Bohrungen und Erdarbeiten
Erdarbeiten, die im Rahmen von Bauvorhaben oder anderen Projekten erforderlich sind, können wasserrechtlich relevant sein, wenn dabei eine Einwirkung auf das Grundwasser nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Aus diesem Grund sind solche Vorhaben von dem ausführenden Bauunternehmen mit den Wasserbehörden (Wasserrechtsbehörde und Wasserwirtschaftsamt) abzustimmen und gegebenenfalls genehmigen zu lassen.
Bohranzeige
Bohrungen und andere Erdarbeiten bedürfen einer Anzeige, die uns mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten vorliegen muss. Ein Online-Anzeigeformular für Bohrunternehmen finden Sie hier auf der Seite. Innerhalb der Monatsfrist wird unter Beteiligung des Wasserwirtschaftsamtes geprüft, ob durch die beabsichtigten Arbeiten eine besondere Gefährdung für das zu schützende Grundwasser vorliegt. Eine solche Gefährdung kann z. B. vorliegen, wenn durch die Bohrungen grundwasserschützende Deckschichten in sensiblen Gebieten zerstört werden. Ist die Prüfung abgeschlossen und ergibt sich voraussichtlich keine Gefährdung für das Grundwasser, erhält das Bohrunternehmen eine Bohrfreigabe, andernfalls wird die Durchführung eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens erforderlich.
Geothermieanlagen
Geothermieanlagen stellen grundsätzlich eine umweltfreundliche Methode der Wärmegewinnung dar. Jedoch können sich durch deren Betriebsweise auch Gefährdungen für das wertvolle Grundwasser ergeben. Daher ist z. B. die Errichtung und der Betrieb von Erdwärmesondenanlagen (geschlossenes System mit Verwendung von Wärmeträgerflüssigkeiten) sowie von Wärmepumpenanlagen (offenes System) stets erlaubnispflichtig und bei uns zu beantragen. Der Antrag wird ausschließlich von Bauunternehmen, die auf Bohrungen und Geothermie spezialisiert sind, ausgearbeitet und bei der Wasserrechtsbehörde eingereicht. Nach Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis (oder nach Ablauf von drei Monaten in einfach gelagerten Verfahren nach Art. 70 Bayer. Wassergesetz) werden die Bohr- und Herstellungsarbeiten von der Bohrfirma fachgerecht durchgeführt und von einem unabhängigen privaten Sachverständigen überwacht.