Stadt Kempten Wirtschaft & Verkehr Verkehr & Mobilität Sondernutzung in öffentlichen Flächen Außenbestuhlung Gastronomie

Außenbestuhlung bei Gastronomie

Sie betreiben eine Gaststätte und möchten gerne eine Außenbestuhlung auf einer öffentlichen Fläche einrichten, zum Beispiel in Fußgängerzonen, an Straßen, Gehwegen oder Plätzen?

Dann benötigen Sie für die vorgesehene Fläche eine Sondernutzungserlaubnis.

Haben Sie eine gültige Gaststättenerlaubnis oder die Gewerbeanmeldung, dann können Sie bei uns einen Antrag auf Sondernutzung oder einen formlosen Antrag mit folgenden Angaben schriftlich, per Post, per Fax oder per eMail stellen:

Name, Anschrift, Rufnummer, Faxnummer, eMail-Adresse, sowie einen Lageplan über die beabsichtigte Außengastronomiefläche

Wissenswertes zum Antrag
Der Lageplan sollte wenn möglich maßstabsgerecht sein. Er soll die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten der Fläche wiederspiegeln (z. B. Gehweg, Straßenlaternen, Mülleimer, etc.) und genaue Angaben über die Anzahl der Plätze und Größe der gewünschten Nutzungsfläche beinhalten.
Die Genehmigung kann als saisonale Erlaubnis oder als Ganzjahreserlaubnis vom 1. Januar bis 31. Dezember ausgestellt werden
Eine persönliche Vorsprache ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sollte eine gemeinsame Ortsbesichtigung nötig sein, dann vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin.

 

Gebühren
Die Gebühren werden im Einzelfall festgesetzt. Sie sind abhängig von der Dauer der Sondernutzung, und Größe. Die monatliche Sondernutzungsgebühr beträgt von 3,00 EUR bis 3,90 EUR pro Quadratmeter pro Monat, abhängig von der Lage der Außengastronomie.

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Adresse:

Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)

Behördennummer (0831) 115:

alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr

Termine nur nach Vereinbarung:

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Blenk
Tel. 0831 2525-6026