Stadt Kempten Bauen, Wohnen & Umwelt Bauberatung Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge, Ablöse

Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge, Ablöse, Erstattungsverfahren Straßenausbaubeiträge, Kostenerstattungsbeträge Naturschutz

Bei der erstmaligen Herstellung von neuen Straßen und Wegen werden Erschließungsbeiträge erhoben.

Für die Verbesserung und / oder Erneuerung bestehender Straßen und Wege wurden bis zum 31.12.2017 Straßenausbaubeiträge erhoben.

Für Straßenausbaubeiträge wurde ein Erstattungsverfahren für die Kommunen über die jeweiligen Regierungen eingeführt.

Anfragen für Bescheinigungen über Erschließungsbeiträge senden Sie bitte schriftlich an beitrag@kempten.de, per Post oder per Fax an 0831 2525-6015.

Die Bescheinigung kann vom Eigentümer oder mit Vollmacht des Eigentümers gegen Gebühr angefordert werden.

 

Die Vollmacht können Sie hier herunterladen.

 

Erschließungsbeitragssatzung

 

Kostenerstattung Naturschutz

 

Im Zuge von Baumaßnahmen kommt es zu Eingriffen in Natur und Landschaft.

Diese Eingriffe müssen ausgeglichen werden. Dies kann auf der beeinträchtigten Fläche selbst, oder (falls keine Fläche vorhanden) durch Maßnahmen an anderer Stelle kompensiert werden. Sollten sog. Ausgleichsflächen der Stadt Kempten (Allgäu) in Anspruch genommen werden, fällt für diese ein Kostenerstattungsbetrag an. Der Betrag errechnet sich aus den Herstellungskosten zuzüglich entstandener Grunderwerbskosten für die Flächen. Maßgebend hier sind §§ 135 a bis 135 c BauGB sowie die Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a bis 135 c Baugesetzbuch der Stadt Kempten (Allgäu).

 

Kostenerstattungsbetragssatzung der Stadt Kempten (Allgäu)

 

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Stadt Kempten (Allgäu)
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