Stadt Kempten Rathaus & Politik Die Kommune Stadtverwaltung Verwaltungsstruktur Referat Wirtschaft, Kultur und Verwaltung - Dr. Richard Schießl Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung Abteilung Liegenschaften Erbbaurechte

Erbbaurechte

Als Erbbaurecht bezeichnet man das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude errichten zu dürfen. Als Gegenleistung erhebt der Grundstückseigentümer (Stadt Kempten oder die von ihr verwalteten Stiftungen) Erbbauzinsen.

Für alle Rechtsgeschäfte, die im Zusammenhang mit diesen Erbbaurechten getätigt werden (Kauf, Verkauf, Erbbauzinserhebung etc.) setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

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Stadt Kempten (Allgäu)
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87435 Kempten (Allgäu)

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Tel. 0831 2525-1825