Hinweis
Aufgrund der aktuelle Corona-Situation und den damit verbundenen Abstandsregelungen folgender Hinweis:
Das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske wird empfohlen.
- Einwohnerwesen → 0831 115
- Ausländerwesen (mit Termin) → +49 831 2525-3371 (Herr Rupp)
- oder +49 831 2525-3372 (Frau Riegg)
Auskunftssperre
Allgemeines
Wenn Sie gegenüber uns glaubhaft machen können, dass durch die Weitergabe Ihrer Meldedaten eine Gefahr für Sie oder auch eine andere Person, z.B. Ihre Angehörigen, entstehen kann (z.B. Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen), werden Ihre Meldedaten entsprechend gesperrt.
Vor Einrichtung der Auskunftssperre werden Ihre Angaben durch die Meldebehörde überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe allein genügt nicht für die Eintragung einer Auskunftssperre.
Details
Auskunftssperren gelten stets zu dem Schutzzweck, der für die Eintragung ausschlaggebend war. Wird nach Anhörung der betroffenen Person nach Auffassung der Meldebehörde durch die Auskunft der Schutzzweck der Auskunftssperre nicht berührt und sind auch sonstige schutzwürdige Interessen der betroffenen Person gewahrt, kann die Auskunft erteilt werden.
Gültigkeit
Gilt befristet für die Dauer von zwei Jahren und kann auf Antrag verlängert werden
Voraussetzungen
- Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses
- Personalausweis bzw. Reisepass
- ggf. bereits ausgefülltes Antragsformular
Gebühren
- keine