Stadt Kempten Rathaus & Politik Die Kommune Stadtverwaltung Verwaltungsstruktur Referat Recht, Finanzen und Sicherheit - Wolfgang Klaus Amt für BürgerService Einwohnerwesen Ausweispflichtbefreiung

Befreiung von der Ausweispflicht

BeschreibungUnter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden.

Voraussetzungen:

  • Für Sie ist eine Betreuung mit Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung“ oder „alle Angelegenheiten“ bestellt (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung)
  • Sie sind voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht
  • Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung und/ oder Mobilitätseinschränkungen nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen

Vorgehen: 

Sie können die Befreiung von der Ausweispflicht erst zu dem Zeitpunkt beantragen, wenn Ihre Ausweisdokumente abgelaufen sind.

Sie erhalten per Post eine Bestätigung über die Ausweispflichtbefreiung.

Diese dient, in Verbindung mit dem abgelaufenen Ausweisdokument, vor allem zur Vorlage bei Behörden.

 

Benötigte Unterlagen:

  • ausgefülltes Antragsformular (zum Download erhältlich) oder formloses Schreiben
  • Nachweis über die Erkrankung, Behinderung und/oder Mobilitätseinschränkung (wie ärztliches Attest, Bestätigung vom Pflegeheim/-dienst, Schwerbehindertenausweis, Bestätigung über Pflegestufe/-grad)
  • bei Personen, die keine Unterschrift mehr leisten können, muss dies aus dem ärztlichen Attest hervorgehen
  • bei Betreuungen: Betreuerausweis und Ausweisdokument des Betreuenden
  • bei Bevollmächtigung: Vollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigte

 

Beantragung

Sie können uns die Antragsunterlagen per Post an folgende Anschrift übersenden:

  • Stadtverwaltung Kempten (Allgäu), Kronenstraße 8, 87435 Kempten (Allgäu) 

    Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Dauer: In der Regel erhalten Sie die Bestätigung innerhalb von 14 Tagen per Post

 

Kosten: gebührenfrei

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Adresse:

Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)


Behördennummer (0831) 115:

alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr


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Frau Klemig
Tel. +49 831 2525-3320