Müller (Di - Fr Vormittags)
0831 2525 -3032, Fax: -3035
christine.mueller@kempten.de
Rathausplatz 22, 2. OG, Zimmer 220
87435 Kempten (Allgäu)