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Buchen Sie daher bitte über untenstehenden Link einen passenden Termin oder informieren Sie sich telefonisch über die Behördennummer (0831) 115:

 

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Beglaubigung von Dokumenten

Allgemeines

Mit einer amtlichen Beglaubigung von Dokumenten bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Original-Dokument identisch ist.
Bei einer Beglaubigung von Unterschriften wird die Echtheit einer Unterschrift oder eines Handzeichens amtlich bestätigt. Die Unterschrift muss vor Ort gemacht werden.
 

Grundsätzlich ist jede Beglaubigung eine Ermessensleistung. 
 

Voraussetzung

  • für die Beglaubigung müssen Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person persönlich anwesend sein
  • eine Beglaubigung dürfen wir nur erstellen, wenn das Dokument von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder wenn Sie die Beglaubigung bei einer deutschen Behörde oder öffentlichen Einrichtung vorlegen müssen
  • Das Dokument muss im Original vorliegen
  • Es kann nur das gesamte Dokument beglaubigt werden - keine Teile oder bestimmte Seiten daraus
  • Bei einer Unterschriftsbeglaubigung müssen Sie persönlich anwesend sein - eine Vertretung durch Dritte ist hier nicht möglich


    Folgende Dokumente können nicht von uns beglaubigt werden:
     
  • Dokumente in fremder Sprache ohne deutsche Übersetzung. Für eine deutsche Übersetzung von Dokumenten müssen Sie sich an einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer wenden. (Eine Liste öffentlich anerkannter Übersetzer kann beim Amtsgericht eingesehen werden)
  • Privatrechtliche Schriftstücke, wie beispielsweise Unterlagen für den Bereich des Erb- und Familienrechts oder Finanzunterlagen. Hierfür wenden Sie sich an einen Notar.
  • Von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden (die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden) können keine beglaubigten Kopien angefertigt werden. Diese Urkunden werden bei Bedarf vom Standesamt des Ereignisortes neu ausgestellt.
  • Abschriften von Katasterbücher und von Auszügen aus einem Katasterkartenwerk. Die Beglaubigung erfolgt durch das Vermessungs- und Katasteramt.

Gebühren

  • Beglaubigung pro Dokument → 5,00 Euro
  • Beglaubigung zur Vorlage bei einem Sozialversicherungsträger (beispielsweise zu Rentenzwecken) → gebührenfrei

Zahlungsarten

  • Barzahlung

Bearbeitungsdauer
je nach Menge und Aufwand der Beglaubigung unterschiedlich

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Beglaubigung von Unterschriften / Handzeichen

Allgemeines

Unterschriften und Handzeichen dürfen nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart einer beglaubigenden Dienstkraft vollzogen und anerkannt werden.

Voraussetzungen

Grundsätzlich ist die Beglaubigung eine Ermessensleistung.

  • Pass oder Personalausweis (im Original) von der Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll.
  • Eine zusätzliche Vollmacht ist nicht erforderlich

In diesen Fällen darf keine Beglaubigung erfolgen:

  • bei Unterschrift ohne Text („Blanko-Unterschrift“)
  • wenn der Text nicht in deutscher Sprache verfasst ist
  • wenn es sich um einen Teil einer eidesstattlichen Versicherung handelt
  • wenn eine öffentliche Beglaubigung erfolgen muss (bei Angelegenheiten aus dem Erbrecht, Familienrecht, Vereinsrecht, Grundbuch, Handelsregister). Hierfür wendet man sich an einen Notar.
  • wenn es sich um privatrechtliche Anliegen (z.B. Willenserklärungen) handelt

Gebühren

Je Beglaubigung → 5,00 Euro

Zahlungsarten
  • Barzahlung

Bearbeitungsdauer

je nach Menge und Aufwand der Beglaubigung unterschiedlich

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Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
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alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr


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