Stadt Kempten Rathaus & Politik Die Kommune Stadtverwaltung Verwaltungsstruktur Referat Recht, Finanzen und Sicherheit - Wolfgang Klaus Amt für BürgerService Ehrenamtliche Verwaltungsrichter/innen

Bewerbung als ehrenamtliche*r Verwaltungsrichter*in

Beschreibung

 

Ehrenamtliche Richter*innen am Verwaltungsgericht nehmen bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung in gleichem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die Berufsrichter*innen teil und tragen dieselbe Verantwortung für die Entscheidung. Sie unterliegen somit einer Pflicht zur besonderen Verfassungstreue.

 

Die Verwaltungsgerichte sind grundsätzlich für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zuständig. Die Hauptaufgabe der Verwaltungsgerichte liegt darin, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, durch die Rechte von Bürger*innen betroffen sind, zu kontrollieren.

 

Klassische Gebiete der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind beispielsweise das Baurecht, Straßenrecht, Umweltrecht, Beamtenrecht, Kommunalrecht, Polizeirecht, Ausländer- und Asylrecht, Schul- und Hochschulrecht, Wasserrecht und Streitigkeiten um kommunale Abgaben.

 

Thema einer Verhandlung kann somit zum Beispiel ein Bauantrag sein, eine Streitigkeit um die Vergabe von Studienplätzen oder es werden Führerscheinangelegenheiten behandelt.

 

Gerade weil die Verwaltungsgerichte über Fälle des täglichen Lebens zu entscheiden haben, wirken Laienrichter*innen neben den Berufsrichter*innen an der Rechtsprechung mit.

 

Die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter*innen für die nächste Amtsperiode vom 1. April 2025 bis 31. März 2030 läuft in einem zweistufigen Verfahren ab:

  • Ab voraussichtlich Juni 2024 erstellt das Amt für BürgerService anhand der eingehenden Bewerbungen eine Vorschlagsliste aus allen wählbaren Bürger*innen Kempten's. Der Beschluss über diese Vorschlagsliste wird vom Stadtrat gefasst.
  • Die endgültige Auswahl trifft im Anschluss der Wahlausschuss beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg. Nur Personen, die auf der Vorschlagsliste stehen, können  gewählt werden.

Die Benachrichtigung der ernannten Personen erfolgt direkt durch das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg.

Wenn Sie Interesse an dem Ehrenamt  haben, können Sie sich ab sofort bei uns unverbindlich vormerken lassen.

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Voraussetzungen

Die persönlichen Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste sind in den jeweils aktuellen Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geregelt. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Amtsperiode 2025 bis 2030 bestehen folgende Voraussetzungen (§20 bis §22 VwGO):

  • Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft
  • Haupt- oder Nebenwohnsitz ist in Kempten (Allgäu)
  • Zu Beginn der Amtsperiode am 1. April 2025 müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein

Außerdem sollten Sie die Deutsche Sprache verstehen und sprechen, um aktiv an den Verhandlungen teilnehmen zu können, sowie gesundheitlich in der Lage sein, das Ehrenamt auszuüben.

Benötigte Unterlagen

Für eine verbindliche Aufnahme in die Vorschlagsliste füllen Sie bitte die "Erklärung ehrenamtliche Verwaltungsrichter" und die "Erklärung Verfassungstreue" aus und leiten uns diese ausgefüllt und unterschrieben zu.

Die Erklärungen finden Sie oben unter "Downloads".

 

Die Bewerbung ist gebührenfrei.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

  • Artikel 33 Grundgesetz
  • Staatsbürgerliche Rechte: § 28  und §§ 20 – 22 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

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