Stadt Kempten Rathaus & Politik Die Kommune Stadtverwaltung Verwaltungsstruktur Referat Recht, Finanzen und Sicherheit - Wolfgang Klaus Amt für BürgerService Zulassung / Fahrerlaubnis Fahrerlaubnis Begleitetes Fahren

Begleitetes Fahren

Erforderliche Unterlagen für Begleitetes Fahren mit 17 Jahren

  • Personalausweis / Reisepass (ggf. Aufenthaltsgenehmigung)
  • 1 biometrisches Passbild
  • Fahrschule
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Beiblatt Begleitetes Fahren mit 17
  • Ausweis- und Führerschein der Begleitpersonen (ggf. Aufenthaltsgenehmigung)
  • Ausweiskopien der Erziehungsberechtigten (ggf. Aufenthaltsgenehmigung)
  • ggf. Scheidungsurteil oder Nachweis über den/die Erziehungsberechtigte(n)

Gebühr ca.: 67,00 EUR + ca. 11,00 EUR pro Begleitperson

Bearbeitungszeit: 4-6 Wochen

Nachdem Sie Ihre Prüfungen bestanden haben, erhalten Sie von der Prüfstelle Ihre "Prüfungsbescheinigung". Diese ist bis zu 3 Monate nach Ihrem 18. Geburtstag im Inland gültig.

Der EU-Kartenführerschein, wird Ihnen nach dem 18. Geburtstag direkt von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt.

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Bahnhofstraße 80
87435 Kempten (Allgäu)

Behördennummer (0831) 115:

alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr

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Telefon: 0831 2525-3400
Fax:       0831 2525-3450
E-Mail:   fuehrerschein@kempten.de