Fahrlehrerrecht in Kempten
Erteilung von Fahrlehr- und Fahrschulerlaubnissen
Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 2 des Straßenverkehrsgesetzes erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf der Fahrlehrererlaubnis.
Wer als selbständiger Fahrlehrer Fahrschüler ausbildet oder durch von ihm beschäftigte Fahrlehrer ausbilden lässt, bedarf der Fahrschulerlaubnis
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Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)
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Tel. 0831 2525-3036