Ausbildungsförderung (BAföG)
Die Ausbildungsförderung (BAföG) der Stadt Kempten ist eine finanzielle Hilfe für Schülerinnen und Schüler, deren schulische Ausbildung nicht aus eigenen Mitteln bzw. dem Einkommen der Eltern finanziert werden kann.
BAföG kann von Schülerinnen und Schülern beantragt werden, die einen weiterführenden Schulabschluss oder einen berufsqualifizierenden Abschluss erwerben möchten. Die Höhe des BAföG ist vom Einzelfall abhängig. Ein wichtiger Faktor ist, wohnt man noch bei den Eltern oder ist es notwendig einen eigenen Haushalt zu führen, da die Entfernung des Elternhauses zur Schule zu weit ist. Die Voraussetzungen werden in jedem Einzelfall genau überprüft.
Zuständigkeit:
Grundsätzlich ist für die Beantragung des BAföG der Wohnort der Eltern ausschlaggebend. Das dort ansässige Landratsamt oder die kreisfreie Stadt ist für die Antragsbearbeitung zuständig. Bei Berufsoberschulen ab der 12. Klasse ist das Amt für Ausbildungsförderung am Schulort der Ansprechpartner. Für Studenten der Fachakademie ist der Standort der Schule entscheidend. Für Studenten an Hoch- und Fachhochschulen sind die Studentenwerke für die Bearbeitung zuständig.
Für Kempten sind vor allem die Berufsfachschule ab 2 Jahren und mit berufsqualifizierendem Abschluss, Fachschulen, Berufsoberschule einschließlich Vorklasse und die Fachakademien förderfähig.
Bitte beachten Sie, dass in der Regel die Förderung vom Einkommen und Vermögen des Antragsstellers sowie dem Einkommen beider leiblicher Elternteile abhängt.
Hier finden Sie die Antragsformulare, weitere benötigte Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.
Die Dokumente sind als Kopie oder in digitaler Form einzureichen. Nur deutlich gekennzeichnete Originaldokumente werden zurückgeschickt, alle anderen Dokumente in Papierform werden nach Verwendung sofort vernichtet!
Die Antragstellung ist per Post, per Fax, als Anhang einer Email und vor allem auch Online möglich.
Für persönliche Antragsabgabe/Antragstellung ist ein Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin / dem zuständigen Sachbearbeiter zu vereinbaren.
Einen Überblick über weitere finanzielle Leistungen erhalten Sie hier.