Bebauungsplan - Neubaugebiet Halde
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Unter "Downloads" in der Seitenleiste können folgende Dateien herunterladen werden:
- Bebauungsplan 622 Halde
- 1. Planzeichnung Halde
- Legende zur Planzeichnung Halde
- 1.1. Planzeichnung - Festsetzung der Geländeoberfläche Halde
- 1.2 Planzeichnung - Festsetzung der Stützwandbereiche Halde
- Umweltbericht und Gutachten zum Bebauungsplan 622 Halde
- Höhenplan mit dem im Bebauungsplan festgesetzten Gelände als 2D CAD-Datei im .dwg und .dxf Format
- Anleitung zur Entwurfsplanung der Freiflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 622 Halde
Nachfolgend finden Sie Verlinkungen zu:
Geoportal - Bayern Atlas zu Neubaugebiet Halde
Digitale Visualisierung Neubaugebiet Halde (Youtube Video - Stand Januar 2020)
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Folgende Rahmenbedingungen gelten für Bauvorhaben im vierten Vergabeabschnitt:
(Auszug aus dem Bebauungsplan 622 Halde - Stand November 2022)
Weitere verbindliche Bauvorschriften im Plangebiet:
(nicht abschließend; Auszug aus dem Bebauungsplan)
Geländefestsetzungen Die zulässige Geländeoberfläche aller Grundstücksbereiche ist gemäß den Höhenfestsetzungen des Bebauungsplans (separate Planzeichnung 1.1 zum Bebauungsplan) für die Wohnflächen in Metern über NN festgelegt. Die festgesetzten Höhen dürfen um maximal 30cm über- bzw. unterschritten werden (das natürliche Gelände ist kein Bezugspunkt für die Planung).
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Stützwände Stützwände und –mauern sind ausschließlich in den festgesetzten Bereichen des Bebauungsplans (separate Planzeichnung 1.2 zum Bebauungsplan) bis zur definierten maximalen Höhe zulässig.
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Stellplätze, Garagen, Carports Für Einfamilienhäuser sind zwei Stellplätze für die erste Wohneinheit und drei Stellplätze für eine weitere Wohneinheit nachzuweisen. Für andere Nutzungsarten richtet sich die Anzahl nach der jeweils gültigen Stellplatzsatzung der Stadt Kempten. Garagen und Carports sind nur innerhalb der dafür ausgewiesenen Flächen sowie innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Die zulässige max. Höhe Rohfußboden (RFB) richtet sich nach der zulässigen Höhe des RFB der jeweiligen Hauptgebäude. Die zulässige max. Wandhöhe beträgt 2,80m, gemessen von der Oberkante des RFB im Erdgeschoss bis zum Schnittpunkt Außenkante Außenwand/Oberkante Attika.
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Abstandsflächen Die Abstandsflächen bemessen sich nach Art. 6 BayBO in der Fassung vom 24.07.2019 in Verbindung mit der nach Plan 1.1 festgesetzten Geländeoberfläche (das natürliche Gelände ist kein Bezugspunkt für die Bemessung der Abstandsflächen).
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Hinweis
Die o.a. Angaben geben einen unverbindlichen Auszug aus den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans wieder. Rechtsverbindliche Auskünfte zu Grundstücken können ausschließlich auf der Grundlage des Originalbebauungsplans getroffen werden. Architekten oder Planer können Ihnen erläutern, ob Ihre baulichen Wünsche mit den Festsetzungen des Bebauungsplans übereinstimmen.