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Aufruf zur Interessenbekundung – Elektromobilität und öffentliche Ladeinfrastruktur

Die Stadt Kempten stellt auf der Grundlage eines Sondernutzungsvertrags öffentliche Kfz-Stellplätze an zunächst 15 Standorten im öffentlichen Straßenraum für Interessenten zur Errichtung und den Betrieb einer E-Ladesäule nach den Anforderungen der Ladesäulenverordnung zur Verfügung.

1. Elektromobilitätskonzept der Stadt Kempten

 

Die Dekarbonisierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) ist ein wichtiger Beitrag für einen nachhaltigen und klimaschonenden Verkehr. Aus diesem Grund unterstützt die Stadt Kempten im Rahmen des Mobilitätskonzeptes und des Elektromobilitätskonzeptes den Ausbau von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum.

 

In Kempten und im Oberallgäu steigt die Anzahl der Neuzulassungen an Fahrzeugen mit E-Kennzeichen jährlich um ca. 30 %. 2022 waren es in Kempten und im Oberallgäu zusammen 5.000 Fahrzeuge. Stand Januar 2023 existieren im Kemptener Stadtgebiet 64 AC- und DC-Ladepunkte. Wo sich diese befinden, zeigt Ihnen der Ladeatlas Bayern.

 

Gemäß den Prognosen der Nationalen Leitstelle für Ladeinfrastruktur der NOW wird erwartet, dass bis 2030 12 bis 24 % der Ladevorgänge im öffentlichen Raum stattfinden werden und 76 bis 88 % der Ladevorgänge zu Hause oder beim Arbeitgeber. Für einen bedarfsgerechten und koordinierten Ausbau der Ladeinfrastruktur erstellte daher die Stadtverwaltung 2022/23 ein Elektromobilitätskonzept (EMK). Demnach werden in Kempten bis 2030 750 öffentlich zugängliche Ladepunkte benötigt. Eine Ladesäule hat in der Regel zwei Ladepunkte. An einem Standort können, soweit der Netzausbau dies in Abstimmung mit dem Netzbetreiber ermöglicht, mehrere Ladesäulen platziert werden. Bei der Verortung der Standorte wurde darauf Wert gelegt, dass sich die Standorte auf die Fläche der Stadt verteilen. Im weiteren Gang kann dann bedarfsgerecht an den jeweiligen Standorten Ladeinfrastruktur weiter aufgebaut werden.

 

Ökonomisch definiert sich ein guter Standort für Ladeinfrastruktur durch günstige Netzanschlusskosten und ein hohes Nachfragepotential. Darüber hinaus muss die Stadt weitere Aspekte berücksichtigen: Ist bereits ein KFZ-Stellplatz vorhanden? Gefährdet die Anlage die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs, inklusive Fuß und Radverkehr? Werden bei den Aufgrabungs- und Installationsarbeiten Baumwurzeln beschädigt? Stört die Anlage das Stadtbild und den Denkmalschutz? Stört die Anlage den Schneeräumdienst? Sind die Anlagen gleichmäßig in der Stadt verteilt? Damit die notwendige Ladeinfrastruktur entstehen kann, hat die Stadtverwaltung im Rahmen des EMK Standortvorschläge erarbeitet. In einer ersten Runde wurden folgende Standorte definiert.  

 

  1. Die Steckbriefe für die Standorte Los 1 können Sie hier herunterladen.
  2. Eine Überblick über die Standorte des Los 1 und allen weiteren Standorten finden Sie hier.

 

2. Aufruf zur Interessenbekundung für Sondernutzungsvereinbarung

 

Private Investoren und Betreiber von Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeugen können sich auf die o.g. Standorte bewerben und einen Antrag auf Abschluss einer Sondernutzungsvereinbarung stellen.

 

Mindestanforderung für einen Antrag auf Interessenbekundung ist

  • Formloser Antrag auf Abschluss eines Sondernutzungsvertrags nach der Muster- Sondernutzungsvereinbarung, die Sie hier zum Download finden.
  • Angabe, für welche Standorte Interesse besteht (mit Priorisierung der Standorte durch den Interessenten).
  • Vorlage von drei vergleichbaren Referenzen über den Bau und Betrieb von öffentlichen Ladesäulen mit je mindestens 2 Ladepunkten und einen Betrieb für mindestens 12 Monate im Referenzzeitraum Mai 2018 bis Mai 2023.
  • Kurzkonzept
    • zur Umsetzung der E-Ladeinfrastruktur (möglichst kurzfristig) und
    • zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (mit möglichst kurzfristiger Entstörung und Instandhaltung einschl. Reaktionszeiten bei betriebsverhindernden Störungen, betriebsbehindernden und sonstigen Störungen).

 

Interessenbekundungen können bis 16.06.2023 um 12:00 Uhr abgegeben werden. Die Stadt Kempten wird nach pflichtgemäßem Ermessen zu den fristgerecht eingegangenen Interessenbekundungen, welche die Mindestanforderung erfüllen, über den Abschluss einer Sondernutzungsvereinbarung entscheiden. Gehen mehrere Interessenbekundungen zum gleichen Standort ein, wird der Interessenbekundung mit dem überzeugenderen Kurzkonzept (möglichst kurzfristige Umsetzung und möglichst kurzfristige Entstörung und Instandhaltung) der Vorrang gegeben.

 

Die Stadt wird je Interessent grundsätzlich maximal für 5 Standorte eine Sondernutzungsvereinbarung abschließen. Gehen für Standorte keine anderweitigen Interessenbekundungen ein, kann auch für 6 oder mehr Standorte eine Sondernutzungsvereinbarung mit einem Interessenten abgeschlossen werden.

 

 

3. Verfahrensablauf

 

  1. Abgabe einer Interessensbekundung
  2. Prüfung der Interessensbekundung und Bekanntgabe des Zuschlags
  3. Gemeinsamer Vorortstermin und genaue Verortung der Ladesäule, Klärung von Besonderheiten, beispielsweise Barrierefreiheit
  4. Netzanschlussanfrage bei Allgäu Netz
  5. Abschluss des Sondernutzungsvertrags oder Rückzug der Interessensbekundung
  6. Antrag für eine Aufgrabung und ggf. Antrag für eine denkmalschutzrechtlicher Erlaubnis
  7. Durchführung der Baumaßnahem und Inbetriebnahme

 

Die Interessenbekundungen sind zu senden an und Rückfragen können gerichtet werden an:

 

 

Stadt Kempten (Allgäu) 
Amt für Tiefbau und Verkehr - Mobilitätsmanager
Stefan Sommerfeld
stefan.sommerfeld@kempten.de
0831-2525-6614
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