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Parken in Bewohnerparkzonen

Ausgewiesene Bewohnerparkplätze finden Sie hier in der interaktiven Karte: 

Die Stadt Kempten hat in Bereichen mit allgemein hohem Parkdruck und wenig verfügbaren privaten Parkplätzen Bewohnerparkzonen eingerichtet. Bewohnerinnen und Bewohner, die mit Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone gemeldet sind, können einen Bewohnerausweis erhalten und damit in ausgewiesenen Bewohnerparkzonen oder in Bewohnerparkzonen mit ausgewiesen Kurzzeitparkplätzen kostenfrei parken. Diese können digital, per Post, per Fax oder per E-Mail beantragt werden.

Voraussetzungen für einen Bewohnerparkausweis:
Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone
Kein privater Stellplatz vorhanden
Auf Sie zugelassenes Fahrzeug oder schriftliche Bestätigung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters

 

Für den Antrag auf einen Bewohnerparkausweis benötigen wir folgende Unterlagen, welche Sie uns schriftlich, per Post, per Fax oder per eMail zusenden können:

gültiger Personalausweis oder eine Meldebescheinigung

Fahrzeugschein zum Nachweis des/der Halters/-in und als Beleg für das Kraftfahrzeugkennzeichen, welches in den Bewohnerparkausweis eingetragen wird

eine Benutzungsbescheinigung vom/von der Fahrzeughalter/-in über die dauerhafte Überlassung des Fahrzeuges, wenn dieses nicht auf den/die Antragsteller/-in/Bewohner/-in zugelassen ist (zum Beispiel bei Firmenwagen)

den alten Parkausweis im Falle einer Fristverlängerung oder bei einer Kennzeichenänderung

 

Wissenswertes zum Antrag

Sie erhalten grundsätzlich einen Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug. Auf Ihrem Ausweis können Sie aber bis zu zwei Kennzeichen vermerken lassen, für den Fall, dass Sie häufig wechseln. Mit dem Ausweis kann allerdings immer nur eines der Fahrzeuge auf einem Stellplatz geparkt werden.

Sie können einen Ausweis für 6 oder 12 Monate beantragen

Evtl. besteht in Ihrem Wohngebiet eine Warteliste

Bei Umzug in eine andere Bewohnerzone, können Sie bei der Ummeldung Ihres Wohnsitzes Ihren Bewohnerparkausweis auf Ihre neue Adresse umschreiben lassen

Bei Umzug innerhalb der gleichen Bewohnerzone ist lediglich der Adresswechsel bei uns anzugeben

Mit dem Wegzug aus einem Bewohnerparkgebiet wird Ihre Parkberechtigung automatisch ungültig. Sie ist nicht übertragbar. Die im Voraus gezahlte Gebühr kann leider nicht erstattet werden.

Für Besucherinnen und Besucher können Besucherparkscheine für die jeweilige Zone beantragt werden. Der Besucherparkschein ist 24 Stunden gültig und kostet pro Schein 2,50 EUR.

Mit einem Bewohnerparkausweis haben Sie kein Anrecht auf einen speziellen Stellplatz.

Bei einem Wechsel des Fahrzeug-Kennzeichens muss das im Ausweis eingetragene Kennzeichen geändert werden.

 

Gebühren

Je nach gewünschter Gültigkeitsdauer von 6 und 12 Monaten kostet das Ausstellen des Bewohnerparkausweises 15, 30 Euro. Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN bezahlt werden.

 

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Sondergenehmigungen für Parken

In bestimmten Einzelfällen kann von den herrschenden Park- und Straßennutzungsregeln in der Stadt Kempten eine Ausnahme erteilt werden.

Ausnahmemöglichkeiten gibt es in den Bereichen:

- Bewohnerparken

- Parken für Behinderte Menschen

- Ausnahmegenehmigungen für Handwerker

- Ausnahmegenehmigungen für Soziale Dienste

-Sondergenehmigungen für Ärzte

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Montag zusätzlich:
14.30 - 17.30 Uhr
Mittwoch zusätzlich:
12.00 - 13.00 Uhr

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.


Postanschrift:
Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)

E-Mail:
poststelle@kempten.de

Sicheres Kontaktformular

Fax:
0831 2525-1026

Telefon (0831) 115:
alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr

Weitere Informationen erhalten Sie von:
Eva Schneider
+49 831 2525-6683
Eva.Schneider@kempten.de
Kronenstr. 8
87435 Kempten (Allgäu)