Parken mit Behinderten-Parkausweis auf Behindertenparkplätzen
Behindertenparkplätze in der Stadt Kempten finden Sie hier:
Interaktive Karte der Behindertenparkplätze
Um für Sie einen Behinderten-Parkausweis zu erstellen, benötigen wir einen formlosen schriftlichen Antrag (auch durch einen Bevollmächtigten) mit folgenden Angaben:
- Formloser schriftlicher Antrag der oder des Betroffenen
- Schwerbehindertenausweis (Original oder beidseitige Kopie)
- Passbild (nur bei EU-Ausweisen)
- Nur bei Antragstellung durch eine Bevollmächtigte, einen Bevollmächtigten, eine Betreuerin oder einen Betreuer: Vollmacht, Personalausweis der oder des Bevollmächtigten, der Betreuerin oder des Betreuers (Original oder beidseitige Kopie), Nur bei einer Verlängerung zusätzlich den abgelaufenen Schwerbehindertenparkausweis
Wissenswertes zum Antrag:
Der Parkausweis gilt nur, wenn er gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausliegt.
Er berechtigt zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen und darüber hinaus an folgenden Stellen:
- im eingeschränkten Haltverbot
- in Zonenhalteverboten
- in Fußgängerzonen, in denen das Beladen und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit zu parken
- an Stellen mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten
- auf Anwohnerparkplätzen und
- in verkehrsberuhigten Bereichen.
Der Ihnen genehmigte Parkausweis gilt Europa weit oder Deutschland weit. Im europäischen Ausland gelten für Sie die dortigen Regeln. Die Genehmigung gilt ab Antragstellung 3 Jahre.
Gebühren
Es werden keine Gebühren erhoben.
Antragsvoraussetzungen und Geltungsbereich:
Voraussetzung für den in der Europäischen Union einheitlichen Parkausweis sind die Merkzeichen "aG" oder "BL" beziehungsweise die Feststellung einer beidseitigen Amelie oder Phokomelie.
Bei Vorliegen des GdB von mindestens 60 auf Grund der Erkrankung von Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa wird ausschließlich eine Deutschlandregelung (orangefarben) erteilt.Als Schwerbehinderte/Schwerbehinderter mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder Erblindung können Sie einen in der Europäischen Union einheitlichen Parkausweis für Behindertenparkplätze beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie beidseitig an Amelie (Fehlen von Gliedmaßen) oder Phokomelie (Hände oder Füße direkt am Körper) oder an vergleichbaren Funktionseinschränkungen erkrankt sind.
Hinweis zu Ausweisen, die vor dem 1. Januar 2001 ausgestellt wurden
Parkausweise für schwerbehinderte Menschen, die vor dem 1. Januar 2001 ausgestellt wurden, haben mit Ablauf des 31. Dezembers 2010 ihre Gültigkeit verloren. Wenn Sie einen solchen Ausweis besitzen und die Voraussetzungen weiterhin erfüllen, können Sie einen neuen EU-einheitlichen oder Deutschland weiten Parkausweis beantragen.