Ausfuhrkennzeichen bei der Stadt Kempten (Allgäu)
Wenn Sie Ihr Anliegen vor Ort erledigen möchten, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Ein Ausfuhrkennzeichen, umgangssprachlich Zollkennzeichen bezeichnet, wird beantragt um ein Fahrzeug oder einen Anhänger in einen anderen Staat zu überführen. Die Zulassung wird für einen bestimmten Zeitraum beantragt, die Dauer beläuft sich auf max. ein Jahr und ist nur solange möglich, wie das Auto eine gültige Hauptuntersuchung hat. Für diese Zeit ist Kraftfahrzeugsteuer zu entrichten. Diese kann entweder gleich beim Zollamt bar einbezahlt oder mittels eines SEPA-Kombimandates vom Konto eingezogen werden. Für den Zeitraum besteht eine Versicherungspflicht.
Notwendige allgemeine Unterlagen :
- gültigen Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen:
Handels- bzw. Vereinsregisterauszug, ggf. Gewerbeanmeldung (Ausweiskopie(n) vom/n Unterschriftenberechtigten) - gelbe Versicherungsbestätigung
- SEPA-Kombimandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren (bei ausländischen Konten benötigen wir eine IBAN und die BIC)
- Vollmacht, wenn die Zulassung im Auftrag erledigt wird (Ausweis des Bevollmächtigten)
- Bei Zulassung auf eine minderjährige Person ist die Einwilligung beider Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten, die Vorlage beider Ausweise und die Benennung eines Zustellbevollmächtigten erforderlich.
Fahrzeugunterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
- soweit vorgeschrieben Prüfbuch und Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung
- bisherige Kennzeichenschilder
- Bei Neufahrzeugen: EG-Übereinstimmgungsbescheinigung (COC-Papier)