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Beurkundungen im Jugendamt

Beim Jugendamt können Sie Beurkundungen unter anderem bei folgenden Anlässen vornehmen lassen:

Vaterschaftsanerkennung
Mutterschaftsanerkennung
Erklärung zur elterlichen Sorge
Unterhaltsverpflichtung / Unterhaltstitel

Ferner stellt Ihnen das Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht der Mutter aus.

Allgemeine Informationen:

Bei einer Beurkundung mit Beteiligten, die der deutschen Sprache nicht ausreichend oder ausschließlich der Gebärdensprache mächtig sind, ist zwingend ein entsprechender Dolmetscher notwendig.
Bitte beachten Sie, dass keine Dolmetscher im Jugendamt zur Verfügung stehen.
Ein entsprechender Dolmetscher ist selbst zu organisieren.
Der Dolmetscher darf mit keinem der Beteiligten verwandt oder verschwägert sein.

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Adresse:

Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)

Behördennummer (0831) 115:

alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr

Termine nur nach Vereinbarung:

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Weitere Informationen erhalten Sie von:

M. Scheuch
Tel. +49 831 2525-5128

P. Herrmann
Tel. +49 831 2525-5124

R. Kostric
Tel. +49 831 2525-5125

A. Reither
Tel. +49 831 2525-5127