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Kontakt - wichtige Hinweise

Ein Besuch der Ausländerbehörde ist nur noch mit einem vorab vereinbarten Termin möglich. Sie können Termine online über untenstehenden Link/QR-Code für die entsprechende Dienstleistung buchen. Nach der Buchung erhalten Sie eine Bestätigungsemail mit einem QR-Code sowie Termincode. Diesen benötigen Sie für den Check-In in unserem Eingangsbereich am Tag Ihres Termins.

 

Für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln bzw. bei Fragen bezüglich des Ausländerrechts oder Asylangelegenheiten kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular oder telefonisch:

Hinweis: Die Ausländerbehörde kann in keiner Form eine Auskunft zum Thema Einbürgerung oder dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht  geben. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Einbürgerungsbehörde der Stadt Kempten (Allgäu) und besuchen für weitere Informationen deren Internetseite. Sehen Sie somit bitte von Anfragen bzgl. dieser Themen über die Ausländerbehörde ab. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

 

 

 

 

 

 

Terminvereinbarung Ausländeramt / Einbürgerungsstelle

 

Zur persönlichen Vorsprache vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.

 

 

 

 

 

 

 

 

NEU ab 1. Mai:

Lichtbilder für Ausweisdokumente und elektronischen Aufenthaltstitel nur noch digital

 

Eine wesentliche Änderung im Pass‐ und Ausweiswesen tritt ab Donnerstag, 1. Mai 2025, in Kraft:

 

Lichtbilder für Ausweisdokumente und elektronische Aufenthaltstitel dürfen dann grundsätzlich nicht mehr in Papierform beim Einwohnermeldeamt und der Ausländerbehörde eingereicht werden.

Künftig ist ausschließlich die digitale Übermittlung von biometrischen Lichtbildern zulässig. Nur in Ausnahmefällen können übergangsweise bis zum 31. Juli noch Papierlichtbilder akzeptiert werden.

 

Diese Neuerung soll Manipulationen vermeiden und Prozesse beschleunigen. Die digitale Erfassung der Lichtbilder ermöglicht zudem eine präzisere Gesichtserkennung. Gleichzeitig soll der Ablauf für Bürgerinnen und Bürger durch die direkte elektronische Übermittlung der Fotos vereinfacht werden.

 

Künftig gibt es zwei Möglichkeiten, das digitale Passfoto an die Behörde zu übermitteln. Zum einen bieten viele Fotografen und die Drogeriemarktkette DM den Service an. Die Fotos werden den Bürgerbüros oder der Ausländerbehörde dann über einen gesicherten, elektronischen Weg zur Verfügung gestellt. 

 

Zertifizierte Fotostudios in der Nähe sind unter https://www.alfo‐passbild.com zu finden.

 

Zudem ist das Einwohnermeldeamt und die Ausländerbehörde der Stadt Kempten (Allgäu) bereits mit zwei einsatzfähigen Selbstbedienungsterminals für die direkte Aufnahme der Lichtbilder vor Ort ausgestattet.

Wird das Lichtbild für ein Ausweisdokument oder einen elektronischen Aufenthaltstitel in der Behörde angefertigt, kostet das ab dem 1. Mai eine bundeseinheitliche Gebühr in Höhe von 6 Euro. Die Preise bei Fotografen und anderen Anbietern können hiervon abweichen.

 

Führerschein erfordert weiterhin Papierlichtbild

Eine Ausnahme von den digitalen Lichtbildern ist der Führerschein – hier ist weiterhin ein Papierfoto erforderlich, da der Gesetzgeber hier bisher kein digitales Lichtbild vorgesehen hat.

Selbst erstellte und ausgedruckte, aber auch digitale Lichtbilder auf eigenen Speichermedien können nicht verwendet werden. Die Lichtbilder müssen weiterhin den biometrischen Anforderungen entsprechen.

 

Die neue Regelung stellt einen wichtigen Schritt in der Modernisierung des Ausweiswesens dar und trägt zu einer erhöhten Sicherheit und einem effizienteren Verwaltungsprozess bei.

 

 

 

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Ausländer-und Asylrecht

Aufgabe des Ausländeramtes ist insbesondere der Vollzug des Ausländer- und des Asylrechts im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises.

Alle ausländischen Staatsangehörigen benötigen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, eine Genehmigung zum Aufenthalt in Deutschland.

 

Neben dem Visum, welches durch die zuständige Auslandsvertretung im Heimatland erteilt wird, kann ein Aufenthaltstitel erteilt werden als :

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Wichtige Information für ukrainische Bürgerkriegsflüchtlinge

Aufgrund der aktuellen kriegerischen Auseinandersetzungen Russlands mit der Ukraine und der damit verbundenen Gefahrenlage in der Ukraine besteht für betroffene ukrainische Staatsangehörige folgende Regelungen:

Grundsätzlich dürfen sich ukrainische Staatsangehörige mit einem biometrischen Nationalpass maximal 90 Tage pro Halbjahr im Bundesgebiet aufhalten.

Verlängerung von Kurzaufenthalten (visumsfreier Aufenthalt)

 

Für ukrainische Staatsangehörige liegt aufgrund der derzeitigen Lage in der Ukraine ein Ausnahmefall im Sine des Art. 20 Abs. 2 des Schengener Durchführungsabkommens (SDÜ) vor. Somit können ukrainische Staatsangehörige gem. § 40 AufenthV nach visumsfreier Einreise eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen, der an einen visumsfreien Kurzaufenthalt anschließt, einholen.

 

Mit Visum eingereiste ukrainische Staatsangehörige

 

Einem mit einem Visum eingereisten ukrainischen Staatsangehörigen, dessen Visum oder befristete Aufenthaltserlaubnis ausläuft, kann ebenfalls ein Aufenthaltstitel für einen weiteren Besuchsaufenthalt von 90 Tagen erteilt werden.

 

 

Für die Antragstellung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder für weitere Fragen setzten Sie sich bitte mit dem Amt für BürgerService, Ausländerwesen unter auslaenderwesen@kempten.de in Verbindung.

 

Für Unterstützungsangebote für Geflüchtete aus der Ukraine (z. B. Verfügungsstellung von privaten Unterkünften und ähnliches) setzen Sie sich bitte mit dem Amt für Integration unter integration@kempten.de in Verbindung. Das Amt für Integration übernimmt die Koordination der Unterstützungsangebote.

 

Weitere Informationen zur Einreise aus der Ukraine erhalten Sie hier beim Bundesministerium des Innern und für Heimat.

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Adresse:

Stadt Kempten (Allgäu) - Ausländerbehörde
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)

Behördennummer (0831) 115:

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Tel. +49 831 2525-3370