Erbbaurechte
Als Erbbaurecht bezeichnet man das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude errichten zu dürfen. Als Gegenleistung erhebt der Grundstückseigentümer (Stadt Kempten oder die von ihr verwalteten Stiftungen) Erbbauzinsen.
Für alle Rechtsgeschäfte, die im Zusammenhang mit diesen Erbbaurechten getätigt werden (Kauf, Verkauf, Erbbauzinserhebung etc.) setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
Bürgerservice
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Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)
Behördennummer (0831) 115:
alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr
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Kronschnabel
Tel. 0831 2525-1825