Ausbildungsförderung (BAföG)
Die Ausbildungsförderung (BAföG) der Stadt Kempten ist eine finanzielle Hilfe für Schülerinnen und Schüler, deren schulische Ausbildung nicht aus eigenen Mitteln bzw. dem Einkommen der Eltern finanziert werden kann.
BAföG kann von Schülerinnen und Schülern beantragt werden, die einen weiterführenden Schulabschluss oder einen berufsqualifizierenden Abschluss erwerben möchten. Die Höhe des BAföG ist vom Einzelfall abhängig. Ein wichtiger Faktor ist, wohnt man noch bei den Eltern oder ist es notwendig einen eigenen Haushalt zu führen, da die Entfernung des Elternhauses zur Schule zu weit ist. Die Voraussetzungen werden in jedem Einzelfall genau überprüft.
Zuständigkeit:
Grundsätzlich ist für die Beantragung des BAföG der Wohnort der Eltern ausschlaggebend. Das dort ansässige Landratsamt oder die kreisfreie Stadt ist für die Antragsbearbeitung zuständig. Bei Berufsoberschulen ab der 12. Klasse ist das Amt für Ausbildungsförderung am Schulort der Ansprechpartner. Für Studenten der Fachakademie ist die Standort der Schule entscheidend. Für Studenten an Hoch- und Fachhochschulen sind die Studentenwerke für die Bearbeitung zuständig.
Für Kempten sind vor allem die Berufsfachschule ab 2 Jahren und mit berufsqualifizierendem Abschluss, Fachschulen, Berufsoberschule einschließlich Vorklasse und die Fachakademien förderfähig.
Bitte beachten Sie, dass in der Regel die Förderung vom Einkommen und Vermögen des Antragsstellers sowie dem Einkommen beider leiblicher Elternteile abhängt.
Sollten Sie einen Antrag auf BAföG stellen wollen, können Sie unter folgendem Link die wichtigsten Formulare herunterladen.
Ausbildungsförderung:https://www.bafög.de/de/alle-antragsformulare-432.php
Alle weiteren Unterlagen bekommen Sie im Amt für Ausbildungsförderung.
Der BAföG-Antrag kann jetzt auch online unter BAföG Digital https://www.bafoeg-digital.de eingereicht werden.