Betreuer/in werden
Hier finden Sie alle Informationen und Ansprechpartner/innen rund um das Thema "Betreuer/in werden".
Als gesetzliche/r Betreuer/in müssen Sie bereit sein, die anspruchsvolle Tätigkeit bestenfalls über mehrere Jahre hinweg zu übernehmen und die Ihnen übertragenen Angelegenheiten zum Wohl und in Abstimmung mit der zu betreuenden Person zu erledigen (§§1814 ff BGB).
Auch die regelmäßige Erstellung von Berichten, Vermögensverzeichnissen und Rechnungslegungen für das Amtsgericht zählt zu Ihren Aufgaben. Gem. §25 bzw. §29 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) haben alle Betreuer/innen Mitteilungs- und Nachweispflichten gegenüber der Betreuungsstelle.
Sie haben Interesse, sich als ehrenamtliche/r Betreuer/in in der Stadt Kempten (Allgäu) zu engagieren? Dann bietet Ihnen die Übernahme einer gesetzlichen Betreuung die anspruchsvolle und vielseitige Möglichkeit, sich für unterstützungsbedürftige Personen einzusetzen.
Ehrenamtliche Betreuer/innen erhalten von den Kemptener Betreuungsvereinen eine Einführung, individuelle Beratung je nach Bedarf, Schulungen und die Möglichkeit zum Austausch.
Betreuer/innen steht eine jährliche Aufwandspauschale zu (derzeit 425,00 € pro gef. Betreuung) (§1878 BGB).
Die Voraussetzungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit sind in §21 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) vorgegeben. Ein kostenfreies Führungszeugnis gem. §30 (5) Bundeszentralregistergesetz und die Schuldnerauskunft gem. §882 b Zivilprozessordnung sind vorzulegen.
Treten Sie einfach mit uns in Kontakt, wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen:
Fr. E. Martin 0831 2525-5039
Hr. Maurus 0831 2525-5030
oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Die hauptamtlichen Mitarbeiter/innen der Betreuungsvereine informieren, begleiten und unterstützen ehrenamtliche Betreuer/innen und stehen mit Rat und Hilfe zur Seite.
Sie interessieren sich für diesen Beruf? Wir freuen uns darauf, offene Fragen mit Ihnen gemeinsam zu klären. Treten Sie gerne mit uns in Kontakt, zunächst auch ganz unverbindlich!
Grundsätzlich gilt: Der abwechslungsreiche und vielseitige Beruf erfolgt im Rahmen der Selbständigkeit (Ausnahme: Anstellung bei einem Betreuungsverein).
Über den zeitlichen Umfang der Tätigkeit entscheiden Sie selbst.
Voraussetzungen:
Vor Beginn einer Tätigkeit als Berufsbetreuer/in müssen Sie sich bei uns, Ihrer örtlichen Betreuungsstelle (Stammbehörde), registrieren lassen. Wir prüfen anhand Ihrer Nachweise, ob Sie über die notwendige Sachkunde verfügen und finden gemeinsam heraus, ob Sie persönlich für diesen Beruf geeignet sind. (BtOG, BtRegV)
Berufsbetreuer/innen müssen bei der örtlich zuständigen Betreuungsstelle registriert sein.
Nähere Informationen zum Registrierungsverfahren erhalten Sie bei der Betreuungsstelle Kempten (Allgäu). Bitte schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie an:
Fr. E. Martin 0831 2525-5039
Hr. Maurus 0831 2525-5030.