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Wichtige Information für ukrainische Bürgerkriegsflüchtlinge

Aufgrund der aktuellen kriegerischen Auseinandersetzungen Russlands mit der Ukraine und der damit verbundenen Gefahrenlage in der Ukraine besteht für betroffene ukrainische Staatsangehörige folgende Regelungen:

Grundsätzlich dürfen sich ukrainische Staatsangehörige mit einem biometrischen Nationalpass maximal 90 Tage pro Halbjahr im Bundesgebiet aufhalten.

Verlängerung von Kurzaufenthalten (visumsfreier Aufenthalt)

 

Für ukrainische Staatsangehörige liegt aufgrund der derzeitigen Lage in der Ukraine ein Ausnahmefall im Sine des Art. 20 Abs. 2 des Schengener Durchführungsabkommens (SDÜ) vor. Somit können ukrainische Staatsangehörige gem. § 40 AufenthV nach visumsfreier Einreise eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen, der an einen visumsfreien Kurzaufenthalt anschließt, einholen.

 

Mit Visum eingereiste ukrainische Staatsangehörige

 

Einem mit einem Visum eingereisten ukrainischen Staatsangehörigen, dessen Visum oder befristete Aufenthaltserlaubnis ausläuft, kann ebenfalls ein Aufenthaltstitel für einen weiteren Besuchsaufenthalt von 90 Tagen erteilt werden.

 

 

Für die Antragstellung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder für weitere Fragen setzten Sie sich bitte mit dem Amt für BürgerService, Ausländerwesen unter auslaenderwesen@kempten.de in Verbindung.

 

Für Unterstützungsangebote für Geflüchtete aus der Ukraine (z. B. Verfügungsstellung von privaten Unterkünften und ähnliches) setzen Sie sich bitte mit dem Amt für Integration unter integration@kempten.de in Verbindung. Das Amt für Integration übernimmt die Koordination der Unterstützungsangebote.

 

Weitere Informationen zur Einreise aus der Ukraine erhalten Sie hier beim Bundesministerium des Innern und für Heimat.

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Hinweis

Aufgrund der aktuelle Corona-Situation und den damit verbundenen Abstandsregelungen folgender Hinweis:

Das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske wird empfohlen.

  • Einbürgerungen → +49 831 2525-3312 (Frau Empt)  oder +49 831 2525-3313 (Frau Sirch) // Vorzimmer +49 831 2525-3311 (Frau Buchenberg)
  • Ausländerwesen → +49 831 2525-3371 (Herr Rupp) oder 0831 2525-3372 (Frau Riegg)  oder +49 831 2525-3373 (Frau Burzler-Schöll)

Informationen zum Brexit

Allgemeine Informationen zum Thema Brexit, sowie umfassende Antworten zu den aktuellen Auswirkungen des Brexits auf britische Staatsangehörige finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unter folgendem Link:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/europa/brexit/brexit-node.html

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Ausländer- und Asylrecht

Aufgabe des Ausländeramtes ist insbesondere der Vollzug des Ausländer- und des Asylrechts im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises.

Alle ausländischen Staatsangehörigen benötigen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, eine Genehmigung zum Aufenthalt in Deutschland.

 

Neben dem Visum, welches durch die zuständige Auslandsvertretung im Heimatland erteilt wird, kann ein Aufenthaltstitel erteilt werden als :

 

Für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln bzw. bei Fragen bezüglich des Ausländerrechts kontaktieren Sie bitte die folgenden Ansprechpartner der Ausländerbehörde:

 Herr Rupp
 Sachbearbeiter Ausländerwesen
 Zimmer 017
 Tel.: +49 831 2525 - 3371
 Fax: +49 831 2525 - 3375 
 E-Mail: auslaenderamt@kempten.de

 Frau Riegg
 Sachbearbeiterin Ausländerwesen
 Zimmer 017
  Tel.: +49 831 2525 - 3372 
 Fax: +49 831 2525 - 3375 
 E-Mail: auslaenderamt@kempten.de





 

 

 

Frau Burzler-Schöll
Sachbearbeiterin Ausländerwesen
Zimmer 017
Tel.: +49 831 2525-3373
Fax: +49 831 2525-3375
E-Mail: auslaenderamt@kempten.de 

 

 

Für Fragen bezüglich Asylangelegenheiten kontaktieren Sie bitte folgende Ansprechpartner:

 Frau Rotermehl
 Sachbearbeiterin Ausländerwesen, Asylangelegenheiten
 Buchstabenbereich (Nachname): A - D
 Zimmer 014
 Tel: +49 831 2525 - 3361
 Fax: +49 831 2525 - 3375
 E-Mail: auslaenderamt@kempten.de
 

 Herr Riemer
 Sachbearbeiter Ausländerwesen, Asylangelegenheiten
 Buchstabenbereich (Nachname): E - L
 Zimmer 014A
 Tel.: +49 831 2525 - 3363
 Fax: +49 831 2525 - 3375
 E-Mail: auslaenderamt@kempten.de

 Herr Ohmayer
 Sachbearbeiter Ausländerwesen, Asylangelegenheiten, unbegleitete Minderjährige
 Buchstabenbereich (Nachname):M - Z
 Zimmer 015
 Tel.: +49 831 2525 - 3362 
 Fax: +49 831 2525 - 3375 
 E-Mail: auslaenderamt@kempten.de

 

 

Für Fragen zum Staatsangehörigkeitsrecht kontaktieren Sie bitte folgende Ansprechpartner:

 Frau Empt
 Einbürgerungen
 Zimmer 013
 Tel.: +49 831 2525 - 3312 
 Fax: +49 831 2525 - 3375
 E-Mail: poststelle@kempten.de
 Frau Sirch
 Einbürgerungen
 Zimmer 013
 Tel.: +49 831 2525 - 3313
 Fax: +49 831 2525 - 3375 
 E-Mail: poststelle@kempten.de
 Frau Buchenberg
 Vorzimmer
 Zimmer 013
 Tel.: +49 831 2525 - 3311 
 Fax: +49 831 2525 - 3375
 E-Mail: poststelle@kempten.de
 

 

 

Zudem stehen Ihnen unser Sachgebietsleiter Herr Galuschka und unser Amtsleiter Herr Pfister zur Verfügung:

 Herr Konrad Pfister
 Amtsleiter Amt für BürgerService
 Zimmer 012
 Tel.: +49 831 2525 - 3310 
 Fax: +49 831 2525 - 3375
 E-Mail: poststelle@kempten.de

 Herr Peter Galuschka
 Sachgebietsleiter Ausländerwesen, Asylangelegenheiten
 Zimmer 016
 Tel.: +49 831 2525 - 3360 
 Fax: +49 831 2525 - 3375 
 E-Mail: auslaenderamt@kempten.de
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Öffnungszeiten:

Montag:         08.00 - 12.00 Uhr 
                     14.30 - 17.30 Uhr
Dienstag:       08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch:       08.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag:   08.00 - 12.00 Uhr
Freitag:          08.00 - 12.00 Uhr

► Auch außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.


Postanschrift:
Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)

E-Mail:
auslaenderamt@kempten.de

Fax:
+49 831 2525-3375

Telefon (0831) 115:
alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr

Weitere Informationen erhalten Sie von:
Herr Galuschka
+49 831 2525-3360
auslaenderamt@kempten.de
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)

Integration

Hier finden Sie die Integrationsangebote in der Stadt Kempten.

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