Stadt Kempten Kempten erleben Kultur & Unterhaltung Kulturförderung in Kempten Förderprogramm Basisförderung Breitenkultur

Basisförderung Breitenkultur

 

Vielfältige Vereine, vielfältige Kultur!

Die Basisförderung Breitenkultur unterstützt ehrenamtliche Kulturvereine dabei kulturelle Traditionen fortzuführen, nachhaltige Nachwuchsarbeit zu leisten und neue Formen des Vereinsengagements entwickeln. Ziel ist es, diese Förderung besonders unbürokratisch und mit möglichst geringem Aufwand für die ehrenamtlichen Vereine zu gestalten, um sie so zu entlasten.

Hinweis: Aufgrund der laufenden Haushaltskonsolidierung verzögert sich leider die Erweiterung der Basisförderung Breitenkultur für Kunst-, Theater-, Literatur- oder Soziokulturvereine. Die Basisförderung Breitenkultur ist aktuell lediglich eine Bestandsförderung. Eine erstmalige Antragsstellung für neue Kulturvereine ist derzeit leider nicht möglich. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: kulturfoerderung@kempten.de.

Basisförderung Breitenkultur: Das sollten Sie wissen!

Hier finden Sie eine Kurzfassung der Richtlinien. Bitte lesen Sie sich unbedingt vor der Antragstellung die ausführlichen Förderrichtlinien durch.

Mit der Basisförderung Breitenkultur wird das ehrenamtliche kulturelle Engagement in der Stadt Kempten und die kontinuierliche Nachwuchsarbeit von Vereinen gefördert. 

Die Stadt Kempten wertschätzt die Vielfalt der kulturellen Vereine und deren Verdienste für das Kulturleben und die Gemeinschaft vor Ort. Die Vereine sollen dabei unterstützt werden, auch in Zukunft attraktive, breite Angebote für ihre Mitglieder und die Kemptener Bürgerinnen und Bürger zu machen und einen Beitrag für die Kulturentwicklung vor Ort zu leisten.

Die Basisförderung Breitenkultur ist eine kombinierte Förderart – sie ermöglicht Zuschüsse zu Basiskosten der Vereinsarbeit: wie Betriebskosten des Vereins, laufende Vereinsarbeit und wiederkehrende Raumförderungen für Veranstaltungen.

Antragsberechtigt sind eingetragene gemeinnützige Vereine mit Sitz in Kempten, deren Vereinszwecke im Bereich der Breitenkultur zu verorten sind. 

Darüber hinaus werden folgende Voraussetzungen festgesetzt: 

  • Der Verein existiert seit mindestens drei Jahren.
  • Der Vereinszweck wird ehrenamtlich verfolgt. 
  • Die Angebote des Vereins finden überwiegend in Kempten statt.
  • Der Verein hat mindestens 7 Mitglieder und erhebt einen Mitgliedsbeitrag von durchschnittlich mindestens 24 Euro pro Jahr. (Ausnahmen von dieser Regel bedürfen einer sorgfältigen Prüfung.)
     

Nicht gefördert werden:

  • Vereine, Gruppen oder andere Organisationen, die den Zugang zu ihren Angeboten ausschließlich auf einen abgeschlossenen Mitgliederkreis beschränken
  • Vereine, Gruppen oder andere Organisationen, die den Zugang zu ihren Angeboten ausschließlich an spezifische persönliche Zugangsvoraussetzungen knüpfen
  • Fördervereine

Gefördert werden Vereine im Bereich der Breitenkultur, die zur kulturellen Grundversorgung in Kempten beitragen. Zur Breitenkultur gehören z.B. archäologische und historische Vereine, Brauchtumsgruppierungen, Chöre, Kunst-, Musik- und Theatervereine.

Es wird erwartet, dass die geförderten Vereine grundsätzlich allen Kemptener Bürgerinnen und Bürger offenstehen. Die Vereine bieten regelmäßig öffentliche Veranstaltungen an und engagieren sich in der Nachwuchsarbeit. Voraussetzung für eine Förderung ist außerdem der Nachweis eines Finanzierungsbedarfes, der nicht aus verfügbaren (d.h. nicht zweckgebundenen) Mitteln gedeckt werden kann. Die Bildung von Rücklagen ist im Einzelfall zu betrachten.

