Beurkundungen im Jugendamt
Beim Jugendamt können Sie Beurkundungen unter anderem bei folgenden Anlässen vornehmen lassen:
• Vaterschaftsanerkennung
• Mutterschaftsanerkennung
• Erklärung zur elterlichen Sorge
• Unterhaltsverpflichtung / Unterhaltstitel
Ferner stellt Ihnen das Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht der Mutter aus.
Allgemeine Informationen:
Bei einer Beurkundung mit Beteiligten, die der deutschen Sprache nicht ausreichend oder ausschließlich der Gebärdensprache mächtig sind, ist zwingend ein entsprechender Dolmetscher notwendig.
Bitte beachten Sie, dass keine Dolmetscher im Jugendamt zur Verfügung stehen.
Ein entsprechender Dolmetscher ist selbst zu organisieren.
Der Dolmetscher darf mit keinem der Beteiligten verwandt oder verschwägert sein.
Bürgerservice
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Nutzen Sie bitte unser
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Montag zusätzlich:
14.30 - 17.30 Uhr
Mittwoch zusätzlich:
12.00 - 13.00 Uhr
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.
Adresse:
Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)
Behördennummer (0831) 115:
alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr
Online Formulare
Weitere Informationen erhalten Sie von:
P. Herrmann
Tel. +49 831 2525-5124
R. Kostric
Tel. +49 831 2525-5125
A. Reither
Tel. +49 831 2525-5127
M. Scheuch
Tel. +49 831 2525-5128