Bohrungen und Erdarbeiten
Im Rahmen von Bauvorhaben oder anderen Projekten erforderliche Erdarbeiten können wasserrechtlich relevant sein, wenn dabei eine Einwirkung auf das Grundwasser (gesättigte Bodenzone) nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Aus diesem Grund sind solche Vorhaben vom dem ausführenden Bauunternehmen mit den Wasserbehörden abzustimmen und gegebenenfalls genehmigen zu lassen.
Bohranzeige
Bohrungen und andere Erdarbeiten bedürfen einer Anzeige, die uns spätestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten vorliegen muss. Innerhalb der Monatsfrist wird unter Beteiligung des Wasserwirtschaftsamtes geprüft, ob durch die beabsichtigten Arbeiten eine besondere Gefährdung für das zu schützende Grundwasser vorliegt. Eine solche Gefährdung kann z. B. vorliegen, wenn durch die Bohrungen grundwasserschützende Deckschichten in sensiblen Gebieten zerstört werden. Ist die Prüfung abgeschlossen und ergibt sich voraussichtlich keine Gefährdung für das Grundwasser, erhält das Bohrunternehmen eine Bohrfreigabe, andernfalls wird die Durchführung eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens erforderlich.
Ein Online-Anzeigeformular für Bauherrn und Bohrunternehmen finden Sie hier.