Erstzulassung eines Gebrauchtfahrzeuges bei der Stadt Kempten (Allgäu)
Die Erstzulassung eines Gebrauchtfahrzeuges ist für Fahrzeuge aus dem Ausland oder Fahrzeuge, welche länger als 7 Jahre außer Betrieb sind.
Notwendige allgemeine Unterlagen
- gültigen Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
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bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen:
Handels- bzw. Vereinsregisterauszug ggf. Gewerbeanmeldung (Ausweiskopie(n) vom/n Unterschriftsberechtigten; nicht älter als ein Jahr) - elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- SEPA-Kombimandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren
- Vollmacht, wenn die Zulassung im Auftrag erledigt wird (Ausweis des Bevollmächtigten)
- Bei Zulassung auf eine minderjährige Person ist die Einwilligung beider Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten, die Vorlage beider Ausweise und die Benennung eines Zustellbevollmächtigten erforderlich.
Fahrzeugunterlagen:
- ausländische Fahrzeugdokumente
- Fahrzeug-Identifizierung/FIN-Bestätigung
- und ggfs. die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Certificate of Conformity)
- oder Gutachten nach § 21 StVZO von einem amtlich anerkannten Sachverständigen
- oder Datenbestätigung
- ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)
- Kaufvertrag, Rechnung oder Schenkungsurkunde
Falls das Gebraucht-Fahrzeug nicht aus einem EU-Mitgliedsstaat kommt, ist zusätzlich vorzulegen:
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Gebührenrahmen: 31,20 - 56,75 EUR