Beurkundungen im Jugendamt
Beim Jugendamt können Sie Beurkundungen unter anderem bei folgenden Anlässen vornehmen lassen:
• Vaterschaftsanerkennung
• Mutterschaftsanerkennung
• Erklärung zur elterlichen Sorge
• Unterhaltsverpflichtung / Unterhaltstitel
Ferner stellt Ihnen das Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht der Mutter aus.
Allgemeine Informationen:
Bei einer Beurkundung mit Beteiligten, die der deutschen Sprache nicht ausreichend oder ausschließlich der Gebärdensprache mächtig sind, ist zwingend ein entsprechender Dolmetscher notwendig.
Bitte beachten Sie, dass keine Dolmetscher im Jugendamt zur Verfügung stehen.
Ein entsprechender Dolmetscher ist selbst zu organisieren.
Der Dolmetscher darf mit keinem der Beteiligten verwandt oder verschwägert sein.