Kontakt - wichtige Hinweise
ACHTUNG!!! Seit dem 04. November 2024 ist ein Besuch der Ausländerbehörde nur noch mit Terminen möglich! Sie können online über untenstehenden Link/QR-Code einen Termin für alle Angelegenheiten der Ausländerbehörde oder zur Abholung von Ausweisdokumenten und Verpflichtungserklärungen buchen.
Achten Sie hierbei bitte auf Ihre Terminnummer in der Bestätigungsemail! Sie werden über diese Nummer am Tag Ihres Termins aufgerufen.
Für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln bzw. bei Fragen bezüglich des Ausländerrechts oder Asylangelegenheiten kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular oder telefonisch:
- Kontaktformular
- Tel.-Nr.: 0831 2525-3370
Hinweis: Die Ausländerbehörde kann in keiner Form eine Auskunft zum Thema Einbürgerung oder dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht geben. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Einbürgerungsbehörde der Stadt Kempten (Allgäu) und besuchen für weitere Informationen deren Internetseite. Sehen Sie somit bitte von Anfragen bzgl. dieser Themen über die Ausländerbehörde ab. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Terminvereinbarung Ausländeramt
Zur persönlichen Vorsprache vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.
Bei einem Besuch in unserer Behörde finden Sie unsere Sachbearbeiter/innen in den Zimmern 015, 014a und 014.
Terminvereinbarung Ausländeramt - Abholung Ausweisdokumente
Ausländer-und Asylrecht
Aufgabe des Ausländeramtes ist insbesondere der Vollzug des Ausländer- und des Asylrechts im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises.
Alle ausländischen Staatsangehörigen benötigen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, eine Genehmigung zum Aufenthalt in Deutschland.
Neben dem Visum, welches durch die zuständige Auslandsvertretung im Heimatland erteilt wird, kann ein Aufenthaltstitel erteilt werden als :
Wichtige Information für ukrainische Bürgerkriegsflüchtlinge
Aufgrund der aktuellen kriegerischen Auseinandersetzungen Russlands mit der Ukraine und der damit verbundenen Gefahrenlage in der Ukraine besteht für betroffene ukrainische Staatsangehörige folgende Regelungen:
Grundsätzlich dürfen sich ukrainische Staatsangehörige mit einem biometrischen Nationalpass maximal 90 Tage pro Halbjahr im Bundesgebiet aufhalten.
Verlängerung von Kurzaufenthalten (visumsfreier Aufenthalt)
Für ukrainische Staatsangehörige liegt aufgrund der derzeitigen Lage in der Ukraine ein Ausnahmefall im Sine des Art. 20 Abs. 2 des Schengener Durchführungsabkommens (SDÜ) vor. Somit können ukrainische Staatsangehörige gem. § 40 AufenthV nach visumsfreier Einreise eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen, der an einen visumsfreien Kurzaufenthalt anschließt, einholen.
Mit Visum eingereiste ukrainische Staatsangehörige
Einem mit einem Visum eingereisten ukrainischen Staatsangehörigen, dessen Visum oder befristete Aufenthaltserlaubnis ausläuft, kann ebenfalls ein Aufenthaltstitel für einen weiteren Besuchsaufenthalt von 90 Tagen erteilt werden.
Für die Antragstellung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder für weitere Fragen setzten Sie sich bitte mit dem Amt für BürgerService, Ausländerwesen unter auslaenderwesen@kempten.de in Verbindung.
Für Unterstützungsangebote für Geflüchtete aus der Ukraine (z. B. Verfügungsstellung von privaten Unterkünften und ähnliches) setzen Sie sich bitte mit dem Amt für Integration unter integration@kempten.de in Verbindung. Das Amt für Integration übernimmt die Koordination der Unterstützungsangebote.
Weitere Informationen zur Einreise aus der Ukraine erhalten Sie hier beim Bundesministerium des Innern und für Heimat.