Abmeldung eines Fahrzeuges bei der Stadt Kempten (Allgäu)
Die Außerbetriebsetzung ist die Abmeldung/Stilllegung eines Fahrzeuges. Mittlerweile gibt es hierzu keinen Unterschied mehr. Jedes Fahrzeug/jeder Anhänger, das/der außer Betrieb gesetzt wurde, kann wieder zugelassen werden. Die Reservierung der Kennzeichen ist möglich; die Reservierungsgebühr beträgt 2,60 €.
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- das bisherige / die bisherigen Kennzeichenschilder
Gebühren: 7,80 EUR
(+ 2,60 EUR Reservierungsgebühr bei Reservierung der Kennzeichen für dasselbe Fahrzeug)