Abmeldung eines Fahrzeuges bei der Stadt Kempten (Allgäu)
Wenn Sie Ihr Anliegen vor Ort erledigen möchten, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Die Außerbetriebsetzung ist die Abmeldung/Stilllegung eines Fahrzeuges. Mittlerweile gibt es hierzu keinen Unterschied mehr. Jedes Fahrzeug/jeder Anhänger, das/der außer Betrieb gesetzt wurde, kann wieder zugelassen werden. Die Reservierung der Kennzeichen ist möglich; die Reservierungsgebühr beträgt 2,60 €.
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- das bisherige / die bisherigen Kennzeichenschilder
Gebühren: 16,80 EUR
(+ 2,60 EUR Reservierungsgebühr bei Reservierung der Kennzeichen für dasselbe Fahrzeug)
Bürgerservice
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7.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch und Donnerstag
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