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Berufskraftfahrerqualifikation


Weiterbildung für Berufskraftfahrer
Stichtag 10. September 2014


Für Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblich Güterkraft- oder Personenverkehr durchführen und eine Fahrerlaubnis der Klassen C1,C1E,C,CE,D1,D1E,D,DE oder gleichwertige Klasse (Altklasse 2 und 3) besitzen, die vor dem 10.09.2008  (Personenverkehr) oder vor 10.09.2009 (Güterkraftverkehr) erteilt worden ist, besteht eine Pflicht zur Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden.

Diese Weiterbildung wird durch die Schlüssel-Ziffer 95 in den Führerschein eingetragen und ist im Abstand von 5 Jahren zu wiederholen.

Der Weiterbildungsnachweis war für die Klassen D1,D1E,D,DE bis spätestens 10.09.2013 nötig, es sei denn, die Fahrerlaubnis dieser Klassen läuft zwischen dem 10.09.2013 und 10.09.2015 ab. In diesen Fällen wird die Weiterbildung spätestens zum Ablauf der Fahrerlaubnisklasse benötigt.

Der Weiterbildungsnachweis war für die Klassen C1,C1E,C,CE bis spätestens 10.09.2014 nötig, es sei denn, die Fahrerlaubnis dieser Klassen läuft zwischen dem 10.09.2014 und 10.09.2016 ab. In diesen Fällen wird die Weiterbildung spätestens zum Ablauf der Fahrerlaubnisklasse benötigt.

Wir empfehlen diese Eintragung umgehend vorzunehmen, um Schwierigkeiten bei Kontrollen zu vermeiden. Hierzu ist der bisherige Führerschein, 1 biometrisches Foto, die Weiterbildungsmodule sowie der Ausweis oder Reisepass mitzubringen. Die Kosten betragen 28,60 EUR.

Nähere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Industrie- und Handelskammer in Bayern unter www.muenchen.ihk.de.

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