Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden.
Voraussetzungen:
- Für Sie ist eine Betreuung mit Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung“ oder „alle Angelegenheiten“ bestellt (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung)
- Sie sind voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht
- Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung und/ oder Mobilitätseinschränkungen nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen
Vorgehen:
Sie können die Befreiung von der Ausweispflicht erst zu dem Zeitpunkt beantragen, wenn Ihre Ausweisdokumente abgelaufen sind.
Sie erhalten per Post eine Bestätigung über die Ausweispflichtbefreiung.
Diese dient, in Verbindung mit dem abgelaufenen Ausweisdokument, vor allem zur Vorlage bei Behörden.
Benötigte Unterlagen:
- ausgefülltes Antragsformular (zum Download erhältlich) oder formloses Schreiben
- Nachweis über die Erkrankung, Behinderung und/oder Mobilitätseinschränkung (wie ärztliches Attest, Bestätigung vom Pflegeheim/-dienst, Schwerbehindertenausweis, Bestätigung über Pflegestufe/-grad)
- bei Personen, die keine Unterschrift mehr leisten können, muss dies aus dem ärztlichen Attest hervorgehen
- bei Betreuungen: Betreuerausweis und Ausweisdokument des Betreuenden
- bei Bevollmächtigung: Vollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigte
Beantragung:
Sie können uns die Antragsunterlagen per Post an folgende Anschrift übersenden:
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Stadtverwaltung Kempten (Allgäu), Kronenstraße 8, 87435 Kempten (Allgäu)
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Dauer: In der Regel erhalten Sie die Bestätigung innerhalb von 14 Tagen per Post
Kosten: gebührenfrei