Begleitetes Fahren
Erforderliche Unterlagen für Begleitetes Fahren mit 17 Jahren
- Personalausweis / Reisepass (ggf. Aufenthaltsgenehmigung)
- 1 Biometrisches Passfoto
- Fahrschule
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Beiblatt Begleitetes Fahren mit 17
- Ausweis- und Führerschein der Begleitpersonen (ggf. Aufenthaltsgenehmigung)
- Ausweiskopien der Erziehungsberechtigten (ggf. Aufenthaltsgenehmigung)
- ggf. Scheidungsurteil oder Nachweis über den/die Erziehungsberechtigte(n)
Gebühr ca.: 67,00 EUR + ca. 11,00 EUR pro Begleitperson
Bearbeitungszeit: 4-6 Wochen
Nachdem Sie Ihre Prüfungen bestanden haben, erhalten Sie von der Prüfstelle Ihre "Prüfungsbescheinigung". Diese ist bis zu 3 Monate nach Ihrem 18. Geburtstag im Inland gültig.
Der EU-Kartenführerschein, wird Ihnen nach dem 18. Geburtstag direkt von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt.