Wichtige Information für ukrainische Bürgerkriegsflüchtlinge
Aufgrund der aktuellen kriegerischen Auseinandersetzungen Russlands mit der Ukraine und der damit verbundenen Gefahrenlage in der Ukraine besteht für betroffene ukrainische Staatsangehörige folgende Regelungen:
Grundsätzlich dürfen sich ukrainische Staatsangehörige mit einem biometrischen Nationalpass maximal 90 Tage pro Halbjahr im Bundesgebiet aufhalten.
Verlängerung von Kurzaufenthalten (visumsfreier Aufenthalt)
Für ukrainische Staatsangehörige liegt aufgrund der derzeitigen Lage in der Ukraine ein Ausnahmefall im Sine des Art. 20 Abs. 2 des Schengener Durchführungsabkommens (SDÜ) vor. Somit können ukrainische Staatsangehörige gem. § 40 AufenthV nach visumsfreier Einreise eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen, der an einen visumsfreien Kurzaufenthalt anschließt, einholen.
Mit Visum eingereiste ukrainische Staatsangehörige
Einem mit einem Visum eingereisten ukrainischen Staatsangehörigen, dessen Visum oder befristete Aufenthaltserlaubnis ausläuft, kann ebenfalls ein Aufenthaltstitel für einen weiteren Besuchsaufenthalt von 90 Tagen erteilt werden.
Für die Antragstellung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder für weitere Fragen setzten Sie sich bitte mit dem Amt für BürgerService, Ausländerwesen unter auslaenderwesen@kempten.de in Verbindung.
Für Unterstützungsangebote für Geflüchtete aus der Ukraine (z. B. Verfügungsstellung von privaten Unterkünften und ähnliches) setzen Sie sich bitte mit dem Amt für Integration unter integration@kempten.de in Verbindung. Das Amt für Integration übernimmt die Koordination der Unterstützungsangebote.
Weitere Informationen zur Einreise aus der Ukraine erhalten Sie hier beim Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Hinweis
Aufgrund der aktuelle Corona-Situation und den damit verbundenen Abstandsregelungen folgender Hinweis:
Das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske wird empfohlen.
- Einbürgerungen → +49 831 2525-3312 (Frau Empt) oder +49 831 2525-3313 (Frau Sirch) // Vorzimmer +49 831 2525-3311 (Frau Buchenberg)
- Ausländerwesen → +49 831 2525-3371 (Herr Rupp) oder 0831 2525-3372 (Frau Riegg) oder +49 831 2525-3373 (Frau Burzler-Schöll)
Informationen zum Brexit
Allgemeine Informationen zum Thema Brexit, sowie umfassende Antworten zu den aktuellen Auswirkungen des Brexits auf britische Staatsangehörige finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unter folgendem Link:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/europa/brexit/brexit-node.html
Ausländer- und Asylrecht
Aufgabe des Ausländeramtes ist insbesondere der Vollzug des Ausländer- und des Asylrechts im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises.
Alle ausländischen Staatsangehörigen benötigen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, eine Genehmigung zum Aufenthalt in Deutschland.
Neben dem Visum, welches durch die zuständige Auslandsvertretung im Heimatland erteilt wird, kann ein Aufenthaltstitel erteilt werden als :
Für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln bzw. bei Fragen bezüglich des Ausländerrechts kontaktieren Sie bitte die folgenden Ansprechpartner der Ausländerbehörde:
Herr Rupp |
Frau Riegg Sachbearbeiterin Ausländerwesen Zimmer 017 Tel.: +49 831 2525 - 3372 Fax: +49 831 2525 - 3375 E-Mail: auslaenderamt@kempten.de |
Frau Burzler-Schöll |
Für Fragen bezüglich Asylangelegenheiten kontaktieren Sie bitte folgende Ansprechpartner:
Frau Rotermehl Sachbearbeiterin Ausländerwesen, Asylangelegenheiten Buchstabenbereich (Nachname): A - D Zimmer 014 Tel: +49 831 2525 - 3361 Fax: +49 831 2525 - 3375 E-Mail: auslaenderamt@kempten.de |
Herr Riemer |
Herr Ohmayer |
Für Fragen zum Staatsangehörigkeitsrecht kontaktieren Sie bitte folgende Ansprechpartner:
Frau Empt Einbürgerungen Zimmer 013 Tel.: +49 831 2525 - 3312 Fax: +49 831 2525 - 3375 E-Mail: poststelle@kempten.de |
Frau Sirch Einbürgerungen Zimmer 013 Tel.: +49 831 2525 - 3313 Fax: +49 831 2525 - 3375 E-Mail: poststelle@kempten.de |
Frau Buchenberg Vorzimmer Zimmer 013 Tel.: +49 831 2525 - 3311 Fax: +49 831 2525 - 3375 E-Mail: poststelle@kempten.de |
Zudem stehen Ihnen unser Sachgebietsleiter Herr Galuschka und unser Amtsleiter Herr Pfister zur Verfügung:
Herr Konrad Pfister |
Herr Peter Galuschka Sachgebietsleiter Ausländerwesen, Asylangelegenheiten Zimmer 016 Tel.: +49 831 2525 - 3360 Fax: +49 831 2525 - 3375 E-Mail: auslaenderamt@kempten.de |