Auszug aus dem Bebauungsplan und Informationen des Stadtplanungsamts Kempten (Allgäu)
Für weitere Informationen zur Bebauung wird vom Stadtplanungsamt am 08.02.2023 um 18.00 Uhr ein Informationsvortrag angeboten. Weitere Informationen können Sie HIER aufrufen.
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Bebauungsplan für das Neubaugebiet Halde - Zweiter Vergabeabschnitt
Folgende Rahmenbedingungen gelten für Bauvorhaben im zweiten Vergabeabschnitt
(Auszug aus dem Bebauungsplan Halde - Stand November 2022):
*1 Grundstücksfläche ca. Angabe in m²
*2 Anzahl der zulässigen und zwingend auszuführenden Vollgeschosse
*3 Maximal Höhe der Oberkante des Rohfußbodens des Erdgeschosses in Metern über NN
Weitere verbindliche Bauvorschriften im Plangebiet
(nicht abschließend; Auszug aus dem Bebauungsplan):
Dach und Dachneigung Satteldach (SD) 18-25° Flachdach (FD) extensiv begrünt PV-und Solarthermieanlagen (auf Satteldächern und über FD-Begrünung) zulässig
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´ Wandhöhen von Gebäuden Max. zulässige, traufseitige Wandhöhe, gemessen zwischen Oberkante des Rohfußbodens im Erdgeschoss (OK RFB EG) und dem Schnittpunkt Außenkante Außenwand mit der OK Attika (ohne Absturzsicherung) bzw. Dachhaut. Bei SD: 5,60 m Bei FD: 6,10 m
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Geländefestsetzungen Die zulässige Geländeoberfläche aller Grundstücksbereiche ist gemäß den Höhenfestsetzungen des Bebauungsplans (separate Planzeichnung 1.1 zum Bebauungsplan) für die Wohnflächen in Metern über NN festgelegt. Die festgesetzten Höhen dürfen um maximal 30cm über- bzw. unterschritten werden.
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Stützwände Stützmauern sind ausschließlich in den festgesetzten Bereichen des Bebauungsplans (separate Planzeichnung 1.2 zum Bebauungsplan) bis zur definierten maximalen Höhe zulässig.
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Stellplätze, Garagen, Carports Für Einfamilienhäuser sind zwei Stellplätze für die erste Wohneinheit und drei Stellplätze für eine weitere Wohneinheit nachzuweisen. Für andere Nutzungsarten richtet sich die Anzahl nach der jeweils gültigen Stellplatzsatzung der Stadt Kempten. Garagen und Carports sind nur innerhalb der dafür ausgewiesenen Flächen sowie innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Die zulässige max. Höhe Rohfußboden (RFB) richtet sich nach der zulässigen Höhe des RFB der jeweiligen Hauptgebäude. Die zulässige max. Wandhöhe beträgt 2,80m, gemessen von der Oberkante des RFB im Erdgeschoss bis zum Schnittpunkt Außenkante Außenwand/Oberkante Attika.
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Abstandsflächen Die Abstandsflächen für die Grundstücke Lechweg 12-30 sind für die jeweils nördlichen Seiten der Hauptgebäude auf 0,5H (halbe Wandhöhe des Gebäudes), mindestens jedoch 3m, reduziert. Die Abstandsflächen dürfen auch auf dem jeweiligen nördlichen Nachbargrundstück zu liegen kommen. Die Maße der Abstandsflächen für Carports und Garagen werden auf 0,5H reduziert. Die Abstandsflächen dürfen auf dem jeweiligen nördlichen Nachbargrundstück zu liegen kommen.
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Hinweis:
Die o.a. Angaben geben einen unverbindlichen Auszug aus den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans wieder. Architekten und Planer können Ihnen erläutern, ob ihre baulichen Wünsche mit den Festsetzungen des Bebauungsplans übereinstimmen. Rechtsverbindliche Auskünfte zu Grundstücken können ausschließlich auf der Grundlage des Originalbebauungsplans getroffen werden.
Nachfolgende Links zum vollständigen Bebauungsplan des Neubaugebiets Halde:
Legende Bebauungsplanzeichnung „Halde“
Den Höhenplan mit dem im Bebauungsplan festgesetzten Gelände als 2D CAD-Datei im .dfx sowie .dwg Format können Sie bei Herrn Stolpe unter Marc.Stolpe@Kempten.de anfordern. Eine Anleitung zur Entwurfsplanung der Freiflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 622 „Halde“ ist HIER aufrufbar (Stand: Februar 2023).