Die Basisförderung ist eine Festbetragsförderung für drei Jahre.

Gefördert werden Betriebskosten sowie wiederkehrende Basiskosten der regelmäßigen Vereinsarbeit, wenn Sie zur Erfüllung der hier genannten Förderkriterien dienen. Auch regelmäßige veranstaltungsbezogene Mietzuschüsse fallen darunter.

Eine alleinige Finanzierung durch die Stadt Kempten (Allgäu) ist nicht möglich. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.

Die Gewährung einer Basisförderung Breitenkultur ist nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich. Ein Rechtsanspruch auf Förderung oder die Fortführung einer Förderung besteht nicht.
 

Anträge auf Basisförderung im Bereich Breitenkultur müssen von den Antragstellenden bis 15. Mai des Vorjahres eingereicht werden. Eine Antragsstellung ist alle drei Jahre möglich.

Bei der Beantragung ist das von der Kulturverwaltung bereitgestellte Online-Formular (siehe Kachel "Antrag auf Basisförderung Breitenkultur stellen!" am Ende der Seite) zu verwenden. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann der Antrag postalisch eingereicht werden.

Der Antrag muss fristgerecht und vollständig eingehen.

Die Kulturverwaltung übernimmt die verwaltungsmäßige, betriebswirtschaftliche und fachliche Beurteilung der Anträge und formuliert eine Entscheidungsempfehlung. Bei einem Erstantrag im Bereich der Festivalförderung behält sich die Kulturverwaltung vor, ein externes Fachgutachten einzuholen. Anschließend werden die Anträge durch den Ausschuss für Kultur und Stadttheater beraten und entschieden.

Liegt die Zuschussgewährung der Stadt Kempten (Allgäu) unter der beantragten Zuschusshöhe, ist von den Antragstellenden vor Erteilung des finalen Zuwendungsbescheids ein angepasster Finanzierungsplan vorzulegen.

Förderungen müssen evaluiert werden. 

Für den Verwendungsnachweis ist das von der Kulturverwaltung bereitgestellte Online-Formular (Siehe Kachel „Verwendungsnachweis für Basisförderung Breitenkultur erstellen!" am Ende der Seite) zu verwenden. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann der Nachweis postalisch eingereicht werden. 

Der Verwendungsnachweis muss fristgerecht und vollständig eingehen.

Ohne Verwendungsnachweis für den vorherigen Zuschuss werden keine nachfolgenden Zuschüsse ausbezahlt. 
 

Zuschüsse können gekürzt werden, wenn sich die Voraussetzungen für die Förderung gravierend geändert haben, z. B. durch die Verbesserung der Einnahmesituation, Bildung von Rücklagen, Verzögerung der Maßnahme, Nichtverwendung der Mittel für den vorgesehenen Zweck, oder wenn die Förderung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangt wurde.

Die Zuwendung ist zu erstatten, soweit ein Zuwendungsbescheid nach Verwaltungsverfahrensrecht (vgl. insbesondere Art. 48, 49 und 49a BayVwVfG) oder anderen Rechtsvorschriften mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen oder sonst unwirksam wird. Eine Rückzahlung der gewährten Fördermittel kann die Stadt Kempten (Allgäu) insbesondere im Falle der Nicht- bzw. nicht sachgemäßen Verwendung der gewährten Zuwendungen, der Nichtvorlage der Mittelverwendungsnachweise sowie der Übermittlung von unrichtigen Angaben verlangen.

Antrag auf Basisförderung Breitenkultur stellen!

Hier finden Sie alles, was Sie für Ihren Antrag auf eine Basisförderung Breitenkultur benötigen.

Aktuell haben wir keine Basisförderung Breitenkultur im Angebot!

Verwendungsnachweis für Basisförderung Breitenkultur stellen!

Hier finden Sie alles, was Sie im Anschluss an die Förderung für den Verwendungsnachweis benötigen.

Aktuell haben wir keine Basisförderung Breitenkultur im Angebot!

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