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Parkerleichterung für Krankenbesuche "Dringender Arztbesuch" sowie "Rufbereitschaft"

Die Parkerleichterung für Krankenbesuche sind Ärzten zu erteilen, die häufig zu dringenden Krankenbesuchen gerufen werden.

Die Parkerleichterung für Rufbereitschaft sind Ärzten zu erteilen, die häufig während der Sprechstunde von der Praxis zur Soforthilfe am Krankenbett oder zu unaufschiebbaren Eingriffen in Krankenhäusern oder Kliniken abberufen werden.

Wissenswertes zum Antrag:

Dem formlosen Antrag des Arztes ist eine Bestätigung des ärztlichen Kreisverbandes beizufügen.

Die Gebühr beträgt 75.-- Euro.

 

Mit der Genehmigung "Krankenbesuche" kann an folgenden Stellen geparkt werden

- im eingeschränkten Haltverbot

- im absoluten Haltverbot

- im Zonenhaltverbot

 

Die Genehmigung "Rufbereitschaft" gilt nur während der Praxissprechzeit und nur in den von der Stadt Kempten (Allgäu) genehmigten Bereichen.

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