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Ein Besuch des Einwohnermeldeamtes ist nur noch mit einem vorab vereinbarten Termin möglich. Sie können Termine online über untenstehenden Link für die entsprechende Dienstleistung buchen. Nach der Buchung erhalten Sie eine Bestätigungsemail mit einem QR-Code sowie Termincode. Diesen benötigen Sie für den Check-In in unserem Eingangsbereich am Tag Ihres Termins.

 

Wichtiger Hinweis:

Aktuell sind Vorsprachen im Einwohnerwesen nur noch ausschließlich mit Termin möglich!

Buchen Sie daher bitte über untenstehenden Link einen passenden Termin:

  • Einwohnerwesen → 0831 115

Online - Terminvereinbarung

 

 

NEU ab 1. Mai:

Lichtbilder für Ausweisdokumente und elektronischen Aufenthaltstitel nur noch digital

 

Eine wesentliche Änderung im Pass‐ und Ausweiswesen tritt ab Donnerstag, 1. Mai 2025, in Kraft:

 

Lichtbilder für Ausweisdokumente und elektronische Aufenthaltstitel dürfen dann grundsätzlich nicht mehr in Papierform beim Einwohnermeldeamt und der Ausländerbehörde eingereicht werden.

Künftig ist ausschließlich die digitale Übermittlung von biometrischen Lichtbildern zulässig. (Wir akzeptieren übergangsweise bis zum 31.07.25 Lichtbilder in ausgedruckter Form.)

 

Diese Neuerung soll Manipulationen vermeiden und Prozesse beschleunigen. Die digitale Erfassung der Lichtbilder ermöglicht zudem eine präzisere Gesichtserkennung. Gleichzeitig soll der Ablauf für Bürgerinnen und Bürger durch die direkte elektronische Übermittlung der Fotos vereinfacht werden.

 

Künftig gibt es zwei Möglichkeiten, das digitale Passfoto an die Behörde zu übermitteln. Zum einen bieten viele Fotografen und die Drogeriemarktkette DM den Service an. Die Fotos werden den Bürgerbüros oder der Ausländerbehörde dann über einen gesicherten, elektronischen Weg zur Verfügung gestellt. 

 

Zertifizierte Fotostudios in der Nähe sind unter https://www.alfo‐passbild.com zu finden.

 

Zudem ist das Einwohnermeldeamt und die Ausländerbehörde der Stadt Kempten (Allgäu) bereits mit zwei einsatzfähigen Selbstbedienungsterminals für die direkte Aufnahme der Lichtbilder vor Ort ausgestattet.

Voraussetzung der Nutzung dieser Automaten ist eine Mindestkörpergröße von 1,20m und Mindestalter von 6 Jahren. 

Wird das Lichtbild für ein Ausweisdokument oder einen elektronischen Aufenthaltstitel in der Behörde angefertigt, kostet das ab dem 1. Mai eine bundeseinheitliche Gebühr in Höhe von 6 Euro. Die Preise bei Fotografen und anderen Anbietern können hiervon abweichen.

 

Führerschein erfordert weiterhin Papierlichtbild

Eine Ausnahme von den digitalen Lichtbildern ist der Führerschein – hier ist weiterhin ein Papierfoto erforderlich, da der Gesetzgeber hier bisher kein digitales Lichtbild vorgesehen hat.

Selbst erstellte und ausgedruckte, aber auch digitale Lichtbilder auf eigenen Speichermedien können nicht verwendet werden. Die Lichtbilder müssen weiterhin den biometrischen Anforderungen entsprechen.

 

Die neue Regelung stellt einen wichtigen Schritt in der Modernisierung des Ausweiswesens dar und trägt zu einer erhöhten Sicherheit und einem effizienteren Verwaltungsprozess bei.

 

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